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Bald 125er fahren mit Führerschein Klasse B ?

  • BEN PK50
  • May 7, 2011 at 17:37
  • BEN PK50
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    • May 7, 2011 at 17:37
    • #1

    Hallo Leute,

    ich hab den "neuen" klasse B führerschein, darf also nur 50er fahren. ich hatte überlegt den A1 schein zumachen, um 125er fahren zu können.

    weil die 50er umzubauen und dann erwischt zu werden is schlechter, als ne 125er heiss zu machen, wo sich eh kein cop für interessiert.

    zu meiner frage : ich hatte vorhin mit nem roller händler gequatscht, und er sagte, dass ab nächstem jahr der A1 schein zum B schein zukommt. (wie damals mit klasse 3)

    weiß jemand von euch da was genaueres? ich hab das heut zum 1x gehört.

    mfg Ben

    Einmal editiert, zuletzt von mono (May 8, 2011 at 09:41)

  • rassmo
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    • May 7, 2011 at 20:51
    • #2
    Zitat von BEN PK50

    zu meiner frage : ich hatte vorhin mit nem roller händler gequatscht, und er sagte, dass ab nächstem jahr der A1 schein zum B schein zukommt. (wie damals mit klasse 3)

    weiß jemand von euch da was genaueres?


    Vergiß es. Unten der Auszug aus einem Brief des Verkehrsministerium der im Forum deutschlandroller veröffentlicht wurde und dieses Gerücht eindeutig zu einem solchen macht.

    Zitat

    Die Mitgliedstaaten der EG können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet
    festlegen, dass Leichtkrafträder bis 125 ccm (Klasse A1) unter den Führerschein der Klasse B
    fallen. Dies folgt aus Artikel 5 Abs.3 b) der derzeit geltenden Richtlinie des Europäischen
    Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein (91/439/EWG - 2. EG-Führerscheinrichtlinie).

    In Deutschland hat man sich dafür entschieden, diese Möglichkeit im
    Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Hier besteht seit dem 01.04.1980 die
    Regelung, eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung
    und Prüfung durchzuführen. Frühere Untersuchungen zum Unfallgeschehen von Leichtkrafträdern hatten gezeigt, dass auch eine langjährige
    Erfahrung als Autofahrer nicht ausreicht, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen sicher ein Leichtkraftrad zu führen.

    Alles anzeigen

    Quelle:
    Und welche Änderungen das Bundesverkehrsministerum aufgrund der 3.EG-Führerscheinrichtlinie ab 2013 umsetzt steht hier.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • BEN PK50
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    • May 7, 2011 at 21:19
    • #3

    Aber.... das scheint ja stand 2006 zu sein...

    ich hab was gefunden...

    Folgende Vorschläge werden gemacht:
    Personen, die länger als 15 Jahre einen Führerschein der Klasse B (Pkw) besitzen, müssen für den Führerschein A1 (Leichtkrafträder) nur noch eine spezifische theoretische Prüfung ablegen sowie nach einer praktischen Ausbildung am Motorrad eine praktische Prüfung absolvieren. Personen, die bereits zwei Jahre oder länger einen Führerschein der Klasse A1 besitzen, müssen keine Theorieprüfung mehr ablegen, sondern lediglich eine praktische Einweisung und Prüfung absolvieren. Die gleichen Grundsätze gelten für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A, wenn mindestens zwei Jahre eine Erlaubnis der Klasse A2 (Motorräder mit Leistungsbeschränkung) vorlag.


    Quelle: www. kfz-auskunft.de

    aber das ist auch NUR stand 11.Mai 2010

    ich bin zu gross für smallframe :-7

  • rassmo
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    • May 7, 2011 at 21:35
    • #4
    Zitat von BEN PK50

    Aber.... das scheint ja stand 2006 zu sein...


    Der Brief des BVM ist von 2009

    Zitat von BEN PK50

    Die gleichen Grundsätze gelten für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A, wenn mindestens zwei Jahre eine Erlaubnis der Klasse A2 (Motorräder mit Leistungsbeschränkung) vorlag.


    Die Klasse A2 gibt es erst ab 2013 insofern scheint deine Quelle doch auf dem aktuellen Stanz zu sein.

    Die Forderung für den vereinfachten Motorradführerschein gründet auf eine Erweiterung des beschlossenen Umsetzung der 3.EG-Führerscheinrichtlinie. Da diese Erweiterung aber nie auch nur zur Beschlußfassung kamen würde ich sie erstmal als das nehmen was sie sind. Puplikumswirksame Vorschläge von Hinterbänklern die, zumindest z.Zt., politisch nicht gewollt sind und daher auch nicht kommen.
    Überleg doch mal: Die Verordnungen von 2006 treten 2013 in Kraft und eine noch nicht mal beschlossene Änderung die B-Klasse betreffende soll nächstes Jahr in Kraft treten?

