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Frage zur Zuständigkeit von Vespa Service-Werkstätten

  • reelburn
  • May 20, 2010 at 22:00
  • reelburn
    Anfänger
    Vespa Typ
    Vespa ET2
    • May 20, 2010 at 22:00
    • #1

    Hallo,

    bin neu hier.

    Wenn ich mir eine nagelneue Vespa bei einem Händler kaufe, bin ich dann in der Zeit der Garantie an diesen Händler und seine Werkstatt gebunden, oder muss jede Vespa-Vertragswerkstatt die Inspektionen, etc. durchführen?

    Danke.

  • Schanzer
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    • May 20, 2010 at 22:11
    • #2

    Sicher kann ich dir diese Frage nicht beantworten aber das wird sicher nicht so sein: Stell dir vor du musst von bspw. München nach Hamburg umziehen. Es wäre doch fast unverschämt die Vespe nur zur Inspektion von HH nach M bringen zu müssen.
    Es heisst ja schließlich auch immer "Vertragshändler". Damit ist der Vertrag zwischen den Händler und Piaggio Deutschland gemeint. Nicht der (Kauf-)Vertrag zwischen dir und dem Händler.

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

  • KoMan62
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    Vespa Typ
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    • May 20, 2010 at 22:13
    • #3

    Hallo und herzlich willkommen,
    irgendwie beantwortet sich die Frage von selbst...Was machst du bei einem Umzug von einigen hundert Kilometern? :+2
    edith meint: zu spät...
    erdith meint: warum kann man in solcher fällen seinen beitrag nicht mehr löschen?

    Grüße aus BÄRLIN!

  • elestart
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    • May 20, 2010 at 22:15
    • #4

    Hi,

    sicher kann ich Dir die Frage leider auch nicht beantworten. Aber noch ein Ansatz: Man kann ja unterscheiden zwischen einer Garantie, die man vom Hersteller auf irgendetwas bekommt, und einer, die der Händler gewährt. Ich würde sagen, erstere erfüllen alle Vertragshändler. Und bei einer neuen Vespa dürfte es sich darum handeln. Nur wenn Dir genau Dein Händler etwas darüber hinaus verspricht, dürfte auch nur er verpflichtet sein, das zu erfüllen.

    Viele Grüße
    elestart

  • 2phace
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    • May 20, 2010 at 22:20
    • #5

    Warum sollte das bei Vespas anders sein, als bei Autos?

    Wenn du z.B. einen VW kaufst, ist jeder VW-Händler (und nicht nur Volkswagen-Müller in Entenhausen) in der Lage und verpflichtet Garantiefälle für dich abzuwickeln.
    Bei Inspektionen sieht das nochmal anders aus... Da darf sogar ATU oder sonstwer ran, OHNE dass die Garantie erlischt.

    Solche Fragen beantwortet man sich eigentlich selber, indem man mal google bemüht... :-3

    Jetzt frage ich mich nur noch, wieso man sich eine nagelneue Vespa kaufen sollte... Gibt doch gar keine neuen mehr... Die letzte "Vespa" war die PX.

    Wer reitet so spät durch Nacht und Wind...?

  • reelburn
    Anfänger
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    • May 21, 2010 at 07:19
    • #6

    Danke euch erstmal.

    2phace:
    Schade, dass es auf jedem Forum solche Neunmalklugen gibt, die auf google verweisen und bestimmte Fragen selbstgerecht als überflüssig bezeichnen. Wenn dich meine Frage so nervt, dann blättere doch entspannt weiter und kümmere dich um die für dich "richtigen" Themen. Außerdem erlaube ich mir, einen aktuellen Roller mit dem Markennamen "Vespa" auch als ebensolchen zu bezeichnen.

  • BlechBiene
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    • May 21, 2010 at 08:13
    • #7
    Zitat von reelburn

    Außerdem erlaube ich mir, einen aktuellen Roller mit dem Markennamen "Vespa" auch als ebensolchen zu bezeichnen.

    Da bist Du dann aber einer der wenigen hier... :-5

    Hey, ich will Dich nicht nieder machen @ reelburn.
    Wenn Du einen Roller bei Vertragshändler A kaufst, kannst Du diesen natürlich bei Vertragshändler B in die Werkstatt bringen und der Garantieanspruch geht nicht verloren!

    Was Du nicht machen darfst, ist, in der Garantiezeit in eine freie Werkstatt oder zu einem, ich nenn es mal "LinYun" Händler zu fahren. Schraubt der rum, dann erlischt die Garantie des Piaggio Rollers.

    E10? Männermotoren sind keine Vegetarier.

  • Brandi
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    • May 21, 2010 at 08:14
    • #8
    Zitat von reelburn

    Danke euch erstmal.

    2phace:
    Schade, dass es auf jedem Forum solche Neunmalklugen gibt, die auf google verweisen und bestimmte Fragen selbstgerecht als überflüssig bezeichnen. Wenn dich meine Frage so nervt, dann blättere doch entspannt weiter und kümmere dich um die für dich "richtigen" Themen. Außerdem erlaube ich mir, einen aktuellen Roller mit dem Markennamen "Vespa" auch als ebensolchen zu bezeichnen.

    Nu bleib ma locker. 2phace sagt doch nur, dass diese Forum für klassische Vespen ist und Schaltroller mehr Spaß machen, als "Gas auf/Gas zu" Mopeten. Also den Ton etwas mäßigen. Danke :-9

    Kraft kommt von Kraftstoff!

    Einmal editiert, zuletzt von Brandi (May 21, 2010 at 08:20)

  • 2phace
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    • May 21, 2010 at 17:02
    • #9

    Ich hab nur deswegen auf google verwiesen, weil das eine allgemein Frage zu einer rechtlichen Thematik ist. Die kannst du in jedem KFZ, Krad oder Kraftroller-Forum stellen, egal ob du nun eine Vespa fährst oder ob du nur denkst, dass du eine Vespa fährst... :-8
    Oder denkst du, das BGB macht bei Rollern der Marke Piaggio eine Ausnahme?

    Darüber hinaus: Angenommen, hier fahren nur alte Roller rum... Denkst du, da ist auch nur einer bei, der noch auf Garantie zählen könnte?;)
    Bei mir ist die Garantie vor 15 Jahre abgelaufen...

    Wer reitet so spät durch Nacht und Wind...?

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