Orginalsatz mit 16/16er-Vergaser hat lt. meiner ABE eine HD von 67 oder 70. Aber die Zündkerze sollte dann W5AC sein. Wenn du bisher 1:25 gefahren bist solltest du eventuell mal den Zylinderkopf runtermachen und Kohlerückstände abmachen.
Beiträge von rassmo
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hab dann mal die welle mit bohrmaschine und tacho angehängt und es passiert nichts , also muss da irgend was zwischen nadel und wellenaufnahme sein !!!
Hatte die Bohrmaschine die richtige Drehrichtung?
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Sieht durchaus echt aus, auch wenn ich es immer noch nicht glaube da.
1. Ich mich wundere das die Fahrgestellpräfix falsch ist.
2. Die Motorpräfix mit einem "T" endet obwohl Motoren mit "M" enden.
3. Das Ministero della Infrastrutture e dei Transporti das lt. Angabe 1966 die lEU-Prüfung, die es damals noch gar nicht gab, durchführte erst 2001 durch Zusammenlegung verschiedener Ministerien entstand.ZitatDas Ministerium für Infrastruktur und Verkehr entstand im Jahr 2001 durch die Zusammenlegeung der Ministerien für öffentliche Arbeiten und Verkehr
und außerdem für solche Prüfungen gar nicht zuständig ist.
ZitatDas Ministerium ist für die öffentlichen Arbeiten und die Verkehrsnetze verantwortlich, die in den nationalen Zuständigkeitsbereich fallen. Darüber hinaus hat es auch Zuständigkeiten im Bereich der Raumordnung, beim Städte- und Wohnungsbau sowie bei der Überwachung öffentlicher Ausschreibungen.
4. Technische Daten wie Vergaser, Bedüsung, etc. nicht aufgeführt sind.
Aber spätestens der TÜV wird dir sagen ob es ausreicht. Obwohl , zumindest bei neueren Fahrzeugen, die COC eigentlich die ABE ersetzt und die ordnungsgemäße Ausführung des Rollers bescheinigt. -
Wenn kein Typenschild angenietet ist dann ist es eventuell doch keine deutsche Vespa. Sind denn Löcher im Rahmentunnel? Eventuell sind deine Papiere schlicht und ergreifend Ausfuhrpapiere die er als gewerblicher Händler ausgefertigt bekommen hat.
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[Blockierte Grafik: http://modernvespa.com/pix/uploads/coc_128.jpg]Quelle: modernvespa.comHier siehst du eine COC von Leonardo Bernini. Aber überleg doch mal selbst. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das Piaggio sich bei einem Ministierium eine Konformitätserklärung für eine Vespa oder Vespareihe von vor 40 Jahren holt? Da das mit Kosten verbunden ist geht sie gegen Null. Da du ein aufgenietetes Schild am Rahmentunnel hast, wenn ich das richtig verstehe, wurde sie schon damals für Deutschland hergestellt und müßte deshalb einen KFZ-Brief oder eine ABE haben je nachdem ob sie damals als Motorrad mit über 45 km/h oder mit Versicherungsschild zugelassen war. Im ersten Falle müßten alle Daten bei der Zulassungstelle abrufbar sein wenn der Abmelder des Rollers den Verlust der Papiere meldet. Dann bekommt man einen Ersatzbrief. Im zweiten Falle kann man bei Piaggio eine Ersatz-ABE über einen Vespahändler beantragen.
In jedem Fall gibt es keine COC, diese gibt es nur für Neufahrzeuge.ZitatHersteller von Neufahrzeugen, welche Inhaber einer Fahrzeug-Typgenehmigung sind, legen gem. Artikel 6 der Richtlinie 70/156/EWG jedem entsprechend dem genehmigten Typ hergestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) nach einem der Muster des Anhangs IX der Richtlinie bei.
Hier habe ich noch was gefunden:ZitatAlles anzeigenWas ist ein COC-Papier
Wenn es für ein Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis gibt, kann vom Fahrzeughersteller für ein neues Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung, das so genannte:
COC-Papier [COC = Certificate of Conformity] (doc, 1840 KB)
ausgestellt werden.Das COC-Papier bestätigt, dass das neue Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung der EU-Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug entsprochen hat.
Zwingend vorgeschrieben ist eine EU-Betriebserlaubnis für PKW ab 1997.Wichtig:
Beim Kauf eines Neufahrzeuges innerhalb der EU wird das COC-Papier im Regelfall nur auf Verlangen ausgestellt. Fehlt das COC-Papier daher für einen Gebrauchtwagen, der eine EU-Betriebserlaubnis hat, kann dieses nachträglich nicht mehr erlangt werden.
