Fischwichse.
Beiträge von hedgebang
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Ja, da ist er sehr happy drüber. Mal sehen ob der den L.Luthor noch weiter toppen kann...

Der User unter mir muss gleich ins Bett und träumt von sonnigem, warmen Sommerwetter, sitzend auf der Vespa eine schöne Landstrasse langfahrend, mit dem Ziel zu einem feinen kühlen Blonden.
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"Und tanz´ordentlich, sonst wär´s schad´um dein Gesicht!"

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Ach ja, ist ja schon nach 23.00 Uhr...

Natursekt. :pinch:
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Aber klaro!
Der User unter mir kennt noch den Commodore C16 +4 mit Gummitasten.
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Oder wenn sie wenigstens noch etwas ansehnlich ist, für ein paar Kröten zum Hauptbahnhof schicken...
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Nee, aber eine ganze Packung von diesen Marzipandingern in Herz- und Sternform von Lidl. Und nein, davon können "alte" Leute nicht zuviel bekommen...

Der User unter mir hat schon einen Tannenbaum besorgt.
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Ja, hat er als alter Sack tatsächlich noch. Und zwar einige.
Der User unter mir kennt noch Colt Sievers.
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Töte ihn!
Wieso nur ihn?
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Camembert.
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war vor 3 Jahren
seit dem gibt es sie nicht mehr
She may R.I.P., Label! (Doppelschluchz!) -
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Ach ja, jetzt fallen mir die anderen beknackten Sachen auch wieder ein... :pinch:
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Sag´mal: Wer ist denn so bescheuert und stellt seine Vespa auf den Kopf? Am besten noch mit vollem Tank... :wacko: Das ist doch ein Scherz, oder?
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Ja, der Kolbenring muss sich schon frei bewegen. Da darf nichts klemmen. Also erstmal versuchen, Kolbennut ordentlich zu reinigen. Und wenn´s dann immer noch klemmen sollte, mal eine kleine Feile nehmen, und Klemmstellen leicht ausfeilen. Kolbenring dabei natürlich auch gegenprüfen.
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ne habn leider nimmer.. war nen 2L 20V. Hatte leider nen Motorschaden, Phasenversteller bei über 200km/h hat aufgegeben, und dadurch sprang der ZR ab.
:pinch: Und noch ein feines Coupe weniger...:+4Btw: Freue mich gerade (immer noch) über die gestern erhaltenen Eintragungs/-Umschreibungspapiere auf L-Krad vom TÜV für den Einbau eines originalen PV-Motors in meine Spezial und das sogar mit einem Geschwindigkeitseintrag von 85 km/h (sonst ja mit UB von Piaggio nur 80 km/h). Der TÜVer hat von dem gesteckten 133er Polinski und dem 24er Dello mit RamAir auch nix gemerkt und die laute sowie abgerockte Proma-Banane hat ihn auch nicht weiter gestört und wurde ihm als orischinahl verkauft.
Damit brauchte ich auch keine Scheibenbremse oder sonstiges Gedöns oder einen dieser teuren Händler-TÜVs... 
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vielleicht ein interessanter Ansatz durch den Punkt "willste was auf die Fresse?"
Durchaus!
Das geht ja schon in den strafrelevanten Bereich (Drohung, § 240 StGB). Am besten mehr davon seiten des Störers... 
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ach du scheiße ja! eben grad erst wieder das neue Konzert durchgelaufen
Auweiah! :wacko:Und nein, der Job macht mich heute nicht wieder froh. Drecksmandanten kommen wiederholt unentschuldigt nicht zum vereinbarten Termin. Gewartet und rumgesessen für nix.X(
Der User unter mir ist stets pünktlich.
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Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Störungen nachvollziehbar protokolliert sind, um das ganze in einem späteren Verfahren belegen zu können.
Das ist natürlich richtig. Aber daneben ist es natürlich auch wichtig, dass es Zeugen gibt, die die Störungen neben einer handschriftlichen Protokollierung im Rahmen einer Zeugenvernehmung bei Gericht auch bekunden können. Nur von Mitmietern gefertigte Protokolle haben kaum Beweiswert, dienen aber natürlich als ein wesentliches Indiz zum Nachweis der Störungen. Stichwort: Beweislastverteilung =>Je mehr Mitmieter im Haus, die sich gestört fühlen, umso besser. -
Nur mal am Rande:
Wenn ein Mieter in einem Mehrparteien(miet-)-Haus nachweislich den Hausfrieden stört und der Vermieter bereits gegen diesen Störer Abmahnungen ausgesprochen hat, die entsprechenden Störungen zu unterlassen, und der Störer sich nicht daran hält, z.B. weil sich die übrigen Mieter nach wie vor über den Störer beschweren, dann kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (hier eben wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens) nach § 569 Abs.2 BGB aussprechen.
Also immer schön beim Vermieter über anhaltende Störungen des Mitmieters im Hause beschweren und ihn zu Abmahnungen auffordern. Ob der Vermieter das dann tatsächlich macht oder ggfls. eine Kündigung ausspricht, bleibt natürlich ihm überlassen. Macht er das nicht, dann bleibt leider nur selbst eine entsprechende Kündigung ggü. dem Vermieter auszusprechen. -Klugscheissmodus aus-

