Lt. scooterhelp
ZitatPK50 (V5X1M)
Lt. scooterhelp
ZitatPK50 (V5X1M)
Natürlich hat er etwas übertrieben aber wie er selber schreibt
ich hab mit dem trollen aufgehòrt
Und hat nicht jeder eine zweite Chance verdient?
Na also klappt doch.
Ob bei roten Fuffi-Kennzeichen auch die Teilnahme an Veranstaltungen zur Huldigung technischen Kulturguts mit abgedeckt ist (wie bei 07er Kennzeichen für zulassungspflichtige Fahrzeuge), weiß ich nicht.
Ist eigentlich nicht ganz eindeutig geregelt
Zitat(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.
da in diesem Paragraphen rote Versicherungskennzeichen nicht extra erwähnt werden. Aber diese doch eher seltene Möglichkeit im Falle eines angemeldeten Oldtimertreffens dürfte im Notfall noch erklärbar.
Kann bitte jemand den Spam entfernen? ist etwas irritierend wenn man sich durch die nützlichen beiträge arbeiten will und dann zwischendurch murks auftaucht.
Im OT-Bereich irgendwas zu entfernen, außer bei Beleidigungen etc., wird schnell als Zensur bezeichnet. ![]()
fahrt ihr eure Roller nicht mit rotem Kennzeichen? Ist doch viel besser und kostet auch nur 52Euro. Da bekommst du Versicherungspapiere ohne Fahrzeugeintragungen und kannst es überall ranschrauben.
Nur eben nicht alle Fahrten legal machen.
Zitat§ 28 Rote Versicherungskennzeichen
Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. .......dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt.
Und zur verdeutlichung der erlaubten Fahrten
Zitat§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Natürlich kann es sein das jemand jahrzehnte ohne Probleme fährt. Aber es besteht die, recht wahrscheinliche Gefahr, das sich jemand die Frage stellt ob ein auf einem Schul- oder Firmenparkplatz abgestelltes Fahrzeug gerade die Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt macht. Vor allem wenn es dort täglich steht. Das die Versicherung diese Frage im Falle eines Unfalls, bei dem sie Geld bezahlen soll, ebenfalls stellt ist recht wahrscheinlich.
Das Leben ist kein Ponyhof, oder wie ABBA schon so schön sagten: The winner takes ist all.
Wobei mono es dank der Sponsoren, auch von mir herzlichen Dank, dieses Jahr schon geschafft hat die ersten drei Plätze zu bedenken. ![]()
Kleiner Tip: Unter Fotowettbewerb@vespaonline.de könnt ihr Bilder für den Januar 2011 einreichen und euch dadurch euere Chance für den nächsten Jahresgewinn wahren. ![]()
ZitatAlles anzeigenII. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zumindest die Streichung
1. des strafrechtlichen Tatbestandes der terroristischen Vereinigung
(§ 129 a StGB),
2. des gesamten Kronzeugengesetzes,
3. des Kontaktsperregesetzes (§ 31 bis § 38 EGGVG) und
4. des Verbotes der Mehrfachverteidigung (§ 146 StPO)
Auszug aus einer Debatte zur Aufhebung der Sondergesetze des "deutschen Herbstes "
Nähere Erläuterungen zu den speziellen Gesetzen bezüglich der Verteidigung bei Gerichtsverfahren findest du hier.
Danke für die Belehrung, hilft mir jetzt wenig weiter.
Das Forum dient eigentlich durchaus als Hilfe zur Selbsthilfe insofern ist das eher ein Tip als eine Belehrung gewesen. Da du es dir aber offensichtlich selbst mit Hilfe nicht zutraust bzw. die Arbeit oder Zeit nicht auf dich nehmen willst und deshalb
, sondern so, wie ich es gesagt habe.
jemand suchst der das für dich macht solltest du bei "Suche" eine Anzeige aufgeben. Den Motor bzw. dessen Einzelteile kannst du auch verschicken wenn du jemand findest des es dir macht. Dann brauchst du aus deiner Umgebung nur noch jemand der den Motor einbaut und anschließt.
Also wie gesagt geh den Weg über das Suche-Unterforum.
Aber wenn du wirklich nicht Schrauben willst oder kannst ist ein Verkauf sicher zu überlegen denn ein bißchen was ist immer zu tun.
die rechnen immer was das koscht
Pass dein Klischee mal der Wirklichkeit an. In Schwaben gilt ebenso wie in Belgien der Euro. Und zum zusammenzählen bzw. um zu wissen ob ein Preis gerechtfertigt ist braucht ein Schwabe keinen Taschenrechner.
Ich verstehe nicht warum man nicht ab dem 01.03.2011 berechnen kann?!
Weil der Rechner nur dazu dient angefangene Jahre zu berechnen. Ab 01.03. wird der volle Jahresbeitrag fällig und ich vermute ab dann wird auch das Programm umgestellt.
Deshalb hab ich geschrieben das dort offensichtlich aktuallisiert wird. Denn wenn du 2010 anschaust wirst du die WGV finden. Vor einer Woche war noch keine Versicherung aufgeführt. Ich würde also sowieso noch bis Februar warten bevor ich meine Entscheidung treffe.
Unter mopedversichern.de findet ihr einen Vergleich verschiedener Anbieter von Versicherungskennzeichen. Wo wie ich das sehe wird die Seite ständig ergänzt.
Die günstigste die ich bisher gesehen habe ist die von kasanova genannte WGV mit € 48.--. Falls ihr Teilkasko wollt kann es wieder anders aussehen.
Verschoben, da es kein Termin ist.
NEIN das merkt so keine alte sau
Kannst du diese Aussage irgendwie begründen? Warum sollte ein Polizist keine Ahnung haben? Per Beruf? Woher weißt du das kein Polizist hier um Forum Mitglied ist oder zumindest mitliest?
Es regt mich wirklich auf mit welcher Sicherheit du sagst das es keiner merkt. Und wenn doch,dann ist der Führerschein auf Probe weg. Es muß jeder selber wissen ob er tuned oder nicht, aber es gibt keine Garantie nicht erwischt zu werden.
danke aber ich finde den setup den ich mòchte nicht finden
Schau mal hier, da dürftest du auch deins finden.
SmallFrame-Setups
Habe ich denn nun ein 50Spezial oder ein 50N oder ist das das gleiche?
In den Papieren bzw. der aufgenieteten Plakette steht auch bei der 50Spezial nur 50N. Einfach erkennbar ist die Spezial am trapezförmigen Scheinwerfer und der Plastikkaskade.