Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Polizei oder Zulassungsstelle, wonach das Fahrzeug nicht gestohlen gemeldet oder wegen technischer Mängel zwangsstillgelegt wurde. Wie stressig das weitere Verfahren wird, hängt von deinen Angaben und der Zulassungsstelle ab. Günstig wäre, wenn das Fahrzeug schon mal in Deutschland zugelassen war, die Papiere aber vor ca. 10 Jahren verloren gegangen sind. Dann wird die Zulassungsstelle ggf. eine sogar notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers über den Verlust der Papiere fordern und ein sog. Aufbietungsverfahren durchführen, was 6 Wochen dauert. Dann bekommst du einen Auftrag für den TÜV zur Durchführung einer § 21 Abnahme. Der TÜV führt diese Abnahme durch und stellt ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis aus. Daraufhin stellt die Zulassungsstelle neue deutsche Papiere aus.