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Nummernschild: Wann gross & wann klein?

  • Neapel
  • April 2, 2010 at 19:10
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    • September 19, 2010 at 17:11
    • #21
    Zitat von Schanzer

    Ich denke mal die Vorschriften sind eindeutig


    kann schon sein,nur kenne ich einige amerikanische Autos die nach deutscher TÜV-Abnahme im Rahmen des Ermessensspielraumes sogar vorne(siehe Bild)auch ein kleines Nummernschild genehmigt bekommen haben.Am besten beim TÜV vorstellig werden und ihm das Problem mit dem Nummernschild erklären.Wenn dieser kompetent und einsichtig ist gibt es auch dafür eine Sondergenehmigung

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    Was ist der Unterschied zwischen kostenlos und umsonst.Die Schule war für dich umsonst

  • Schanzer
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    • September 19, 2010 at 17:39
    • #22

    Bertel99:

    Ich hoffe wir verstehen uns hier nicht falsch. Ich meinte in meinem letzten Beitrag den Fall bei einer Vespa. Du hingegen bist ja bei Autos. Aber auch hier hat die FZV was "zu bieten":

    FZV in Anlage 4 Abschnitt 1 Punkt 4 sagt:

    "Ergänzungsbestimmungen
    Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

    Auch hier hat das letzte Wort die Zulassungsstelle, auch wenn sie hierzu ein Gutachten eines Sachverständigen verlangen kann.
    Wenn man gute Kontakte oder Argumente hat, so lässt sich das Gutachten sicher weglassen. ;)

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

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    • September 19, 2010 at 17:51
    • #23

    Schanzer,
    die Ergänzungsbestimmungen sagen doch alles,
    habe eine 200er Zündapp Bj 1935 gehabt.Für die Erteilung des kleinen Nummernschildes hat damals der TÜV in der Abnahmebescheinigung den Satz"Zulassung mit kleinem Nummernschild zulässig da Ausleuchtung mit Rücklicht bei großem Nummernschild nicht gegeben ist"eingetragen.Wie gesagt liegt alles im Ermessensspielraum

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  • Schanzer
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    • September 19, 2010 at 18:18
    • #24

    Prima, dann sind wir uns ja einig. :-2

    Grundsätzlich ist es aber so, dass...
    Nein, lassen wir das. :whistling:

    Ich hab hier bei uns in IN auch schon eine Harley und einen Hummer H2 und was sonst noch alles mit kleinem Kennzeichen rumfahren sehen. Ich glaub das ist ein Thema da könnte man Romane drüber schreiben. Schau dir noch nur mal dieses Bild an: Klick klack Welche Dumpfbacke hat da in Landshut nur die Plaketten angebracht?

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    • September 19, 2010 at 18:54
    • #25
    Zitat von Schanzer

    Schau dir noch nur mal dieses Bild an: Klick klack


    dem Typ gehört das Schild um die Ohren gehauen bis die Buchstaben und Zahlen von selbigen abfallen.Schreib mir mal ne PN wo Du wohnst,wenn ich mal in Deiner Nähe bin könnten wir uns ja mal eine Hopfenkaltschale reinziehen 8o

    Was ist der Unterschied zwischen kostenlos und umsonst.Die Schule war für dich umsonst

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    • September 20, 2010 at 10:32
    • #26

    Danke vorerst einmal. Jetzt bin ich komplett konfus. Den neuen Richtlinien > eur. Richtlinien zur Zulassung von 2- und 3-rädrigen KFZ/2009 < zufolge soll es an mehrspurigen Fahrzeugen, mit mehr als 50 ccm, es nur noch paarweise Nummerntafeln geben. Auch soll, wen man zwischen den Zeilen liest, immer versucht werden die größtmögliche Lösung zu finden, auch wenn das bedeutet, dass der Zulassungsinhaber mit sehr großem Aufwand umrüsten muss. Und da liegt doch der Knackpunkt:
    Eigendlich war ja mal ursprünglich dedacht, dass die Kennzeichen an das Fahrzeug sollen und nicht so wie heute, wo die Fahrzeuge anscheinend um die Kennzeichen herum gebaut werden.
    Und jetzt nochmals zu meinem "Problem":
    Ich will eine Ape 50, Kleinkraftrad, 3-rädrig (Amtsdeutsch) > Versicherungskennzeichen < legal tunen, d. h., es kommen Teile von einer PK 125 rein (Endgeschwindigkeit ca. 55 km/h) und sollen eingetragen werden. Somit ist das Kleinkraftrad ein 3-rädriges KFZ, oder 3-rädriger LKW, oder was? Es wird also ein großes Kennzeichen verordnet. Und jetzt ist die Frage, ob ich denen klar machen kann, dass vorn kein und hinten nur ein "125"-er Kennzeichen hinkommt! Hinten ist ja nur Platz (regulär) für ein Versicherungskennzeichen ohne Beleuchtung ( wird bei fuffies nicht benötigt ). Durch Umbaumaßnahmen konnte ich den Platz aber nur für ein "125"-er Kennzeichen mit Beleuchtung schaffen, da die Fahrzeugbreite ja begrenzt ist auf max. 120 cm, und 4 Rückleuchten, eine Steckdose für Hängerbetrieb und Gitter für ungehinderten Abfluss der Motorwärme ihren Platz fordern. Auch ist der Platz nach unten (nach oben sowieso durch die Heckklappe) durch die Tiefe des Fahrzeugs und der darunter liegende Auspuff begrenzt (Also kein Platz für "normales" Motorradkennzeichen). Vorn ist nichts vorgesehen, und da würden ja auch bei einer Führerhausbreite von ca. 80 cm ein 52-er Schild recht behämmert aussehen (Siehe LKW-Zulassung der "großen" Ape's > da wurde das Kennzeichen mit "Gewalt" gerade so zwischen die Scheinwerfer reingepresst). :-8

    auch langsam kommt man ans Ziel!

