SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Beiträge von rassmo

    juny79: Es gibt keinen Thread dazu außer im GSF. Dort hatte ich es schon gelesen wollte es aber auch nicht glauben zumal meine Agentur vor Ort Mitte Januar noch nichts von einer Änderung gehört hat. Als ich Montag dann drei Schilder holen wollte wurde mir die Preiserhöhung, die ich schon kannte, mitgeteilt und da es überall € 48.-- sind dürfte nicht daran zu rütteln sein. Und da die HUK billiger ist und keine Einschränkungen macht hat sich das für mich erledigt.

    Also bitte dann besser nicht auf meine Anfrage eingehen da ich Unterstützung brauche und nicht diese Besserwisserei des "reinen Originalfahrers"...

    Auch der Hinweis darauf das aus Indien importierte Vespae nicht einfach zu Tüven sind gehört zur Info gemäß deiner Anfrage.

    Meine über Rotterdam eingeführte "Inderin" brauch Papiere zur Zulassung und dann wohl eine Vollabnahme.
    Ab 62 sollen wohl auch Blinker Pflicht sein die ich aber noch nicht habe. Mein "groppa rotonda" ist top und müßte eigentlich soweit alle Anforderungen erfüllen.

    Ich habe es noch nicht gemacht aber m.E.n. sollte dies die Vorgehensweise sein.

    Du hast wahrscheinlich indische Papiere und eine gültigen Kaufvertrag.
    Ab damit zur Zulassungsstelle (im folgenden ZS genannt) und das weitere Vorgehen erfragen wenn möglich gleich eine beglaubigte Übersetzung der Papiere mitnehmen.
    Die ZS schickt dich zur Vollabnahem zum TÜV. Dort wird sich herausstellen ob der Prüfer die Vespa genauso beurteilt wie du und ihr seinen Segen gibt. Blinker mußt du wahrscheinlich nachrüsten da der TÜV sie sonst explizit austragen muß.
    Mit der TÜV-Bescheinigung gehst du zur ZS und läßt dir deutsche Papiere ausstellen.

    Insoweit sehe ich erstmal keinen Grund das dich jemand unterstützen müsste. Außer es ist irgendwas an der Vespa das einer erfolgreichen Prüfung im Wege steht.
    Oder sind irgendwelche aktuellen Probleme die es zu beheben gilt?
    Bei den Blinkern sehe ich schwarz da es nicht reicht das der TÜV deren fehlen nicht bemängelt sondern wie gesagt extra vermerken muß das keine angebracht werden müssen. Und selbst dann kann die ZS den Stempeln verweigern und auf Blinker bestehen.

    wieso ist der januar wettbewerb jetzt im februar ?

    Wegen der Wahl zum "Bild des Jahres 2013". Wenn die Januarwahl zum "normalen" Termin gewesen wäre hätten sich beide Wahlen zeitlich überschnitten.

    und wann wird der verlorene monat reingeholt ?

    Es gibt keinen fehlenden Monat.
    Januar-Wettbewerb: Abstimmung bis 22. Feb.
    Dann wieder der normale Ablauf.
    Februar-Wettbewerb: Bildeinreichung bis 23.02. Dann Vorjury bis 27.02. Öffentliche Wahl ab 27.02.
    März-Wettbewerb: Einreichung bei 23.03. Vorjury dann öffentlich ab 27.02
    usw.

    Nach Abschluß des Wettbewerbs "foto des jahres 2013" geht es nun endgültig ins neue jahr. aber erstmal glückwunsch an die gewinner und dank an die sponsoren: falschluft streetware, rasaway, scooter-center, sip-scootershop, tollerroller, vespen-shop

    dir vorjury hat ihre arbeit längst erledigt und die bilder lagen bei mir bis heute auf halde und warten schon ungeduldig auf euere bewertung. schaut sie in ruhe an bevor ihr das für euch beste wählt. wie immer sollte der gesamteindruck entscheiden und nicht der roller oder der fotograf. also haut rein.

    und vergeßt nicht bilder für den februar einzusenden. rückt euerer vespa, oder der des nachbarn, getreu dem februar-motto "details" auf die pelle und setzt kleinigkeiten groß in szene und sendet die ergebnisse an fotowettbewerb@vespaonline.de. die genauen bedingungen findet ihr im fotowettbewerb-link in meiner signatur.


