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Motor Eintragungsproblem, ab welchem Baujahr ?

  • alteraner
  • August 30, 2011 at 20:26
  • alteraner
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    • August 30, 2011 at 20:26
    • #1

    Erst einmal ein freundliches "HALLO" an alle hier!

    Ich habe nur eine kurze Frage, die für die meisten hier sicher leicht zu beantworten sein wird.
    Bei einer PX80 soll ein neuer Motor rein und man sagte mir, Baujahr nach dem 1.1.1989 gibt es Probleme wegen der AU die gemacht werden muss usw.
    Soll wohl nicht nur die AU sein, sondern generell ist es ab "diesem gesuchten Datum" wohl schwerer was eingetragen zu bekommen.
    Welches Datum, bzw. ab welchem, gibt es denn nun genau Probleme beim Umbau ?!?

    Wäre um Antwort dankbar.

    Gruß

  • KellerK!nd
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    • August 30, 2011 at 20:30
    • #2

    Was heißt ein neuer Motor?

    Umbau des originalen mit anderem Tuningzylinder/Kurbelwelle eca.? oder einfach einen größeren/stärkeren Motor?

    Harte Schale - Weicher Keks

  • alteraner
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    • August 30, 2011 at 20:36
    • #3

    Danke für die rasche Antwort. Sowohl als auch würde mich interessieren.
    Man sagte halt, es gäbe eine "magische"Grenze im Baujahr bei den PXlern, die würde mich interessieren. :-3

  • Fettkimme
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    • August 30, 2011 at 20:56
    • #4

    Das TÜV 1x1...nach diesen Geschäftsanweisungen wird Verfahren.

    Ab dem besagtem Datum ist der Prüfer "verpflichtet" zu ermitteln was....
    Dieser Roller mit Dem Zylinder und Diesem Vergaser an Der Tüte bei welchen Drehzahlen was für eine Leistung und Emissionen raushaut.
    Die Preise für so ein Leistungsgutachten fangen um die 500 € an und sind je nach Aufwand nach oben offen.

    Weapons of Mass Destruction

  • alteraner
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    • August 30, 2011 at 21:13
    • #5

    Super, danke dir! Das hilft mir auf jedenfall schon weiter...
    Mit der AU steht da jetzt nichts drin, das ist wohl entscheidend für den Einbau eines neuen bzw. das tuning eines Motors,oder?!?
    Sagt dem niemandem diese 01.01.1989 Grenze etwas?

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • August 30, 2011 at 22:28
    • #6

    Nach dieser EZ wird es halt schwieriger, Tuningteile eintragen zu lassen, weil es dazu keine Papiere gibt, aus denen die Auswirkungen der Teile auf das Lautstärke- und Abgasverhalten hervorgehen. Kann es aufgrund der unzähligen Kombinationsmöglichkeiten auch nicht geben. Deshalb ist eine u. U. je nach Aufwand (wenn der Prüfer tatsächlich Lärm- und Abgasgutachten haben will) teure Einzelabnahme nötig. Kommt aber immer auf den Prüfer an - alles kann, nichts muss.

    Wenn du aber z. B. nur einen 200er Originalmotor in eine 92er PX 80 einbauen möchtest, ist die Eintragung mit einer dafür erhältlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggio nur eine Formsache, weil es damals auch die PX 200 noch mit diesem Motor zu kaufen gab und diese auch zulassungsfähig war.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • DrGonzo84
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    • August 31, 2011 at 06:48
    • #7

    hier mal des zu dem 89 Baujahr gilt dann warscheinlich auch für den Puff usw.

    "11. Racing-Luftfilter
    Wie bei anderen
    Tuning-Maßnahmen auch wird eine Geräusch- und Leistungsmessung fällig,
    und ab Baujahr 1989 eine (sehr teure) Abgasmessung. Bei älteren
    Fahrzeugen kann deshalb die Chance bestehen, Powerluftfilter eingetragen
    zu bekommen, besonders, wenn diese im Geräusch durch einen
    Seitendeckel, eine Verkleidung etc. gedämpft werden.
    Bei jüngeren Baujahren sind die Chancen recht dürftig ! "

    greetz :-7

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