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PX80 als Motorrad

  • opc
  • September 28, 2009 at 20:52
  • opc
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    • September 28, 2009 at 20:52
    • #1

    moin Gemeinde

    ja ich weiß, ich bin bestimmt der 1000enste der solch ne Frage hat, aber die SuFu hat mir nicht wirklich geholfen.

    Ich hab ne 92er PX80E gekauft und heute mit dem TÜV telefoniert, zwecks ummeldung auf Motorrad. Nun hat mir der nette Herr erzählt, daß wenn die Vespe laut Geschwindigkeitsmessung über 81 läuft, er mir die so umträgt. Wenn darunter, dann gehts leider nicht.

    Wenn das nicht der Fall ist, könnte ich ja noch auf einen 139er Malossi umsteigen und habe mir dazu auch schon von briefkopien den passenden Brief runtergeladen. Allerdings will der Prüfer ein Materialgutachten von dem Hersteller vorher sehen. Hätte da jemand sowas für mich in Kopie, damit ich das dem Prüfer eventuell vorher zeigen könnte, ob er mir das Dingen überhaupt einträgt. Nicht das ich den einbau und der zeigt mir den Vogel und meint, daß es auch nicht geht....

    Vielleicht hat ja auch noch wer anders nen Tip, wie ich die Kiste über 80 bekomm ;)

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Gruß Pat

  • Tobsen1983
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    • September 28, 2009 at 21:41
    • #2

    Du kannst einen 135DR einbauen!
    Ich hab noch einen hier rumliegen von meiner 80er, kannste für 85 Euro inkl. Versand haben! Zündkerze schenk ich dir dabei! Der Zylinder hatte einmal einen Klemmer, aber läuft troztdem noch! Da schick ich dir auch direkt ein Gutachten mit, dann kannste das ohne Probleme eintragen! Du solltest dann aber eine andere Hauptdüse in deinen Vergaser einbauen, ne 102er!

    PX125 mit Polini 187ccm
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    MRP Drehschieber ASS
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    Steuerzeiten 126/185 mit 1,5mm Fudi
    23/65 Übersetzung

  • Ben306
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    • September 28, 2009 at 21:50
    • #3

    Das Malossi Gutachten beinhaltet eine Geschwindigkeitsanpassung auf 83KmH! Hab ich bei meiner auch gemacht Malossi Gutachten runtergeladen ausgedruckt und dem Prüfer vorgelegt. Keine 15min später war alles fertig!!

  • SubRoger
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    • September 28, 2009 at 22:09
    • #4

    Da dein Schätzchen vor 1993 gebaut wurde:
    damals reichte eine Auspuffanlage, die Drehzahl wurde laut Gutachten von max. 6000U/min (wie für 80er vorgeschrieben)
    auf 6300 angehoben -> Eintragung als Motorrad, was auch heute noch genauso machbar sein sollte.
    Die Hubraumvergrößerung (über 125ccm ist immer ein Motorrad), ist aber klar die bessere Alternative.
    So einfach bekommst du nie wieder mehr Spaß.
    Gruß
    Roger

    P80X, BJ 81

  • opc
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    • September 28, 2009 at 22:33
    • #5

    was heißt, daß damals eine Auspuffanlage reichte?

    Klar, Malossi wär die bessere alternative. Wo bekomme ich denn ein Malossigutachten her? Der Prüfer meinte halt, daß er nicht nur ne Kopie eines Scheines braucht, bei dem einer eingetragen ist, sondern das Gutachten. Wollte ihm das halt schon vorher zeigen, bevor ich den Malossi bestell.

    @ Tobsen
    danke für das Angebot, aber ist mir dann doch bißchen zuviel für das, daß schon ein Klemmer vorhanden ist, wenn man bedenkt, daß man den DR schon für 135 Euro neu bekommt.

  • SubRoger
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    • September 28, 2009 at 23:15
    • #6

    80er waren Leichtkrafträder die mit Klasse 1b gefahren wurden.

    Zitat

    Historisches: die Klasse A1 ist aus der alten Klasse 4 (bis 31.3.1980) bzw. 1b (1.4.1980 bis 31.12.1998) hervorgegangen: Bis zum 31.3.1980 gab es das 50 ccm Hubraum-Limit, den Führerschein konnte man ohne praktische Ausbildung und praktische Prüfung erwerben, er war in den PkW und LkW-Klassen enthalten.
    Ab 1.4.1980 wurden Leichtkrafträder als neue Kategorie eingeführt, die neuen Führerscheine wurden dann nur aufgrund einer praktischen Zweiradausbildung und -prüfung erteilt.
    Für die Inhaber alter 2,3,4 Führerscheine wurde eine 1b Berechtigung im Sinne einer Besitzstandswahrung eingeführt.
    Leichtkrafträder hatten damals
    - maximal 80 ccm Hubraum
    - maximal 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
    - eine maximale Nenndrehzahl von 6000 Umdrehungen pro Minute
    Das Limit bei der Nenndrehzahl ist später weggefallen.
    Durch die 22. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14.02.1996 (in Kraft seit 23.02.1996) wurden dann Leichtkrafträder umdefiniert, so dass seitdem auch 125er bis 15 PS gefahren werden dürfen.
    Bei der Einführung der FeV zum 1.1.1999 ist außer der Umbenennung der Klasse in A1 keine Änderung mehr erfolgt.

    Alles anzeigen


    Es reichte für Vespen die Drehzahl gemäß Gutachten geringfügig zu erhöhen um ein Motorrad (und billig im Unterhalt) zu sein.

    Also muß du eine der heutigen Bestimmungen für Leichtkafträder übertreffen um Motorrad zu werden.
    Ich hab gerade nachgeschaut, geht bei alten Rollern nicht mehr, die Übergangsfristen sind 1998 abgelaufen.
    Es gilt nur noch der Bestandsschutz.

    P80X, BJ 81

  • opc
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    PX 80 E Lusso
    • September 28, 2009 at 23:21
    • #7

    ja ok, dann wirds wohl nur mit der Geschwindigkeit gehen und die PX wird original nicht über ihre 80 kommen.

    Dann werd ich wohl mal gucken, ob ich so ein Gutachten noch bekomme und mal beim Tüv oder in der Werkstatt anklopfen.

    Danke SubRoger, daß du dir die Mühe gemacht hast.

  • Ben306
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    • September 29, 2009 at 15:01
    • #8

    Das Malossi Gutachten hab ich noch als Papier version leider nicht mehr als PDF.Wenn du magst schick ich es dir!

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