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Wie verhalten nach Unfall?

  • mullero
  • January 24, 2008 at 08:31
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  • mullero
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    • January 24, 2008 at 08:31
    • #1

    Moin Leute,

    ich wollte mal nachhorchen ob mir jemand Tipps geben kann zu folgender Sache:

    Ich hatte mit meiner PK50S einen Unfall, jemand nahm mir mit seinem PKW, als er links abbog, die Vorfahrt, und ich, aus der entgegengesetzten Richtung kommend, fuhr relativ ungebremst frontal in sein Fahrzeug. Kleinen Satz nach vorn gemacht, mir gehts einigermaßen gut, nur die gute alte PK ist hin. Lenkstange und Lenker sind hin, das Vorderrad steht fast im rechten Winkel zum Lenker, schalten kann man natürlich auch nicht mehr und der Kotflügel gleicht einer zertretenen Cola-Dose. Kurz gesagt, die Gute wurde binnen ein paar Millisekunden um einige Dezimeter gekürzt ;) . Ob der Rahmen verzogen ist kann ich noch nicht sagen. Zumindest der Motor dreht noch.
    Meine Frage ist jetzt, wie ich am besten vorgehe damit ich den Schaden anständig ersetzt bekomme. Hat da jemand von Euch Erfahrung? Läuft das mit den Gutachtern genau wie mit einem Auto? Wie läuft die Wertschätzung? Bekommt man eine angemessene Zahlung damit man eine vernünftige Reparatur oder sogar Ersatz bekommt? Bekommt man, wie beim Auto, den Ausfall des KFZ bezahlt? Meine Sorge ist auch, das der Wert des Rollers aufgrund des Alters nicht angemessen geschätzt wird und ich letzten Endes sogar noch als Verlierer aus der Sache herausgehe.
    Würd mich freuen wenn mir irgendwer seine Erfahrung schildern könnte.
    Besten Gruß, mullero

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    • January 24, 2008 at 08:50
    • #2

    Mein letzter Rollerunfall ist Gott sei Dank schon gute 15 Jahre her...
    Man liest aber leider immer wieder, dass die Roller von Gutachtern unter Wert geschätzt werden.
    Deiner Beschreibung nach zu urteilen ist Dein Roller ein Totalschaden und der Rahmen unter Garantie verzogen.
    Denk´ daran, dass Du Kleidung & Helm mit einreichst. Diese kannst Du nämlich jetzt in den Müll werfen (aber bitte aufbewahren so lange die Versicherung nicht gezahlt hat).
    Wenn Du auch nur ein leichtes Unwohlsein hast, geh zum Arzt... Damit ist nicht zu spaßen.

    Vielleicht äußert sich der Herr Fettkimme ja diesbezüglich noch? Dem wurde seine PX letztes Jahr kaltverformt...

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

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    • January 24, 2008 at 08:58
    • #3

    also falls die Kiste irgendwie getunt ist würde ich das sofort umbauen. Das als erstes ^^ Natürlich sollte die Kiste in deinem Besitz sein, was aber nicht der Fall ist wenn die noch zum Gutachter muss/soll.
    Hast du die Polizei kommen lassen ?
    Warst du beim Arzt (Nein nicht nur wegen Schmerzensgeld, Unfälle mit 2Rädern können schnell ernsthafte nicht direkt sichtbare Verletzungen hervorrufen)
    Normalerweise schickt die gegnerische Versicherung jemanden raus der den Widerbeschaffungswert bei einem Totalschaden oder die Reperatur schätzt.
    Die Versicherung teilt dir dann die Schadenshöhe mit und überweist dir im besten Fall direkt das Geld. Oft allerdings will die Versicherung das Geld direkt auf das Konto der Werkstatt überweisen um so Schwarzarbeit bzw. Geld kassieren und nicht reparieren zu verhindern. Rennst du dann nur mit einem Kostenvorsanschlag dahin bekommst du nur 81% der Kosten erstattet da die die Mehrwertssteuer einbehalten. Dafür bekommst du dann allerdings das Geld und nicht die Werkstatt. Vielleicht kannst du es dann selber billiger reparieren !?


