Hallo, lt. StVO §54
[quote] (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
[list=1]
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einachsigen Zugmaschinen,
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einachsigen Arbeitsmaschinen,
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offenen Krankenfahrstühlen,
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Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor
ergo brauchst du keine Blinker, mußt allerdings natürlich einen Fahrtrichtungswechsel trotzdem anzeigen z.B. durch Handzeichen. Aber warum willst du keine Lenkerendblinker? Ich finde die sehn gut aus. ![]()