Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten dieser Art gilt nicht die Halterhaftung. D. h. dein Vater käme aus der Nummer raus, wenn er wahrheitsgemäß behauptet, nicht gefahren zu sein. Das lässt sich ja leicht anhand des Bildes erkennen.
Weiterhin kann dein Vater ungestraft behaupten, nicht zu wissen, wer gefahren ist bzw. wer die Person auf dem Foto ist. Er muss nämlich Angehörige (in dem Fall seinen Sohn) durch seine Aussage nicht der Gefahr der Verfolgung wegen einer Ordnungswidrigkeit aussetzen (= Zeugnisverweigerungsrecht). Dass es für den ersten derartigen Verstoß gleich die Auflage eines Fahrtenbuchs gibt, weil dein Vater angibt, den Fahrer nicht zu kennen, halte ich für äußerst unwahrscheinlich.
Dann liegt es an der Straßenverkehrsbehörde, den tatsächlichen Fahrer anhand des Blitzerbildes zu ermitteln. Da kann es schon mal passieren, dass ein Polizist vor der Tür steht oder in der Nachbarschaft rumfragt.
Am einfachsten wäre es wahrscheinlich, wenn dein Vater die Knolle zahlt und die Punkte auf seine Kappe nimmt indem er zugibt, gefahren zu sein. Ist für den Sachbearbeiter schön einfach, Fall erledigt, dann kräht da normalerweise kein Hahn mehr nach. Was jetzt moralisch richtig ist, müsst ihr innerhalb der Familie klären.
Mit dem Straftatbestand des Betruges hat das ganze überhaupt NICHTS zu tun, wie gesagt hat der Vater ein Zeugnisverweigerungsrecht, d. h. er muss sich und seine Angehörigen nicht belasten. Wenn er es auf seine Kappe nähme, wäre die Sache allerdings voraussichtlich schnell und ohne weitere Ermittlungen aus der Welt.
