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Frage zur §21 Abnahme - die Blinkerproblematik

  • flohmith
  • July 6, 2009 at 20:27
  • flohmith
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    • July 6, 2009 at 20:27
    • #1

    Hallo und guten Abend allerseits,

    ich hätte da mal 'ne Frage: Nachdem der Tüv-Prüfer heute meine Vespa 150 Bj. 1964 nicht abnehmen wollte, weil auf dem neuen LML Motor keine Motornummer eingestanzt ist (die neuen Motoren haben grundsätzlich keine Motornummer), werde ich morgen eine Nummer einstanzen und hab dann gegen Mittag den nächsten Tüv - Termin.

    Mehr als diese blöde Motornummer machen mir die scheiß Blinker zu schaffen. Natürlich hat meine Vespa keine, d.h. es geht um eine Ausnahmegenehmigung.

    Nun habe ich zwei Möglichkeiten:
    1. Ich nehme alle Unterlagen mit incl. dem Originalbrief (Indie 1964) und hoffe, den Gutachter milde zu stimmen, weil ich sämtliche notwendige Papiere dabei habe. Und dann hoffe ich, dass er mir eine Ausnahmegenehmigung bzgl der Blinker erteilt.

    ODER

    2. Ich sage, der alte Brief ist verschollen und nehme nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Indien mit und behaupte dann steif und fest, dass die Vespa Bj. 1961 ist und somit ja überhaupt keine Blinker braucht.

    Für welchen Weg seht ihr denn die besseren Chancen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    der Floh

  • Fettkimme
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    • July 6, 2009 at 20:39
    • #2

    Wenn ich mir das alte topic durchlese ist für weg nr 1. ausschlaggebend .
    unterscheidet er zwischen deutschland nach bj:1963 und auslandsfertigung?
    oder schert er über einen kamm?eigentlich sollter er unterscheiden = weg 1 ist der bessere.
    aus eigener erfahrung bei importen wird meist :
    abweichung von der stvzo : §54: ohne fahrtrichtungsanzeiger eingetragen.

    viel glück :thumbup:

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    • July 6, 2009 at 20:49
    • #3

    blödsinn!

    ausnahmegutachten gab es mal ....

    ganz offiziell ist seit diesem jahr keine ausnahme mehr möglich, ausser durch das bj.

    es mag nat. tüvler geben, die es trotzdem machen.

  • Fettkimme
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    • July 6, 2009 at 20:57
    • #4
    Zitat

    es mag nat. tüvler geben, die es trotzdem machen.

    [Blockierte Grafik: http://www.historik-forum.org/forum/images/smilies/fiesgrins.gif]....soll es geben.

    Zitat

    ganz offiziell ist seit diesem jahr keine ausnahme mehr möglich, ausser durch das bj.

    Dann ist im strammen Süden ja nur noch die Märchenstunde mit ..... Ohne Papiere möglich.....

    Toi Toi Toi

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  • flohmith
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    • July 6, 2009 at 21:22
    • #5

    was kann Eurer Meinung nach passieren, wenn ich ohne Papiere dort aufschlage? Reicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Indien? Ich hab auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom deutschen Zoll, aber da steht halt wieder das Bj. drauf:-(

  • Rita
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    • July 6, 2009 at 21:51
    • #6

    125er Motornummer einschlagen???

    Rita

  • flohmith
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    • July 6, 2009 at 21:53
    • #7

    Nein, die Motornummer vom ursprünglichen Originalmotor, also von nem 150er.
    Ich will sie auch als 150 anmelden und nicht als 125er.

  • Fettkimme
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    • July 6, 2009 at 22:15
    • #8

    bezieht sich auf § 54 StVZO

    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

    1. einachsigen Zugmaschinen,
    2. einachsigen Arbeitsmaschinen,
    3. offenen Krankenfahrstühlen,
    4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
    5. folgenden Arten von Anhängern:
    1. eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
    2. angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
    3. einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
    4. Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

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  • flohmith
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    • July 6, 2009 at 22:19
    • #9

    Ja, das weiß ich doch. Aber ich will doch endlich mal legal rumfahren, d.h. mit einer 150er die auch als solche angemeldet ist.

  • Fettkimme
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    • July 6, 2009 at 22:30
    • #10

    Häää ääähhhmmmm..... wenn es OHNE Papier vorher ne 125er war = keine Blinker auch nicht nach 63.
    Als Bezugspunkt hat er ja nur die 125er Motornummer und die indische FIN
    Bei den Zollpapieren kann man sich ja mal getäuscht haben wegen den cm³.
    Jetzt wäre wieder die Frage behandelt der Prüfer den Hobel wie nen 125er
    Trägt dir die Hubraumvergrößerung 166er sozusagen nachträglich ein.
    Als Bezugspunkt hat er ja nur die 125er Motornummer und die indische FIN.
    Denke mal diese Richtung wollte Rita aufzeigen.....

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  • flohmith
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    • July 6, 2009 at 22:46
    • #11

    Nein, ich glaube das war jetzt ein Mißverständnis.

    Die Vespa 150 war original eine 150er und das soll sie auch bleiben. Ich möchte sie nicht als 125er anmelden.

    Die Rahmennummer und auch die Motornummer (die ich morgen früh einschlage werde) entsprechen den Originalnummern, also denen von der in Indien erstmals 1964 zugelassenen 150er Vespa.

    Von dieser 150er Vespa habe ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des "Government of India", worin die Rahmen und die Motornummer steht, aber kein Baujahr eingetragen ist.

    Die Frage ist nun, ob es dem Tüv reicht, wenn ich mit der Vespa und dieser indischen Unbedenklichkeitsbescheinigung auftauche oder ob die dann glei sagne, auf wiedersehen, mit diesem Papier können wir nichts machen.

    Wie gesagt - ich hätte ja die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom deutschen Zoll und auch den Originalbrief, aber in beidem steht das Baujahr 1964 drin, womit ich mir halt vermutlich schwer tu, eine Zulassung ohne Blinker zu bekommen.

    Außer eben über diese Ausnahmegenehmigung, aber da weiß halt auch keine Sau, ob das klappt oder nicht.

    Deswegen ist meine Frage, ob ich nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Indien mitnehme und dem Tüv-Menschen sage, dass es sich um Bj. 1961 handelt oder ob ich alle Papiere mitnehme und auf eine Ausnahmegenehmigung hoffe.

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