Nummernschild: Wann gross & wann klein?

  • Wie ist das eigentlich mit dem Nummernschild? Ich habe ja eine 125er Cosa die ca. 90 khm läuft. Habe aber ein kleines Kennzeichen. Sehe aber viele 125er mit grossem Schild. Warum???


    Danke
    Martin

  • Was steht denn in deinen Papieren, wie schnell die Cosa läuft? Eigentlich müsstest du auch ein großes Nummernschild haben, meine PX125 hat auch ein großes und fährt auch über 80km/h

    PX125 mit Polini 187ccm
    Gravediggerkopf
    Mec LHW 60mm
    Mikuni TMX30 [HD 250, ND 25, Nadel 2 Clip von oben, Luftschraube 2 Umdrehungen raus]
    MRP Drehschieber ASS
    S&S Newline 125
    Steuerzeiten 126/185 mit 1,5mm Fudi
    23/65 Übersetzung

  • Hallo,


    laut. Zulassungsstelle bekommst Du ein kleines Nummernschild, erst ab 125ccm bekommst Du ein Großes Motorradnummernschild.
    Nicht zu verwechseln mit Mofa oder Fuffi Schilder das ist eine andere Geschichte.


    Das mit 125ccm und mehr als 80Km/h eingetragen ist, spielt bei der Zulassung keine Rolle, nur bei der Versicherung sind 125ccm Roller mit einer Geschwindichkeit von mehr als 80Km/h günstiger in der Versicherung.


    125ccm sind Steuerfrei
    ab 125 ccm sind Steuern zu Zahlen


    LG Vespini

    S U C H E :


    Bremshebelaufnahme bzw. Lichtschalteraufnahme für VBB Lenker !!!!

  • Funktioniert die alte Metode mit dem Einfrieren nicht mehr?


    DAs man sich ein großes hohlt und dann den auf kleber vom kreis vom kleinen auf das große macht?


    Ist halt nur nicht legal :+6

  • Manche Leute unter uns, und da zähl ich mich auch dazu, wären sicher froh, wenn sie anstelle eines großen Kennzeichens ein kleines hätten bzw. bekommen würden. Hoch lebe die deutsche Bürokratie. :-8

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!


  • perfekt, dem gibts nichts mehr hinzuzufügen.

  • Hier in HN ist das egal... 125 ccm bekommen hier nur noch
    kleine Schilder... habe beim Umzug hierher alle meine großen Schilder dadurch Verloren




    dachte auch ich spinne ist aber so.. Hier in HN gibt’s keine 125 ccm Schilder
    nach ((Offen= große Schild)) ((gedrosselt =kleines Schild))
    :-6

  • Findet Ihr nicht auch, dass der ganze hick-hack um die Nummernschildgröße eine absolute Beamtenwillkür ist?
    Normalerweise würde an jedem KFZ die sogenannten 125-er Schilder vollauf genügen! Und wenn man dann noch die Auswüchse mancher Zulassungsstellen sieht, geht einem der Hut voll ganz hoch: z.B. nach 2007 >> PX 125 > kleines Kennzeichen, PX 200 > großes Kennzeichen. Somit fahren zumindest im Landkreis HN alle größeren PXe ohne gültige Betriebserlaubnis! Denn, wie heißt es im Gesetz so schön? Anbauteile (dazu zählt auch die Nummerntafel) dürfen auch nicht teilweise Lichteinrichtungen überdecken! Die Herrschaften darauf hin angesprochen bekommt man die Antwort: Ist mir egal, das Kennzeichen ist Gesetz! Was absolut nicht zutrifft, sondern ist eine Anweisung des Zulassungsleiters und somit nicht zulässig! Oder beim Porter: da wird vorn ein 52-er "Täfelchen" montiert, obwohl das für Fußgänger gefaährlich werden kann. Weiter zur Mitte geht nicht, wegen den Kühlöffnungen, "Motorradkennzeichen" geht nicht, weil dann die integrierten Nebelleuchte lks. verdeckt wird. Ideal wäre >125-Kennzeichen!
    Das nächste Thema ist > es ist zuzumuten, auch große finanzielle Mittel aufzubringen, um ein "normales" Kennzeichen montieren zu können. Wenn man dann so Dinge sieht, wie bei einem durch und durch rund gelutschten, zwischen den Winden durchflitzenden cw-Wunders, dem man die Front total verschandelt, indem ein Riesennummerntafelhalter montiert sein muss, dann frage ich mich wo da noch Ästetik ist, bzw. wo da noch nach dem Spritverbrauch geschaut wird (cw-Wert wird ohne Anbauteile > Außenspiegel, Antenne, Nummerntafel, Nummerntafelhalter ermittelt).
    Und nun bin ich mal gespannt, was "unsere" Zulassungsstelle dazu meint, an einem normalerweise Versicherungskennzeichen tragendes, dreirädriges Vehikel durch Umschreibung ein "normales" Kennzeichen anzubringen, wenn nur Platz (durch baulicher Veränderung des Platzhalters)für eine max. 125-er Nummer! Und vorn ist logischer Weise nichts vorgesehen! ?(

    auch langsam kommt man ans Ziel!

  • So wie ich es weiß(nach Auskunft vom TÜV)hat die Zulassungsbehörde mit der Grösse vom Nummernschild nichts zu tun.Es liegt einzig und allein am Ermessensspielraum des TÜV ob kleines oder großes Nummernschild,da die Ausleuchtung des Rücklichtes und der Platz für das Nummernschild ausschlaggebend ist.Ich habe an meiner umgebauten 125er(die früher eine 80er war)auch ein kleines Schild.Habe damals den freundlichen Herrn vom TÜV gefragt ob ich jetzt ein großes Schild brauche,dieser hat aber gesagt die Ausleuchtung und der Platz zum Befestigen sind ausschlaggebend für die größe des Schildes

    Was ist der Unterschied zwischen kostenlos und umsonst.Die Schule war für dich umsonst

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  • Ich denke mal die Vorschriften sind eindeutig, auch wenn es mir und vielen anderen nicht gefällt:


    FZV Anlage 4 besagt in Abschnitt 1, Punkt 1. letzter Absatz:
    ...Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.


    und ein Leichtkraftrad definiert sich über FZV § 2 Nr. 10 folgendermaßen:
    ...Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!