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Vespa 50N Spezial , Tacho nachrüsten / Bremsbeläge wechseln

  • ItalMola
  • May 18, 2008 at 16:34
  • ItalMola
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    • May 22, 2008 at 22:14
    • #21

    :thumbup: sehr gut, bin froh das ich das mit dem Tacho jetzt über die Bühne gebracht hab und ab zum TÜV kann. Will auf die Straße!

  • ItalMola
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    • May 22, 2008 at 22:31
    • #22

    So Tacho is drin jetzt will ich noch die Bremsbeläge wechseln. Hab auch wieder die Suchfunktion genutzt aber irgendwie hab ich wieder nix wirklich nützliches gefunden.
    Versteh nicht das keiner mal Bilder Postet ums uns Anfänger leichter zu machen ?(

  • Vincentju
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    • May 22, 2008 at 23:40
    • #23

    Hi
    bremsen wechslen ist ganz simpel.
    Mach am vorderrad mal den schutz ab. Darunter findest du eine wiederlich verölte schraube (müsste ne 24 oder 22 sein) mach den splint runter und dann kannste die abschrauben. Schlag die felge am besten mit nem gummihammer vom lager (normaler hammer gibt so schöne katscher).
    Sooo....
    [gallery]https://www.vespaonline.de/index.php?page…D=490&type=page[/gallery]

    das sieht dann so aus.
    Nimm nen schlitzschraubenzieher und hebel die bremse nach oben aus.
    Dann alles abnehmen ferder ausbauen und alles neu einsetzen. Ist ziemlich einfach....das system von der bremse verstehst du wenn du sie siehst :D
    Gruß
    Vincentju

    Ein Kolbenfresser ist kein Tier!

  • winniwinter
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    • June 2, 2009 at 14:45
    • #24

    wollt mich mal für die bebilderte anleitung bedanken. hoffe es ist wirklich so einfach wie du geschrieben hast klatschen-)

  • ItalMola
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    • June 2, 2009 at 15:29
    • #25

    Keine Angst, es ist so einfach wenn man mal verstanden hat wo was hin muss :!:

  • piratlove
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    • July 6, 2009 at 19:09
    • #26

    hab gehört, dass man neue bremsbeläge anschleifen soll.. stimmt das? und wie soll man das genau machen?

  • jipi
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    • June 1, 2010 at 20:12
    • #27

    Hi.
    ich muss diesen alten Thread mit 2 Anliegen nochmal aus der Versenkung holen:

    Erstens: Danke für die vielen detaillierten Bilder. So ist das mal richtig einfach nachzuvollziehen.

    Und Zweitens:
    Wie ist das genau mit der Tachobeleuchtung? Ihr behauptet hier, man bräuchte keine. Mein Prüfer beim TÜV hat allerdings gemeint, ich brauch unbedingt eine Tachobeleuchtung. Und er hat mich nochextra darauf hingewiesen, dass diese an der Lichtmaschine angeschlossen sein muss und nicht per Batterie laufen darf.
    Meine Vespa ist eine V 50 Special von 1982 (V5B3T).

    Danke für die Hilfe.

  • ItalMola
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    50N Spezial
    • June 1, 2010 at 20:27
    • #28
    Zitat von jipi


    Hi.
    ich muss diesen alten Thread mit 2 Anliegen nochmal aus der Versenkung holen:

    Erstens: Danke für die vielen detaillierten Bilder. So ist das mal richtig einfach nachzuvollziehen.

    Und Zweitens:
    Wie ist das genau mit der Tachobeleuchtung? Ihr behauptet hier, man bräuchte keine. Mein Prüfer beim TÜV hat allerdings gemeint, ich brauch unbedingt eine Tachobeleuchtung. Und er hat mich nochextra darauf hingewiesen, dass diese an der Lichtmaschine angeschlossen sein muss und nicht per Batterie laufen darf.
    Meine Vespa ist eine V 50 Special von 1982 (V5B3T).

    Danke für die Hilfe.


    Erstmal Danke für das Lob 2-)

    Bei mir war das mit der Tachobeleuchtung kein Problem beim Tüv. Hab auch schon verschiedene Meinungen zu diesem Thema gehört. Vielleicht probierst Du´s mal bei nem anderen Tüv.

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    • June 2, 2010 at 12:25
    • #29
    Zitat von jipi

    Hi.
    ich muss diesen alten Thread mit 2 Anliegen nochmal aus der Versenkung holen:

    Erstens: Danke für die vielen detaillierten Bilder. So ist das mal richtig einfach nachzuvollziehen.

    Und Zweitens:
    Wie ist das genau mit der Tachobeleuchtung? Ihr behauptet hier, man bräuchte keine. Mein Prüfer beim TÜV hat allerdings gemeint, ich brauch unbedingt eine Tachobeleuchtung. Und er hat mich nochextra darauf hingewiesen, dass diese an der Lichtmaschine angeschlossen sein muss und nicht per Batterie laufen darf.
    Meine Vespa ist eine V 50 Special von 1982 (V5B3T).

    Danke für die Hilfe.


    tachobeleuchtung ist quatsch, 50 ccm mit 50 kmh --> keine pflicht! fahrzeuge mit mofaschild brauchen keine tachobeleuchtung und z.b. auch keine kennzeichenbeleuchtung!

  • jipi
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    • June 7, 2010 at 11:35
    • #30

    Okay, also zu nem anderen TÜV kommt nicht mehr in Frage, weil ich schon 100 Euro für die Vollabnahme hingeblättert habe und jetzt nur noch mit nem eingebauten Tacho zur Nachprüfung muss...