    Was haltet ihr davon? Wie gesagt suche die optimale Lösung!

    Die hat Luigi schon eingebaut.
    Überleg doch mal, glaubst du irgendejemand würde 75ccm verbauen wenn eine einfache Übersetzungsänderung schon 60km/h bei erträglichem Duchrzug bietet? Du kannst nur, wie ich, mit der Orginalgeschwindigkeit leben oder du vergrößerst den Hubraum. Das ist nicht mehr oder weniger illegal als eine geänderte Übersetzung.

    Wenn in deiner ABE 1,1 KW steht dann darfst du auch nur das haben. Aber wenn du hier schaust, Klick mich, dann wirst du feststellen das mehr Leistung nicht zwangsläufig eine höhere Geschwindigkeit bedeutet und 3 KW sicher nicht mit 50ccm zu realisieren sind.
    Aber wie gesagt ist die Angabe in der ABE bindend.

    Meine Special hat lt. ABE 2,5 PS. Die unterschiedlichen Geschwindigkeitsangaben ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben die im Laufe der Zeit galten. Ursprünglich waren das 40 km/h, später waren 50 km/h zulässig und heutzutage gelten 45 km/h. Ob dir der "Dampf" des Orginalmotors ausreicht kannst du nur durch einen Test feststellen. Legal wirst du die Leistung jedenfalls nicht steigern können.
    Die eingetragenen Geschwindigkeit ist die maximal zulässige und insofern eben nur im Idealfall, ebene Straße mit leichtem Fahrer und angelegten Ohren, zu erreichen da die Drosselung nicht über die Drehzahl sondern über Gewicht und Luftwiderstand erfolgt.

    Ich habe versucht ihn auszumachen(Schlüssel raus) aber er lief weiter sehr witzig. Lief wirklich ohne Schlüssel bis ich den Auspuff zugehalten habe.


    Laufen ohne Schlüssel kann m.E.n. zweierlei bedeuten.
    1. Dein Zündschloss ist defekt oder nicht richtig angeschlossen
    2. Glühzündung weil deine Kerze zu heiß wird und, daher der Name, glüht.

    Muss doch ne geschmeidige Lösung geben , mag nicht so einfach aufgeben !

    Zieh ins EU-Ausland und laß es dort zu. Dann importierst du es nach D.

    Zitat

    Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.

    Quelle: Dekra
    Die Frage ist ob du dann damit, angesichts zu erwartender Kontrollen, schneller unterwegs bist als zu Fuß.

    Ich habe mir damals nach dem Kauf der Vespa eine Lupe geschnappt und die Zahlen so gut wie möglich abgelesen und aufgeschrieben.

    Offensichtlich waren sie bei dir ja noch, wenn auch schwer, lesbar.

    Soweit ich weiß kannst du dir die unlesbaren Zahlen bei einem Piaggio-Händler nachschlagen lassen. Ich hab das mal vor ein paar Jahren bei meinem Händler nachgefragt und der hätte das mit einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung gemacht.

    Kann ich mir nicht vorstellen, außer er könnte die alte Nr. noch erkennen. Ansonsten kannst du ja alle deine Fahrzeuge mit der gleichen Nr. versehen lassen. Unbedenklichkeitsbestätigung bekommst du ja dann problemlos.

    Wie prüfe ich den denn am besten?


    Benzinhahn zu, Schlauch am Vergaser ab und in einen Behälter hängen. Dann Benzinhahn auf und schauen ob es flüssig und in ausreichender Menge läuft. Wenn nein liegt der Fehler am Benzinhahn oder der Tankentlüftung. Wenn ja, kann auch der Filter im Vergaser verstopft sein.