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Bald 125er fahren mit Führerschein Klasse B ?

  • Hallo Leute,

    ich hab den "neuen" klasse B führerschein, darf also nur 50er fahren. ich hatte überlegt den A1 schein zumachen, um 125er fahren zu können.

    weil die 50er umzubauen und dann erwischt zu werden is schlechter, als ne 125er heiss zu machen, wo sich eh kein cop für interessiert.

    zu meiner frage : ich hatte vorhin mit nem roller händler gequatscht, und er sagte, dass ab nächstem jahr der A1 schein zum B schein zukommt. (wie damals mit klasse 3)

    weiß jemand von euch da was genaueres? ich hab das heut zum 1x gehört.

    mfg Ben

    Einmal editiert, zuletzt von mono (May 8, 2011 at 09:41)

  • zu meiner frage : ich hatte vorhin mit nem roller händler gequatscht, und er sagte, dass ab nächstem jahr der A1 schein zum B schein zukommt. (wie damals mit klasse 3)

    weiß jemand von euch da was genaueres?


    Vergiß es. Unten der Auszug aus einem Brief des Verkehrsministerium der im Forum deutschlandroller veröffentlicht wurde und dieses Gerücht eindeutig zu einem solchen macht.

    Quelle:
    Und welche Änderungen das Bundesverkehrsministerum aufgrund der 3.EG-Führerscheinrichtlinie ab 2013 umsetzt steht hier.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Aber.... das scheint ja stand 2006 zu sein...

    ich hab was gefunden...

    Folgende Vorschläge werden gemacht:
    Personen, die länger als 15 Jahre einen Führerschein der Klasse B (Pkw) besitzen, müssen für den Führerschein A1 (Leichtkrafträder) nur noch eine spezifische theoretische Prüfung ablegen sowie nach einer praktischen Ausbildung am Motorrad eine praktische Prüfung absolvieren. Personen, die bereits zwei Jahre oder länger einen Führerschein der Klasse A1 besitzen, müssen keine Theorieprüfung mehr ablegen, sondern lediglich eine praktische Einweisung und Prüfung absolvieren. Die gleichen Grundsätze gelten für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A, wenn mindestens zwei Jahre eine Erlaubnis der Klasse A2 (Motorräder mit Leistungsbeschränkung) vorlag.


    Quelle: www. kfz-auskunft.de

    aber das ist auch NUR stand 11.Mai 2010

    ich bin zu gross für smallframe :-7

  • Aber.... das scheint ja stand 2006 zu sein...


    Der Brief des BVM ist von 2009

    Die gleichen Grundsätze gelten für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A, wenn mindestens zwei Jahre eine Erlaubnis der Klasse A2 (Motorräder mit Leistungsbeschränkung) vorlag.


    Die Klasse A2 gibt es erst ab 2013 insofern scheint deine Quelle doch auf dem aktuellen Stanz zu sein.

    Die Forderung für den vereinfachten Motorradführerschein gründet auf eine Erweiterung des beschlossenen Umsetzung der 3.EG-Führerscheinrichtlinie. Da diese Erweiterung aber nie auch nur zur Beschlußfassung kamen würde ich sie erstmal als das nehmen was sie sind. Puplikumswirksame Vorschläge von Hinterbänklern die, zumindest z.Zt., politisch nicht gewollt sind und daher auch nicht kommen.
    Überleg doch mal: Die Verordnungen von 2006 treten 2013 in Kraft und eine noch nicht mal beschlossene Änderung die B-Klasse betreffende soll nächstes Jahr in Kraft treten?

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • :rolleyes: logisch wäre diese änderung schon...

    vorgeschobener "umweltschutz". weniger leute würde auto fahren, mehr leute mopet...

    ob das in 1 oder 2 oder 3 jahren passiert ist je zweitrangig....hauptsache ich kann PX fahren.

    aber "stand 2010" is mir halt zu schwammig...

    deshalb ja meine frage....antworten ambesten "stand 07.05.11" :rolleyes:

  • deshalb ja meine frage....antworten ambesten "stand 07.05.11"


    Selbst ist der Mann.
    Hier ist das Kontaktformular des BVM. Dahin schreibst du deine Frage ala: Im Zuge der EU-Führerscheinklassen-Harmonisierung besteht, wie ich aus Pressemitteilungen erfahren habe, der Vorschlag aus Reihen der CDU/CSU und des IVM den Erwerb des Führerscheines A1 für Inhaber der Klasse B zu vereinfachen. Können sie mir mitteilen ob diese Vorschläge in nächster Zeit zur Umsetzung kommt.

    Die Antwort die du normalerweise ziemlich schnell bekommst kannst du dann hier posten damit das Thema endlich vom Tisch ist.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • So hier die Antwort die ich bekommen habe.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Find ich auch gut so.
    Mal ehrlich, eine 125 ist je nach Modell schon ein Geschoss (Aprillia RS 125 z.B.), sowas zu fahren ohne auch nur einmal in der Fahrschule gelernt zu haben wie man Kurven fährt oder wie man sich im Ernstfall verhalten soll, dass ist schon fahrlässig.
    Mach doch "einfach" den A Schein, dann interessiert die Polizei auch nicht mehr ob du den passenden Führerschein hast.

    Nebenbei ist tunen einer 125er auch schlecht denn damit begehst du Steuerhinterziehung und Fahren ohne Führerschein sowie Versicherungsschutz....
    Mit nem A Schein kannst du das eintragen lassen und fährst original.

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.