Du hast recht, aber bei der nebulösen Schilderung wissen wir eigentlich zu wenig:
Wo wurde sie gestohlen ?
Wo wurde nachgefragt, ob sie gelistet ist ?
Wer hat danach gefragt ?
Und es soll durchaus Polizeidienststellen geben, die ungern sperriges Diebesgut aus Diebstählen z.B. in anderen Bundesländern sicherstellen, besonders dann, wenn unklar ist, an wen das Diebesgut herauszugeben ist.