Weiter hilft dann nur noch ein ausländisches Fahrzeugpapier (zB deutscher Fahrzeugbrief) aus dem sich das Vorliegen einer EU-Betriebserlaubnis ableiten lässt.
Wie hierraus klar ersichtlich ist kann ein COC nur für Neufahrzeuge ausgestellt werden. Nachträglich kann sie nicht mehr erlangt werden. -
Ein COC (Certificate of Conformitiy) gibt es m.W.n. erst seit 1996 verbindlich, in einigen Staaten auch schon früher. Daher ist es eher unmöglich das eine 50S ein solches hat. Da das COC vom Hersteller für Neufahrzeuge, die den EU-Richtlinien entsprechen, beantragt wird um einen Verkauf in der gesamten EU, ohne weitere Prüfungen, zu ermöglichen kann die COC auch nicht vom TÜV ausgestellt werden. Ebensowenig wird die COC für Fahrzeuge vergeben die für den außereuropäischen Markt (z.B. Japan) spezifiziert sind. Genaueres siehe hier und hier.
Lange Rede kurzer Sinn. Ich halte es für unwahrscheinlich das Piaggio für ein Fahrzeug, sagen wir großzügig, vor 1990 eine COC beantragt hat. Schon aus dem Grund das es diese Vereinheitlichung damals noch gar nicht gab und Piaggio die Rahmenpräfixe seiner Roller kannte. Bist du sicher das es sich nicht um eine Photoshop-Spielerei handelt? Wie lautet denn die Unterschrift des Piaggio-Vertreters und gab es denn schon zum Baujahr deines Rollers? -
Und wie setzt ich den ein, das runde nach oben oder unten??
Kommt drauf an wie die Kurbelwelle steht.
Runde Seite zur Kurbelwelle. Und 60 Nm sind ok. Wichtig ist das Welle und Polrad Öl und Fettfrei sind und die Konusflächen einwandfrei damit eine guter, flächiger Kraftschluß entsteht. -
Eine 50er brauchst du nicht anzumelden. Wenn du Papiere d.h. eine ABE hast gehst du damit zur Versicherung und holst dir ein Kennzeichen. Fertig.
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Hast du nach dem Fresser nur den Zylinder oder auch den Kolben ersetzt? Ansonsten prüf mal die Kompression. Und wenn sich jetzt gar nichts tut auch mal den Zündfunken.
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Kolben richtigrum drin? ASS richtig fest? Schwimmer frei und alle Düsen bis zum Anschlag drin?
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1. Lehrjahr rum! Klassenbester mit Belobigung und Notendurchschnitt von 1,7 im Zeugnis
Und in welchem Beruf bist du jetzt gelandet? -
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Porsche Traktor?
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wie war wie war................nun, die kupplung habe ich schon ein paar mal anhand der 100tausend anleitungen im i-net eingestellt......
Wie alt ist die Kupplung? Wenn die Beläge ab sind kannst du durch Einstellen nichts erreichen sondern nur durch neue Beläge.
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Ohne es sicher zu wissen würde ich sagen das es egal ist.
Für den 133er Zylinder brauchst du eine Einzelabnahme beim TÜV, egal welcher Grundmotor das es ist. Da über 125ccm sind Blinker erforderlich und ob die serienmäßigen Bremsen ausreichen kann nur der Prüfer entscheiden.
Wenn du dagegen 125ccm eintragen läßt ist ein kompletter Motor sinnvoller da du von Piaggio eine Unbedenklichkeitsbestätigung kriegst und einfach umschreiben lassen kannst. Den 133er mußt du, um legal zu fahren, ebenfalls per Einzelabnahme abnehmen lassen.
Ein Unterschied wäre m.E.n. nur wenn der Zylinder für einen der Grundmotoren eine Zulassung inkl. Datenblatt hätte. Dann ist dieser Motor die Grundlage der Wahl. -
Selber anfertigen oder eben doch einen Beinschildspiegel. Ich weiß nicht was alle mit dem Vibrieren haben, ich kann in meinem ganz normal sehen.
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nochmal?
Ja, Post 14 und 16. Und wenn sie nur auf 40km/h kommt, womöglich lt. Tacho, liegt es wahrscheinlich immer noch an der Kupplung.
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Da der Zylinder, wie du schreibst, 133ccm hat dürfte eine Eintragung als 125er schwierig werden.