    Mfg, Holger

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    • January 24, 2008 at 09:11
    • #4

    Erstmal Danke für die schnellen Antworten, vor allem um diese Uhrzeit ;) !
    Ja die Polizei war sofort da, der Notarzt auch, den brauchte ich zwar nicht, aber es war erstaunlich zu sehen wie schnell die sein können, wenn es um einen Motorradunfall geht (ca. 2-3 Minuten). Ich war später trotzdem im Krankenhaus, um mich durchchecken und röntgen zu lassen, man weiß ja nie. Bis auf Prellungen ist zum Glück nix passiert :). Muß man zivilrechtlich klagen um Schmerzensgeld zu bekommen oder zahlt die Versicherung vielleicht ne Pauschale (ich weiß, ist wahrscheinlich ne blöde Frage, aber ich stell sie trotzdem mal, hab nämlich keine Lust zu klagen)? Ja, der Roller ist in meinem Besitz. Getunt ist er nicht, mich würde aber trotzdem mal interessieren, was passieren würde wenn es so wäre. Baut der Gutachter das Ding auseinander?

  • Likedeeler
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    • January 24, 2008 at 09:53
    • #5

    Das kommt immer darauf an wie der Gutachter drauf ist. Wenn er vermutet, dass etwas nicht stimmt und sein "Arbeitgeber" (die Versicherung) vielleicht nicht zahlen muss, guckt er genau und reißt notfalls die Kiste auseinander.
    Allerdings hätten die Herren in blau/ silber die Kiste sofort eingezogen wenn sie auch nur den leisesten Verdacht des "frisierens" gehegt hätten. So vermeidet man dann das Umbauen. Frisieren/ tunen ohne Abnahme und Eintragung = min. Teilschuld.
    Krankenhaus ist auf alle Fälle gut, klagen muss man bei Schmerzensgeld meines Wissens nicht.

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  • Fettkimme
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    • January 24, 2008 at 12:51
    • #6

    Moin

    Es ist immer ne gute Maßnahme die Reuse sofort via ADAC abholen und zu einem Gutachter deines Vertrauens zu schaffen.
    Erstens nimmst du der Pol. damit ne Entscheidung ab wie die Mühle aus dem Strassenland zu schaffen und
    Zweitens machst du damit Klar das das kein Fungerät ist sonder deine Mobilitätsgrundlage.
    Die dich zur Schule oder Arbeit bringt & somit schnellstmöglich wieder hergestellt werden muß.
    Selbst wenn sie im nachhinein doch noch beschlagnahmt werden sollte.
    Steht sie dann bei einem Gutachter deines Vertrauens und nicht auf dem Polizeihof .
    Der logistische Aufwand ist meist zu hoch die vermerken nur wohin die verbracht wird und fertig

    Schuldfrage ist ja auch geklärt ,wenn du Zeugen hast das dein Unfallgegener derart vorsätzlich in den fließenden Verkehr eingegriffen hat
    Je nachdem ob er seine Schuld am Unfallort anerkannt hat,da würde ich von einer Anzeige wegen vorsätzlicher Köperverletzung absehen.
    Oder er den dicken macht,dann gleich auf der Unfallmitteilung der Pol. vermerken lassen.
    Die Staatsanwaltschaft meldet sich so oder so nochmal bei dir um den Klagepunkt zu klären

    Jetzt zum Gutachten Bzw. Kostenvoranschlag:
    Grundsätzlich sollte dein Gutachter darauf hinweisen das eine Wiederbeschaffung unter dem Marktwert liegt.
    Derzeitiger Marktwert einer Rally 200 z.b siehe Ebay um 3000€
    PK50 S dürfte so um 500-600 € liegen.
    Jetzt sollte der Gutachter sein Schadensurteil dementsprechend gestalten.
    Wenn du bis Mo. warten kannst maile ich dir mal so ein Musterteil.
    Falls du es bis dahin hinbekommst mir 4-6 Aussagekräftige Bilder zu schicken kann man dann auch explizit auf deinen Schaden eingehen.
    Eigentlich brauchts du dann nur einen Rollerladen der das abtippt und auf seinem Geschäftspapier als Kostenvoranschlag raushaut.
    Das wird bei unter 1500 € fast immer als Grundlage anerkannt da die Gutachtenkosten unverhältnissmäßig hoch wären.

    Die ärztliche Schiene ist auch sehr wichtig,also zum Orthopäden MRT machen lassen und Krankschreiben lassen.
    Je mehr du machen läßt und je länger du AU bist umso höher fällt das Schmerzensgeld aus.

