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Spezialfrage zur Beschaffung einer Betriebserlaubnis für Vespa 50 BJ. 77

  • snoogle
  • June 18, 2007 at 16:43
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    • June 18, 2007 at 16:43
    • #1

    Ich weiß, wurde schon 1.000-fach diskutiert. Suche habe ich schon bemüht, aber ich denke, das ist ein Spezial-Fall:

    Habe soeben eine 50er Vespa, Bj. 1977 bei Ebay ersteigert. Die Vespa war zuletzt 1981 angemeldet. Papiere und Schlüssel nicht dabei. Soweit, so gut.

    Mittlerweile habe ich mit dem Verkäufer telefoniert und das Ganze stellt sich nun wie folgt dar:

    Die Vespa stand seit 1981 in einer angemieteten Garage in der allerlei Gerümpel stand. Der Vermieter der Garage bekam dann irgendwann keine Miete mehr und mahnt die Abholung mehrfach an, aber die damaligen Mieter sind nicht mehr aufzufinden.

    Nun hat er die Wohnung inkl. der betroffenen Garage neu vermietet und in diesem Zug nach mehrmaligem Anmahnen die Garage räumen lassen, und zwar vom neuen Mieter. Die Vespa sollte auf den Sperrmüll.

    Der neue Mieter entschied sich aber nach Rücksprache mit dem Vermieter, die Vespa bei Ebay zu verkaufen anstatt sie zu entsorgen.

    Die Frage ist nun, wie ich da weiter verfahre? Denn einen Eigentumsnachweis gibt es nicht und auch keine Papiere. Was ich erhalte, ist ein ordentlicher Kaufvertrag.

    Wie seht ihr das? Besteht Hoffnung, daß ich die 50er angemeldet bekomme?

  • Jatze
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    • June 18, 2007 at 16:49
    • #2

    mit einem kaufvertrag solltest du keine probleme haben, die unbedenklichkeitserklärung zu erhalten.

  • snoogle
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    • June 18, 2007 at 16:53
    • #3

    Ich wohne in München. Dort existiert das Wort "Unbedenklichkeitserklärung" nicht. Hatte den ganzen Ärger erst letztes Jahr mit einer anderen Vespa.

    Die Zulassungsstelle hat eh' keine Unterlagen und die Polizei sieht einen nur komisch an.

  • pkracer
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    • June 18, 2007 at 16:54
    • #4

    Solange das Teil nicht vom Vormieter der Garage (der der nicht mehr gezahlt hat) gestohlen gemeldet wurde, würde ich da kein Problem drin sehen. Hat er vermutlich nicht, da er die Miete schuldig blieb und irgendwann greift dann das sog. Vermieterpfandrecht, d. h. der geprellte Vermieter darf die zurückgelassenen Gegenstände verwerten, um zumindest einen Teil seiner Unkosten wieder hereinzuholen.

    So wird der Fall hier liegen. D. h. für dich zum Piaggiohändler, Formular abholen, damit zum Straßenverkehrsamt oder zur Polizei (ist je nach Landkreis verschieden), dort mit kostenlosem Stempel auf dem Formular bescheinigen lassen, dass das Fahrzeug nicht "Gegenstand einer Sachfahndung" ist. Dann mit dem Formular wieder zum Händler, abgeben, ein paar Wochen später einen bestimmten Betrag zahlen (aktuell schwanken die Erfahrungen zwischen 29 und 60 Euro) und die offizielle Zweitschrift der BE in Empfang nehmen. Damit dann zur Versicherung, Kennzeichen abholen, dranschrauben und fahren.

    Wenn das Fahrzeug trotzdem -unwahrscheinlicherweise- gestohlen gemeldet sein sollte, hast du immer noch den Kaufvertrag. Damit hast du gutgläubig gehandelt. Du kannst zwar an gestohlenen Gegenständen kein Eigentum erwerben und müsstest den Roller wieder herausgeben, aber du hast dann gegen den Verkäufer des Rollers einen zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe des Kaufpreises. Im Zweifel schaut also der Verkäufer in die Röhre. Wenn das Fahrzeug allerdings tatsächlich schon seit 1981 zurückgelassen wurde, würde ich mir da null Sorgen machen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

    Einmal editiert, zuletzt von pkracer (June 18, 2007 at 16:57)

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    • June 18, 2007 at 17:09
    • #5
    Zitat

    Original von snoogle
    Ich wohne in München. Dort existiert das Wort "Unbedenklichkeitserklärung" nicht. Hatte den ganzen Ärger erst letztes Jahr mit einer anderen Vespa.

    Die Zulassungsstelle hat eh' keine Unterlagen und die Polizei sieht einen nur komisch an.

    ja. so ist das nun mal bei euch unten im "ausland"
    dann muss es dafür doch nen anderes wort geben. oder ist die bürokratie in bayern doch noch anders als in anderen bundesländern? ich würde ja fast schon die kompetenz der polizisten anzweifeln...

  • snoogle
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    • June 18, 2007 at 17:46
    • #6

    Bei der letzten Vespa haben sie sich total stur gestellt. Die wollten einen lückenlosen Nachweis. Hat mich unzählige Telefonate und vier Wochen Arbeit gekostet. In München übrigens nicht ungewöhnlich. Ich kenn da sogar Fälle von einem professionellen Händler, der diesen Ärger ständig hat.

  • snoogle
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    • June 19, 2007 at 10:31
    • #7

    ...geht schon los. Der original Piaggio-Vertraghändler vor Ort meint, er kann mir nicht helfen. Ich müßte das alles über den TüV machen.

  • Jatze
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    • June 19, 2007 at 10:32
    • #8

    frag doch mal rita? vielleicht kann die dir weiterhelfen?

  • pkracer
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    • June 19, 2007 at 11:09
    • #9
    Zitat

    Original von snoogle
    ...geht schon los. Der original Piaggio-Vertraghändler vor Ort meint, er kann mir nicht helfen. Ich müßte das alles über den TüV machen.

    Der hat schlicht keinen Bock, sich mit alten Karren zu beschäftigen. Wenn du eine nagelneue LX 50 hättest kaufen wollen, wäre der Enthusiasmus bei ihm sicher größer gewesen.

    Wenn der Roller ein offiziell in Deutschland ausgeliefertes Modell ist (Piaggio hat da Listen, anhand derer das über die Fahrgestellnr. festgestellt werden kann), könnte er dir sehr wohl helfen. TÜV ist nur erforderlich bei importierten Gebrauchtfahrzeugen aus Italien, weil sich Piaggio Deutschland da querstellt und für diese keine Zweitschriften ausstellt.

    Hilft also nur, einen anderen Händler aufzusuchen bzw. bei Rita aus dem Forum anzufragen. Oder vielleicht mal eine Mail an Piaggio schreiben und sich über das Geschäftsgebaren des Händlers beschweren. Vielleicht tritt ihm dann von dort mal jemand auf die Füße.

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