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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    • May 7, 2011 at 21:49
    • #5

    :rolleyes: logisch wäre diese änderung schon...

    vorgeschobener "umweltschutz". weniger leute würde auto fahren, mehr leute mopet...

    ob das in 1 oder 2 oder 3 jahren passiert ist je zweitrangig....hauptsache ich kann PX fahren.

    aber "stand 2010" is mir halt zu schwammig...

    deshalb ja meine frage....antworten ambesten "stand 07.05.11" :rolleyes:

  • rassmo
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    • May 7, 2011 at 21:57
    • #6
    Zitat von BEN PK50

    deshalb ja meine frage....antworten ambesten "stand 07.05.11"


    Selbst ist der Mann.
    Hier ist das Kontaktformular des BVM. Dahin schreibst du deine Frage ala: Im Zuge der EU-Führerscheinklassen-Harmonisierung besteht, wie ich aus Pressemitteilungen erfahren habe, der Vorschlag aus Reihen der CDU/CSU und des IVM den Erwerb des Führerscheines A1 für Inhaber der Klasse B zu vereinfachen. Können sie mir mitteilen ob diese Vorschläge in nächster Zeit zur Umsetzung kommt.

    Die Antwort die du normalerweise ziemlich schnell bekommst kannst du dann hier posten damit das Thema endlich vom Tisch ist.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • BEN PK50
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    • May 7, 2011 at 22:35
    • #7

    werd ich machen....damit es ENDLICH (5 stunden) vom tisch is....

  • rassmo
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    • May 7, 2011 at 22:43
    • #8
    Zitat von BEN PK50

    werd ich machen....damit es ENDLICH (5 stunden) vom tisch is....


    Das endlich bezieht sich nicht auf deine Frage sondern das Thema kommt, z.B. hier, eigentlich jährlich auf den tisch.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • rassmo
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    • May 12, 2011 at 11:10
    • #9

    So hier die Antwort die ich bekommen habe.

    Zitat

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07. Mai 2011.

    Die Mitgliedstaaten der EG können für das Führen von Fahrzeugen in
    ihrem Hoheitsgebiet festlegen, dass Leichtkrafträder bis 125 ccm (Klasse
    A1) unter den Führerschein der Klasse B fallen. Dies folgt aus Artikel 5
    Abs.3 b) der derzeit geltenden Richtlinie des Europäischen Rates vom
    29.07.1991 über den Führerschein (91/439/EWG - 2.
    EG-Führerschein-Richtlinie).

    In Deutschland hat man sich dafür entschieden, diese Möglichkeit im
    Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Hier
    besteht seit dem 01.04.1980 die Regelung, eine speziell auf
    Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und
    Prüfung durchzuführen.

    Frühere Untersuchungen zum Unfallgeschehen von Leichtkrafträdern hatten
    gezeigt, dass auch eine langjährige Erfahrung als Autofahrer nicht
    ausreicht, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen sicher ein
    Leichtkraftrad zu führen.

    In der neuen, 3. EG-Führerschein-Richtlinie (Artikel 6 Nr. 3 b) der
    Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
    20.12.2006 über den Führerschein, die ab dem 19.01.2013 zur Anwendung
    kommt, wird den Mitgliedstaaten das o. g. Wahlrecht ebenfalls
    eingeräumt. Im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie hat sich der
    Gesetzgeber nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten (Verbänden,
    zuständigen Landesbehörden, Bundesanstalt für Straßenwesen) entschieden,
    im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer
    Leichtkrafträder nicht unter die Fahrerlaubnis-Klasse B zu fassen.
    Diese Entscheidung ist durch Beschluss zur Drs. 660/10 am 17.12.2010 vom
    Bundesrat bestätigt worden.

    Alles anzeigen

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  • Vechs
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    • May 14, 2011 at 11:28
    • #10

    Find ich auch gut so.
    Mal ehrlich, eine 125 ist je nach Modell schon ein Geschoss (Aprillia RS 125 z.B.), sowas zu fahren ohne auch nur einmal in der Fahrschule gelernt zu haben wie man Kurven fährt oder wie man sich im Ernstfall verhalten soll, dass ist schon fahrlässig.
    Mach doch "einfach" den A Schein, dann interessiert die Polizei auch nicht mehr ob du den passenden Führerschein hast.

    Nebenbei ist tunen einer 125er auch schlecht denn damit begehst du Steuerhinterziehung und Fahren ohne Führerschein sowie Versicherungsschutz....
    Mit nem A Schein kannst du das eintragen lassen und fährst original.

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • rassmo
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    • May 14, 2011 at 11:56
    • #11

    Vechs: Du weißt schon das es um A1 geht, d.h. auf 11kW begrenzt. Und das fahren manche Leute aus dem Forum mit kleinem Nummernschild. Nichtsdestotrotz gebe ich dir recht, eine Schulung schadet keinem.

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