    Toi toi toi und gute Besserung Ante

    Weapons of Mass Destruction

  • mullero
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    • January 24, 2008 at 13:17
    • #7

    Hmm, das hört sich kompliziert an. Erst noch einmal vielen Dank für die schnelle und gute Hilfe!
    Es sieht jetzt so aus: Meine Unfallgegnerin hat ja auch vor Ort mit der Polizei gesprochen. Der Herr in grün hat ihr gesagt das sie aus Sicht der Polizei die Schuldige ist, worauf sie nicht widersprochen hat. Meine Zeugen können das bestätigen. Jetzt habe ich allerdings gerade mit ihrer Versicherung telefoniert. Die Sachbearbeiterin sagte mir das die dämliche Kuh tatsächlich behauptet sie sei nicht allein Schuld an dem Unfall, schließlich habe sie ja bereits da gestanden. WAS NICHT NUR EINE GRENZENLOSE UNVERSCHÄMTHEIT IST, SONDERN AUCH GELOGEN, DENN SIE HAT MICH ÜBERSEHEN, IST AUF MEINE SPUR GEFAHREN, HAT DANN, ALS ES EH ZU SPÄT WAR, ANGEFANGEN ZU BREMSEN UND ICH KONNTE NICHT MEHR AUSWEICHEN. Ihr erster Kommentar als sie nach dem Zusammenstoß ausstieg war übrigens: "Sie kamen ja aber auch angeschossen....". Ich fuhr garantiert nicht schneller als 50!
    Zum Thema Fahrzeugstandort: Ich hab den Roller mit einem Freund zusammen in seinem kombi nach Hause kutschiert, steht jetzt also vor meiner Tür. Kann es theoretisch sein das die meine Karre jetzt noch nachträglich konfiszieren, aufgrund der ihres nicht Anerkennens der Schuld? Hab natürlich großes Interesse daran das Alles so schnell wie möglich abzuwickeln, damit ich wieder einen fahrbaren Untersatz habe.
    Das mit dem Musterteil hört sich gut an, Bilder kann ich Dir jederzeit schicken, oder besser gesagt ab heute abend. Ich hab allerdings mit einem Freund gesprochen, der mir einen unabhängigen Gutachter empfohlen hat, der seiner Freundin vor einiger Zeit bei einer ähnlichen Sache richtig viel Kohle rausgeholt hat. Jetzt weiß ich nicht was besser ist....

    Ach ja, ich hab eine Bescheinigung vom Krankenhaus über Stauchungen an den Knien und am Daumen.

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    • January 24, 2008 at 15:58
    • #8

    wenn die so anfängt musst du auch alles ziehen, die Versicherung kann dir locker 20% Teilschuld anerkennen, da du mit der Zulassung eines Kraftfahrzeugs im Strassenverkehr ein erhöhtes Risiko eingehst. Hast du nicht auf einmal starke Kopfschmerzen und Übelkeit ? Ich würde zum Arzt gehen und mich SOFORT krank schreiben. Innerhalb eines Tages kann man ein anfängliches nicht merken einer Gehirnerschütterung mit Schockzustand erklären.
    Helm und Kleidung solltest du mit originaler Rechnung vorweisen können, dann gibts dafür wenigstens den Zeitwert.

    Ein nachträgliches Konfiszieren macht meines Erachtens keinen Sinn mehr, da die Kiste schon bei dir total umgebaut hätte werden können.
    Schau mal auf den Unfallbericht der Polizei, steht die Dame dort als erstes, ist sie die Unfallverursacherin bzw. Hauptschuldige. Die gegnerische Versicherung wird allen Anschein nach versuchen dir eine Teilschuld anzuhängen. Damit du nicht mit minus da stehst, solltest du wie oben erklärt wirklich zum Arzt gehen und dich krankschreiben lassen (Nur wenn es so ist, sonst ist es ja nicht legal :P )

    Das Schmerzensgeld wird meines Wissens nach pauschal gezahlt also nicht zivilrechtlich klagen, das bezahlt ja ebenfalls die Verischerung und nicht die Schuldige.

    Sofern du im Adac bist, darfst du dich von einem Rechtsanwalt kostenlos beraten lassen, falls die Versicherung weiter zicken macht. Diese Option ist ohne Rechtsschutz allerdings danach hinfällig weil die Anwälte meist teurer sind als der Schaden :(

    Will dich ja nicht schocken, aber ich habe wegen einem Unfall mal 3 Jahre vor Gericht gestanden. War allerdings auch eher Schaden in Millionenhöhe. Fazit: Strafrechtlich bin ich unschuldig, Zivilrechtlich (mit gegnerischer Versicherung) muss ich 20% der Kosten tragen (bzw. meine Versicherung) :pump: Seitdem steht die Versicherung bei mir über dem Gesetz, sonst kann ich mir 2 versichedene Urteile nicht erklären :?:


    Halt uns mal auf dem laufenden ^^

    Mfg, Holger

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    • January 24, 2008 at 16:36
    • #9

