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Neuzulassung P200e

  • DerGutzeit
  • July 6, 2009 at 11:46
  • DerGutzeit
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    • July 6, 2009 at 11:46
    • #1

    Moin,
    Ich habe eine P200e. Das gute Stück war jetzt ca. 8 Jahre abgemeldet. Jetzt möchte ich der kleinen wieder leben einhauchen und sie zulassen.
    Welche schritte sind dazu nötig? Brauch ich zuerst TüV bevor ich sie zulassen kann?
    Was passiert mit meinen Eintragungen die ich bis jetzt habe?


    Lg, gutzeit

  • 2mazz
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    • July 6, 2009 at 12:00
    • #2

    MoinMoin
    Du musst als erstes zum tüv => Vollabnahme/Einzelabnahme + AU (abhängig von deinem Bj) waren glaub ich knapp 100Euronen!
    Die Eintragungen die 1x im Schein drinstehen, bleiben erhalten,falls umbauten wieder rückgängig gemacht wurden, wird der schein umgeschrieben!
    Danach gehste zum Straßenverkehrsamt und kannst deine Reuse ganz normal anmelden!
    vorrausgesetzt du hast die versicherungsnummer! sonst gibts kein schild ;)
    viel spass beim :-7
    mfg
    tommy

    Gott sprach: "Hirn ist aus, jetzt werden Titten verteilt!!!"

  • DerGutzeit
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    • July 6, 2009 at 12:17
    • #3

    Danke für die schnelle Antwort. Meine Kiste is Bj 1984. dürfte kein thema sein.

  • Diabolo
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    altes Zeug eben, alle mit zwei Rädern, kann mir leider keinen neuen Roller leisten
    • July 6, 2009 at 12:49
    • #4
    Zitat von 2mazz

    Du musst als erstes zum tüv => Vollabnahme/Einzelabnahme + AU (abhängig von deinem Bj) waren glaub ich knapp 100Euronen!
    Die Eintragungen die 1x im Schein drinstehen, bleiben erhalten,falls umbauten wieder rückgängig gemacht wurden, wird der schein umgeschrieben!

    Totaler Blödsinn. Die Vollabnahme ist nur fällig, wenn keine Papiere vorhanden sind.
    Bei nem vorhandenen Brief kannst zur Dekra, Tüv, Kus, oder sondt wem fahren, ne normale Hauptuntersuchung machen lassen und fertig.
    Vollabnahme nach § 21 darf in WD nur der Tüv und in OD nur die Dekra.

  • Diabolo
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    • July 6, 2009 at 12:50
    • #5
    Zitat von DerGutzeit

    Danke für die schnelle Antwort. Meine Kiste is Bj 1984. dürfte kein thema sein.

    Also auch keine AU fällig.

  • 2mazz
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    • July 6, 2009 at 13:04
    • #6

    @ Diablo
    kann es sein dass es einen unterschied macht ob man die Kiste still legt oder nur abmeldet??
    meine war abgemeldet und der Tüver meinte, es reiche keine normale HU sondern eine Vollabnahme müsse her...
    Stilllegung war über mehrere Jahre!
    mfg
    tommy

    PS: Sorry für falsche infos

    Gott sprach: "Hirn ist aus, jetzt werden Titten verteilt!!!"

  • DerGutzeit
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    • July 6, 2009 at 13:06
    • #7

    brief und abmeldebescheinigung sind vorhanden. Dh. ich bring die Kiste zum TüV, lass ne HU machen, danach zur Zulassungstelle da besorg ich mir dann mein Kennzeichen und bekomm auch da dann den Fahrzeugschein?

  • 2mazz
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    • July 6, 2009 at 14:29
    • #8

    Ja das straßen verkehrsamt stellt den, wie es neuerdings heißt "zulassungsteil I und II" neu aus <=> hoffe ich habe diesmal aufgepasst ;)

    Du kannst deine kiste aber nur anmelden, wenn du mindestens eine Haftpflichtversicherung beantragt hast!
    Bekommst dann von deiner Versicherung einen mehrstelligen Code entweder zugeschickt oder bei bedarf auch am Telefon! den notierste dir und gibst den mit dem ganzen tüv kram und allen anderen Papieren beim Straßenverkehrsamt ab!
    dann gibts auch ein Nummernschild ;)
    mfg
    tommy

    Gott sprach: "Hirn ist aus, jetzt werden Titten verteilt!!!"

  • DerGutzeit
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    • July 6, 2009 at 16:33
    • #9

    Super, danke für die hilfe, alles vorhanden.

    merci!

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