    Wo kann man das denn Nachlesen, dass da keine Pflicht besteht (Also ein Gesetzestext oder sowas)? Google spuckt nur weit auseinandergehende Meinungen aus, alles ohne Belege... Ich sollte ja meinen TÜV Prüfer auch davon überzeugen können.

  • jipi
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    • June 8, 2010 at 20:02
    • #31

    Ich habe inzwischen herausgefunden wo das stehen müsste:

    In diesem Post beschreibt jemand, der Paragraph "§57 schreibt eine Tachobeleuchtung erst ab 1.1.1991 vor", allerdings kann ich zum Thema Tachobeleuchtung in diesem Paragraph nichts finden...

    Weiss jemand von euch vielleicht mehr?

  • jipi
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    • June 13, 2010 at 17:01
    • #32

    Inzwischen konnte ich herausfinden, dass anscheinend die Richtlinie 75/443/EWG gilt, die in Paragraph 4 Absatz 1 besagt:
    "4. VORSCHRIFTEN
    4.1. Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten
    Sichtfeld des Fahrers befinden, und der Anzeigewert muß sowohl bei
    Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein."

    Ich denke aber, dass heisst wohl, dass eine Beleuchtung vorgeschrieben ist. Viele Leute schreiben aber immer etwas von (sinngemäß): "Ist die EZ vor 01.01.1991 gewesen, greift diese Bestimmung nicht." Aber in dieser Richtlinie und auch sonst nirgends (stvzo ...) konnte ich dazu nichts finden... Hat niemand noch eine Idee?

  • rassmo
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    • June 13, 2010 at 23:10
    • #33
    Zitat von jipi

    Ich denke aber, dass heisst wohl, dass eine Beleuchtung vorgeschrieben ist. Viele Leute schreiben aber immer etwas von (sinngemäß): "Ist die EZ vor 01.01.1991 gewesen, greift diese Bestimmung nicht."

    Zitat

    Tachometer:
    Laut §57 StVZO ist ein Tacho Vorschrift. Bei Fahrzeugen, die ab dem
    1.1.1991 zugelassen wurden, muss der Tacho beleuchtet sein und eine
    Skaleneinteilung in 20km/h-Schritten habe. Importierte Motorräder mit
    MPH - Skala auf dem Tacho müssen umgerüstet werden. Es reicht auch eine
    transparente Folie mit km/h-Skala auf dem Deckglas des Tachos. Auch
    Fahrradtachos sind zulässig, wenn sie die Bedingungen der StVZO erfüllen
    (gegebenenfalls beim Hersteller oder TÜV-Prüfer nachfragen). Sie müssen
    generell immer beleuchtet sein. Nicht alle sind für die hohen
    Geschwindigkeitsbereiche eines Motorrades geeignet. 5

    Alles anzeigen

    Zitat aus

    Nicht ganz so deutlich herauszulesen aber im Prinzip das gleiche aussagend

    Zitat

    Tacho


    Nach § 57 StVZO ist ein Geschwindigkeitsmesser (Tachometer)
    vorgeschrieben. Anstelle des serienmäßigen Bauteils darf auch ein
    anderes montiert werden, vorausgesetzt es erfüllt die in diesem §
    vorgeschriebenen Bedingungen- was unter Umständen vom aaS überprüft
    wird. Tachometer an Fahrzeugen ab dem 01.01.1991 (Tag der Erstzulassung)
    müssen laut EG-Verordnung eine Skaleneinteilung in Schritten 1, 2, 5
    oder 10 km/h haben. Die Angabe der Werte muss mindestens in
    20er-Schritten erfolgen. Der Anzeigenbereich muss mindestens die
    bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs enthalten. Der
    Anzeigewert muss bei Tag und Nacht erkennbar sein, d.h. eine Beleuchtung
    ist vorgeschrieben.

    Alles anzeigen

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • jipi
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    • June 14, 2010 at 11:37
    • #34

    Danke, das hat mir geholfen, sogar den Abschnitt zu finden, wo das Datum der EZ festgelegt wird - im Paragraph 72 der StVZO:

    Zitat

    § 57 Abs. 2 Satz 2 (Geschwindigkeitsmeßgerät nach der Richtlinie 75/443/ EWG)
    ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 57 in der vor dem 1. August 1990 geltenden Fassung anzuwenden

    Quelle:

    Jetzt habe ich endlich was festes in der Hand, da kann echt keiner mehr meckern.

  • vespafan50s
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    • June 24, 2010 at 18:17
    • #35

    :-1 mist, hab heut nen tachoritzel bekommen, also von ebay... da stand mal wieder groß: PASST AUF ALLE V50N, blablabla und jetzt sind die acht zähne zu klein und das ritzel dreht nicht mit. SUPER :+1:+5

    kann mir jemand von euch sagen was in ne 68er v50N für eine schnecke reinmuss?

  • Fruchtjoghurt
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    • June 26, 2010 at 19:55
    • #36

    z.b.:

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    • June 28, 2010 at 17:11
    • #37


    oder das ...

  • vespafan50s
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    • June 28, 2010 at 18:01
    • #38

    So eins Wie Oldie Garage gezeigt hat, hat nicht gepasst!
    Aber das müsste Ja das richtige sein?! Desshalb bin ich ja auch so ratlos! :(

  • RASAWAY.de
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    • June 29, 2010 at 10:23
    • #39

    mit passendem gegenritzel muss es passen.

    es gibt auch noch die schwarzen mit anderer übersetzung ala px alt, und grau für einige pks, aber der durchmesser unterscheidet sich nur marginal...

  • vespafan50s
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    • June 30, 2010 at 18:10
    • #40

    es ist auch nur ein gaaaanz kleines bisschen zu klein. also es lässt sich einfach reischieben ohne s zu drehen und wenn man dann fährt, dann dreht es sich nur manchmal ein bisschen mit.

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