    Ja, sie steht als Erste auf dem Bericht, die Polizei hat ihr ja schon gesagt das sie als Schuldige gesehen wird. Also ich weiß nicht ob ich das jetzt richtig verstehe, wenn Du sagst ich gehe mit dem puren Zulassen eines Kraftfahrzeugs ein erhöhtes Risiko ein. Das hieße ja das jedes Unfallopfer automatisch eine Teilschuld hat. :?:

  • Vechs
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    • January 24, 2008 at 21:46
    • #10

    Ja das ist wirklich so. Hat den Grund das auch das kleine unversicherte Kind das dir vor das Auto rennt die medizinische Versorgung im Krankenhaus bezahlt bekommt.
    Leider nutzt die Versicherung das aus um beide Parteien in der Versicherungsklasse höher zu stufen :cursing:

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  • mullero
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    • January 24, 2008 at 21:59
    • #11

    So langsam krieg ich durch die ganzen Horrorstories nen Koller. Da ist man eindeutig das Opfer, und wenn man bedenkt das es gar nicht so unwahrscheinlich ist, sich bei so nem scheiß Unfall das Genick zu brechen wird der Koller noch größer, und muß sich auch noch Sorgen machen. Bananenrepublik Deutschland!

  • Likedeeler
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    • January 24, 2008 at 22:28
    • #12

    Ich glaub´ hier wird gerade mit zweierlei Maß gemessen...
    Lass Dich nicht einschüchtern, schon gar nicht von der gegnerischen Versicherung. Die versuchen alles. Die € 2.000,00 - € 3.000,00 sind Portokasse für die. Da werden sie nicht sonderlich viel Arbeit reinstecken, sondern eher zahlen. Lass Dich vor allen Dingen nicht von Sachbearbeitern der Versicherung ausquetschen/ anquatschen.
    Siehe es einfach so: die Tante war, als sie den Unfall meldete, zu feige zuzugeben, dass sie Schuld war/ ist. "Vielleicht bekomm´ ich ja Ärger von dem Sachbearbeiter, ich rede mich erst einmal raus." Was im Endeffekt das polizeiliche Protokoll aussagt, steht auf einem anderen Blatt.

    Ganz anders sieht´s aus, wenn Dir ein Kind vor´s Auto läuft wie es mir und scheinbar auch Vechs bereits passiert ist. Das ist aber ein anderes Thema.

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  • vespapaulianer
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    • January 25, 2008 at 10:28
    • #13

    Ja, da hat Likedeeler vollkommen Recht - lass dich nicht einschüchtern von der Versicherung! Ich hatte auch einen bösen Motorradunfall, war absolut schuldlos, wie die Verursacherin auch zugegeben hat vor Ort, und trotzdem wollte die gegnerische Versicherung sich querstellen. Beharre auf deiner richtigen und rechtmäßigen Position und dann klärt sich das alles schon. Zur Not gibts halt ein bißchen Druck von der Versicherung durch nen Anwalt, den die Versicherung gleich mitbezahlen darf, wenn du wirklich null Schuld am Unfall hattest.
    Also: Kopf hoch!

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  • mullero
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    • January 25, 2008 at 10:39
    • #14

    Nene, ich bin der Letzte der sich einschüchtern läßt ;) . Mich regt nur tierisch auf das man bei nem Unfall (und wenn man ehrlich ist, ist ein Genickbruch bei so etwas gar nicht soo unwahrscheinlich), an dem man nicht schuldig ist, die Gegnerin auf ganz doof macht und nicht mal einsieht das sie grob fahrlässig gehandelt hat. Aber egal, der Zwischenstand sieht nun so aus, das gerade eben der Guachter da war und den Schaden auf etwa 1000€ (Totalschaden) geschätzt hat. Ich werd mir jetzt auf seinen Rat hin einen Anwalt suchen, der die Sache ein wenig beschleunigen soll.

  • Vechs
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    • January 25, 2008 at 10:56
    • #15

    Will dich ja nicht mürbe machen, wollte dir nur sagen das du mit etwas Widerstand bei der Versicherung rechnen musst.
    Die Erklärung von Likedeeler ist ja recht plausibel und es könnte durchaus so sein. Da du Zeugen hast und die Polizei da war sollte das kein großes und langes Problem werden. Bei mir waren leider alle Zeugen tot und die überaus kompetente PolizEI hat in meiner Aussage das ich auf der Autobahn zwischen 80-100 km/h gefahren bin mal eben 180 km/h hingeschrieben. Dies musste ich dann erstmal widerlegen...
    Tja zudem dann das Problem das ein 19jähriger mit einem 170PS Wagen ja eh immer nur rasen kann.... hab ich zwar nicht aber egal :(

    Mfg, Holger

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    • January 25, 2008 at 11:05
    • #16

    Anwalt ist sicher nicht die schlechteste Idee, aber vor allem nicht von der gegnerischen Versicherung einschüchtern lassen. Wenn die Unfallgegnerin im Unfallprotokoll die 01 (Verursacher) trägt und du die 02 (Geschädigter), ist das zwar keine Garantie für 100%igen Gewinn des Verfahrens, aber zumindest eine sehr gute Basis.

