Hallo,
erstmal Glückwunsch zu der Entscheidung eine Vespa zu fahren. Hier im Forum werden allerdings, wie du in den Forenregeln sicher gelesen hast, überwiegend alte Schaltvespae gefahren und behandelt. Mit deiner Frage bist du sicher hier besser aufgehoben da die neuen Piaggio-Roller dort die Hauptthemen sind.
Aber trotzdem bist du herzliche eingeladen weiterhin hier mitzulesen und vielleicht später auf eine alte Vespa umzusteigen.
Beiträge von rassmo
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Du nimmst das Gummiteil aus dem Polrad. Dann siehst du die Zündgrundplatte. Beim Drehen des Rades kommt irgendwann der Unterbrecher durch die Öffung zu sehen und zwar normalerweise zu dem Zeitpunkt an dem der Unterbrecher öffnet. Die maximale Entfernung der Kontakte zueinander sollte 0,4mm sein. Zu messen am besten mit einer Blattfühllehre.
. Der Massekontakt ist normalerweise das Kabel das am Motor festgeschraubt ist. Im Notfall einfach mal abmachen, entfetten, event. blankreiben und wieder festschrauben.
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Lief sie denn als du sie abgeholt hast? Würde sie einfach wieder hinbringen. Du hast ja die "Reparatur" sicher bezahlt also muß der Motor auch laufen.
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Gieß doch mal eine kleine Menge in eine Untertasse und warte etwas. Benzin verflüchtigt sich bei Raumtemperatur und wenn dann Öl übrigbleibt ist es Mischung.
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Die Sache mit dem Gutachten stimmt schon. Die Frage ist ob die unter Punkt 9 im Gutachten genannte Gültigkeit erloschen ist, da in der StVZO inzwischen die bbH auf 45km/h reduziert wurde. Und lt. Punkt 0 muß nach Einbau des Umbausatzes eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen und eine neue ABE ausgestellt werden. Und die dürfte keine Zulassungsdatum vor 2001 haben.
Also mach es entweder wie der "angebliche" Großteil des Forums und fahr mit Tuning ohne ABE oder eben nicht.
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Der Führerschein begrenzt streng genommen auf 50cm³ und 50km/h. In Ausnahmen darf man damit auch ältere Ostdeutsche Mopeten mit bis zu 60km/h bewegen!
Ich weiß nicht woher diese Aussage stammt, aber mit Sicherheit nicht aus den deutschen Führerscheinklassen. Klasse M und B erlauben das Führen von
Zitatmit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Nur für Krafträder aus der ehemaligen DDR die vor der Wiedervereinigung gebaut und zugelassen wurden gilt als Höchstgeschwindigkeit 60 km/h. Aus Bestandschutzgründen dürfen diese Fahrzeuge auch mit Klasse B und M gefahren werden.
ZitatKrafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind
Dürfte nicht zutreffen, da normalerweise die Zulassung mit der Änderung beginnt.Aber das ganze ist auch müßig zu diskutieren. Mach den Roller schneller und lebe mit den Konsequenzen falls du erwischt wirst zumal du ihn dann ja zusätzlich noch verändern willst. Oder laß es bleiben.
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Stimmt natürlich auch wieder.
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dadurch keinen Unterdruck aufbauen kann und somit nichts ansaugt ?
Saugt die PK denn an oder läuft das einfach über den Drehschieber rein wie bei der Spezial?
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mal eine grundlegende frage,bevor ich mit einer zu flotten vespa vielleicht meinen führerschein riskiere!
Was kann mir passieren,wenn ich in der Probezeit mit "frisierten" roller erwischt werde?Es "kann" passieren das es als Fahren ohne Führerschein, ABE und Versicherungsschutz gerechnet wird. Die Folgen dürften Nachschulung etc. sein. Für die Berechnung der Strafe spielt es keine Rolle ob der Roller getuned 60km/h oder 90km/h fährt da der Tatbestand des illegalen Zustandes der gleiche ist. Es mag in dem einen Fall eher mal ein Polizist ein Auge zudrücken als im Anderen. Aber wenn es zur Prüfung des Rollers kommt ist es egal.
Oder wie immer so schön gesagt wird: Ein bißchen illegal gibt es genausowenig wie ein bißchen schwanger.
Und zur schönen Meinung mit einem Oldtimerroller hält dich keiner an: Es soll hier im Forum welche geben die schon das Pech hatten.
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Das mit den 45km/h stimmt für den Führerschein. Bei alten Vespae ist 40 km/h eingetragen und dann auch gültig. Wobei sicher bei einem Orginal-Set-Up keiner was sagt.
So das man auch durch eine Polizeikontrolle kommen würd,könnte man evt. ein paar Veränderungen vom TÜV abnehmen und eintragen lassen, so das es weniger Probleme geben würd,aber dafür bräuchte ich glaub ich die ABE wieder oder?
Entweder legal oder illegal. Wenn es bei der Kontrolle auffällt gibt es nicht wenig oder viel Probleme sondern einfach Probleme.
Mein Tip: Laß es -
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Läuft der Motor sauber ohne hochzudrehen? Hat sie deutsche Papiere und hast du noch die Schlüssel? Wie sieht sie von unten aus? Hätte Interesse am Beinschildkorb, verkaufst du ihn und wenn ja was willst du dafür haben?
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ich verwende ja 1:50, aber die meinten das es besser ist wenn ich 1:30 oder 1:40 mische...
stimmt das?
Nein, definitiv nicht. -
hm, nen ruli hätt ich ja noch um meine neue special zu schänden - aber, nein
die eisdiele is genau neben meiner wohnung, is eh egalLeg den Rundlichtlenker doch dazu damit jeder in der Eisdiele sieht das du könntest wenn du wolltest.
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Rassmo noch und weist ihn auch nochmal ausführlich auf die Verwerflichkeit seines Tuns hin...
Wieso sollte ich, wenn er doch ausdrücklich keine rechtliche Belehrung will.
Im Zweifelsfall erledigt das nach der Polizeikontrolle seine Freundin.
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Wenn ich die Frage richtig verstehe dann hat deine Freundin Führerschein B und darf deshalb nur bis 45 km/h und bis 50 ccm fahren. Wenn das der Fall ist nütz dir das ganze drosseln nichts weil der Hubraum immer noch zu groß ist.
Fazit: Laß es.
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