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Landratsamt will Entdrosselung nicht eintragen!

  • bluebiker
  • June 7, 2010 at 14:28
  • bluebiker
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    • June 7, 2010 at 14:28
    • #1

    hallo
    ich habe eine vespa 50 n und zwar die 40km/h version.
    jetzt habe ich einen originalen piaggio auspuff gekauft (mit "dickem" krümmer), habe das gutachten ausgedruckt und bin damit zum tüv, alles ohne probleme.
    und jetzt wolln die aufm landratsamt mir das nicht eintragen, weil sie in ihrm komischen katalog nix drüber finden und in der betriebserlaubnis nichts von einer drossel steht..
    könnt ihr mir argumente oder belege dafür geben?
    hat jm es vllt umtragen lassen?
    wenn ja könnte mir jm seine papiere einscannen und schicken?(selbstverständlcih mi geschwärztem namen etc.)

    ach ja man würde es nur als "leichtkraftrad" eintragen..:/
    ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!

  • LinkeSocke
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    • June 7, 2010 at 23:00
    • #2

    der orginale auspuff ist ohne eine drossel.
    wenn es sich tatsächlich um den orginalen auspuff der zu deiner reuse gehört handelt, ist dieser bereits eingetragen.
    von daher ist keine eintragung nötig. einzige bedingung ist ja an sich, das der zustand deines rollers dem in der betriebserlaubnis beschriebenen entspricht.

    Steil

  • DerMarcus
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    • June 8, 2010 at 07:31
    • #3

    Moin,

    Deine 50n ist nicht "gedrosselt" und sie war es nie! Sie hat von der Gesetzeslages des Baujahres ausgehend eine entsprechende Zulassung. D.h. damals durften Fuffies eben 40km/h schnell sein, also hat sie eine BE mit 40 km/h. Später waren das mal 45, dann 50 und jetzt wieder 45. Wem das was nutzt - keine Ahnung, es hält aber die Beamten am Rödeln.

    Was heist das für Dich?
    Bauartbedingt genehmigte Teile - gehe davon aus, dass Piaggo solche vorhält - also der Auspuff, der explizit an Deinen Typ passt, ist eintragungsfrei. Damit mkönnen die Amtsjungs auch nix anfangen, weil sie die BE ja nicht ändern werden. Du hast ein O-Teil verbaut, hast es sogar eintragen lassen. Also ... fahren. Ggf. Kopie der Eintragung mitführen - so würde ich das handhaben. Kann auch völlig falsch sein, aber dann fahre ich seit 1993 mit einer "illegalen" PK.

    LG

    M.

  • bluebiker
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    • June 8, 2010 at 11:44
    • #4

    ja aber dadurch wird die eingetragene höchstgeschwindigkeit ja überschritten..?
    weil die anderen vespas mit "dickem krümmer" unterscheiden sich ja beim rahmen, bremsen etc nicht wirklich von meiner..
    deshalb versteh ich nicht wirklcih warum man dass nicht umtrasgen lassen kann..
    weiß jm ob dass wirklich reicht nur das tüvgutachtne mit sich rumzuschleppen?
    aber danke für deine antwort!

  • DerMarcus
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    • June 8, 2010 at 11:54
    • #5
    Zitat von bluebiker

    ja aber dadurch wird die eingetragene höchstgeschwindigkeit ja überschritten..?
    weil die anderen vespas mit "dickem krümmer" unterscheiden sich ja beim rahmen, bremsen etc nicht wirklich von meiner..
    deshalb versteh ich nicht wirklcih warum man dass nicht umtrasgen lassen kann..
    weiß jm ob dass wirklich reicht nur das tüvgutachtne mit sich rumzuschleppen?
    aber danke für deine antwort!

    Ich hab nochmal versucht da mehr herauszufinden - unsere Zulassungsstelle in Mainz zuckt nur mit den Schultern - kenne man nicht, müsse man in einzelfall entscheiden, wäre auch in den letzten 20 Jahren keiner dagewesen.

    Komische Sache das! :+5

    M.

  • HansOlo
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    • June 8, 2010 at 12:00
    • #6

    das fällt doch keinem sack auf, ob du dicken oder dünnen krümmer am originalauspuff dran hast!
    wer von denen soll bitte erkennen bzw. dann wissen, welches modell origoinal dicker oder dünner hatte???
    da wirst du dir sogar hier schwer tun, jemanden zu finden (ausser dem PKracer; der siehts sofort :D ) der das auf anhieb erkennt!
    und du wirst dadurch auch keine 100 fahren... ok auch keine 60 ;)

    also auf gut bayrisch:
    scheiß da nix, dann feit da nix!

    soweit meine meinung!

    grüße
    olo

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    • June 8, 2010 at 12:37
    • #7

    wenn der tüv die geschwindigkeit geändert hat, muss die zulassung das so eintragen.
    der tüv hätte dir gleich ne zweitschrift der papiere ausstellen sollen, dann gäbs keine probs.

    s.

  • MartyMcFly
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    • June 8, 2010 at 13:41
    • #8

    Also es funktioniert definitiv noch...

    kannst du hier in meinem Thread auch mal nachlesen:

    neue papiere zwingend nach 48 km/h abnahme ? antwort: nein !

    geh halt zu ner anderen zulassungsstelle.. bist ja, da es sich um ein zulassungsfreies fahrzeug handelt nicht an eine bestimmte gebunden...

    viel erfolg

    p.s.: umtragen lassen musst du es wenn du legal unterwegs sein willst.., die leistung und höchstgeschwindigkeit ändert sich und auf dem tüv gutachen steht: berichtigung der fahrzeugpapiere umgehend erfoderlich

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