    Hatte ich auch schon in ähnlicher Form, allerdings mit dem Auto. Nach einigen Zickereien der gegnerischen Versicherung habe ich eine Beschwerde direkt an den unten auf deren Kopfbogen genannten Vorstandsvorsitzenden persönlich gerichtet - nach 3 Tagen war die Kohle da. Ist zwar grundsätzlich albern, aber mit Vorstandsbeschwerden kann man den kleinen Sachbearbeiter schon mal ordentlich pieksen bzw. Bewegung in die Sache bringen.

    Unter Umständen kann es auch hilfreich sein, wenn du bei Telefonaten mit der gegnerischen Versicherung Uhrzeit, Datum, Namen des Gesprächspartners und Gesprächsinhalt (insbesondere Leistungszusagen oder Versagungen) kurz protokollierst.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • mullero
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    • January 25, 2008 at 11:13
    • #17

    Ich denke mal das die bei der Lage mit Zeugen, Polizei und Anwalt nicht groß rumzicken werden, aber man weiß ja nie....@ vechs: Oh shit, und ich mach mir hier um sowas gedanken. Hoffe da ist alles "gut" ausgegangen!?

  • Vechs
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    • January 25, 2008 at 11:55
    • #18

    na was soll denn gut ausgehen wenn man in einen Unfall verwickelt ist bei dem Menschen sterben ? Selbst wenn man nachher frei von Schuld gesprochen wird ist und bleibt da ein sehr dummes Gefühl. Aber auch damit lernt man umzugehen. Aber das ist ja garnicht das Thema hier.

    Klar musst du dir um deine Sache Gedanken machen, es hätte auch bei dir schnell anders ausgehen können :(
    Wenn die Versicherung mit dir reden will, mach alles am besten nur schriftlich oder lass dir alle Telefonate schriftlich wiedergeben, die Sachbearbeiter können sich sonst an gewisse Versprechungen nie mehr erinnern ausser es ist gegen dich.

    Leider musst du bei der Versicherung echt immer davon ausgehen das die dir Schaden will, also wirst du im Zweifelsfall irgendwelche Beweise brauchen.

    Aber nun genug der Verschwörungstheorien der Versicherungen :) Sei mal froh das dir nicht mehr passiert ist, den Rest kann man ersetzen. Eventuell kommst du sogar mit einem kleinen Plus raus wegen Schmerzensgeld oder so, aber erwarte keinen Geldregen ^^

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    • January 25, 2008 at 12:29
    • #19

    Das Gut war ja in Anführungsstrichen, wegen der Schuldfrage und so. Gibt ja Leute die können ihre Unschuld nicht beweisen und kommen wegen so etwas in den Knast. Ein tödlicher Ausgang ist natürlich immer ne Katastrophe, auch bei den Überlebenden.
    Naja, ich lass mich mal überraschen wies ausgeht, jetzt warte ich erstmal auf den Rückruf vom Anwalt....

  • pkracer
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    • January 25, 2008 at 12:38
    • #20

    Du solltest vielleicht auch schonmal anfangen, die Marktpreise für PK 50 S zu dokumentieren. Ansonsten kann es dir passieren, dass nur der Restwert des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt ersetzt wird, der vermutlich in den Augen der Versicherung bei einem symbolischen Euro liegt, weil das Fahrzeug in keiner Liste wie Schwacke o. ä. mehr auftaucht.

    Dazu würde ich z. B. bei egay in der erweiterten Suche nach beendeten Angeboten zum Suchbegriff Vespa PK 50 S suchen und die ausgelaufenen Auktionen ausdrucken. Die kannst du dann ggf. auch dem Gutachter vorlegen, damit er einen Eindruck vom Marktwert bekommt. Gleichzeitig natürlich einen Reparaturkostenvoranschlag vom Händler machen lassen, wobei die Karre vermutlich nicht mehr zu retten sein wird und nagelneue Austauschrahmen dürften nur noch äußerst schwer aufzutreiben sein. Aber so 500-600 Euro wären vielleicht noch rauszuholen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

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