  • Bertel99
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    • September 20, 2010 at 19:03
    • #27
    Zitat von Schanzer

    Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern


    :whistling:

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  • Schanzer
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    • September 20, 2010 at 21:06
    • #28

    Evtl. hilft dir die Info:

    Fahr mal mit offenen Augen durch deinen Landkreis (HN) und such nach Bezugsfällen, also ein Kennzeichen an einem Fahrzeug das eigentlich von der Größe bzw. Schmalschrift statt Normalschrift nicht sein darf und was für dein Projekt notwendig wäre. Wenn du einen hast, dann kannst du dich auf der Zulassungsstelle schon mal darauf beziehen ("Warum darf der das und ich nicht?"). Und dann mag ich sehen wie die Damen und Herren sich da noch rausreden wollen.

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  • Bertel99
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    • September 21, 2010 at 18:53
    • #29
    Zitat von Schanzer

    Und dann mag ich sehen wie die Damen und Herren sich da noch rausreden wollen.


    Wenn sie nicht auch Alzheimer oder Erinnerungsverlust wie unsere Politiker haben :whistling:

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  • RWBrf
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    • September 25, 2010 at 13:13
    • #30
    Zitat von Schanzer

    ... "Warum darf der das und ich nicht?"...

    In der deutschen Rechtsprechung gibt es keine Gleichheit im Unrecht. Der Hinweis auf andere nützt Dir also nichts.

    Viele Grüße aus Süddeutschland
    RWBrf
    ________________________________________________
    Der Kluge läßt sich belehren, der Unkluge weiß alles besser.

  • Schanzer
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    • September 28, 2010 at 21:21
    • #31

    @ RWBrf:

    Da hast du recht.
    Jedenfalls lässt sich ein nicht dem "Standard" entsprechendes Kennzeichen mit einem Bezugsfall im gleichen Zulassungsbezirk leichter durchsetzen als ohne. Auch wenn der Bezugsfall rein rechtlich nicht möglich wäre.
    Da muss sich dann die Zulassungsstelle frei nach dem Satz "Die Geister die ich rief..." selbst an die Nase fassen, wenn sie einmal oder öfter solche "Sonderfälle" abstempelt.

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

  • pkracer
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    • September 28, 2010 at 22:55
    • #32

    Ich glaube, das ist bei jeder Zulassungsstelle das gleiche Geschacher mit kurzen Kennzeichen gegen Geld oder Beziehungen. Mir wollte man weismachen, es gäbe keine kurzen Kennzeichen für Autos mehr, was noch rumfahren würde, wären Altfälle. Komisch, dass dann 2 Tage später ein gepimpter 2006er Polo mit künstlich verkleinertem Heckklappenausschnitt und dem Kennzeichen XY-O 1 vor der Tür stand.

    Letztens habe ich jemanden getroffen, der an der PX ein Kennzeichen nur so breit wie der Rahmen hatte, Engschrift und so. Ich wusste aber definitiv, dass sowas normalerweise nicht mit Siegeln versehen wird, da ist man bei der hiesigen Zulassungsstelle extrem kleinlich. Auf Nachfrage hat er mir erklärt, dass er den Roller mit normal breitem Kennzeichen angemeldet hat, dann ein schmales Schild im Internet bestellt hat und für die Siegel auf Umwegen ( :whistling: ) 400 Euro bezahlt hat. Der Kollege hatte aber scheinbar einen echten Wunschkennzeichenfetisch, auch am Auto. Da hat er extra ein Auto gekauft, um an das dafür vergebene Kennzeichen mit seinen Initialien und der 1 zu kommen. Dumm nur, dass man ihm das Kennzeichen bei der Ummeldung nicht mehr zuteilen wollte. Da hat er ernsthaft einen Anwalt bemüht, aber ohne Erfolg...

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • eppingchen
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    • September 29, 2010 at 10:23
    • #33

    Ein guter Bekannter hat sich vor Jahren von einem "Ami" einen betagten Camarro gekauft.
    1. Wahn: Das Fahrzeug hatte eine doppelte Auspuffanlage > normal oder umgesteckt Kat. Bekam keine Steuerermäßigung, obwohl er den Teil ohne ausgebaut hat (bei eingetragenen ca. 8 L Hubraum!)!
    2. Wahn: Das Fahrzeug war umgebaut mit Eintragungen > breiter, tiefer. Und jetzt sind wir wieder beim Thema: Er musste die Kennzeichen > vorn u. hinten groß zweizeilig anbringen, obwohl er das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführte und hinten der Originaldeckel mit Chromumrandung am "Kennzeichenloch" und vorn nur die Möglichkeit eines "80"-er- oder Klebekennzeichen möglich war. Zum Kofferraumdeckel öffnen musste er jedesmal das Schild verbiegen, um an das Schloss zu kommen und vorn verlor er beim 1. Mal Rauffahren in seine Einfahrt gleich das gesamte Kennzeichen! :-8

    auch langsam kommt man ans Ziel!

  • murxer
    Gast
    • September 29, 2010 at 11:24
    • #34

    Wunschkennzeichen gehen so, ihr Stümper:

    :+2

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