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Gebrauchtwagen - Kupplungsschaden nach 4 Monaten

  • Dr.Milf
  • July 24, 2012 at 17:22
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    • July 24, 2012 at 17:22
    • #1

    Guten Tag,
    vielleicht kennt sich da ja wer ein bisschen aus.
    Es handelt sich hierbei quasi um meinen Aufreger der Woche :thumbdown:

    Haben uns im März nen gebrauchten Golf 6 von 2008 mit gut 100.000 Km gekauft.
    Es war vorher ein Fahrschulauto, das es also nicht das beste ist, war von vornherein klar.

    Es war unser erster Autokauf und ich hab das Gefühl, die wollten uns so ein bisschen verarschen.

    Und zwar "tickert" der immer so komisch.
    Das Problem bestand im Grunde von Anfang an, hab mir aber dummerweise nix dabei gedacht (dachte, das wär normal).
    Nun, seit Gestern ist es aber auf einmal unfassbar laut udn da hab ich mir gedacht, das kann nicht normal sein.

    Also hab ich heute mit dem (zum Glück) Händler telefoniert und, weil der Händler im 70 Km entfernten Dortmund sitzt wurde mir gesagt, ich darf das bei einem ansässigen Händer nachschauen lassen.
    Gesägt- Tun getan.
    War beim VW-Händler "meines Vertrauens" :rolleyes:
    Der hat festgestellt, dass es was mit der Kupplung zu tun hat (er vermutet die Zwei Massen Schwungscheibe ?( ) und bemerkte auch, dass er die Kupplung zu schwergängig findet.
    Dazu der Clou: Auch mir ist das vor dme Kauf aufgefallen und ich habe WIEDERHOLT (und unter Zeugen) darum gebeten zu schauen, ob da alles in Ordnung ist und gefragt, ob das normal ist.
    Mir wurde gesagt, das wäre normal, es war halt ein Fahrschulauto und da wäre halt die Kupplung verstärkt worden (hab ich mal naiv geglaubt - auch wenn ich es komisch fand).

    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage

    Es geht jetzt um das Tickern erstmal.

    Da über 100.000 Km müssen wir anscheinend 60% der Materialkosten selber tragen.
    Gilt das auch, wenn der Mangel quasi von Anfang an vorhanden war ?(

    Uns wurde gesagt, wir sollen das einfach hier machen lassen - die solln sich bei der Versicherung die Freigabe abholen.
    Der wirklich freundliche Herr hier bei VW Röder sagte mir, die kann er sich erst einholen, wenn er weiß was es ist und ob es durch die Garantie abgedeckt ist (klingt logisch), weil wir sonst auf jeden Fall auch die Arbeitskosten tragen müssten.

    Das fände ich gelinde gesagt eine Frechheit.

    Was mache ich jetzt? (will natürlich möglichst kostengünstig aus der Scheiße raus)

    Fragen zur Garantie oder sonst was versuche ich logischerweise so gut wie möglich zu beantworten.

    Beste Grüße und Danke schonmal für jede Hilfe
    Flo

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    • July 24, 2012 at 17:47
    • #2

    Da kenne ich mich aus mit !!!
    Hast Du denn eine Gebrauchtwagen Garantie beim Kauf abgeschlossen ? Sollte Dir eigentlich beim Kauf des Wagens angeboten worden sein !!!
    Also ich bin seid 1991 ausgelernt und arbeite bei VW und Audi , ich kenne keine verstärkte Kupplung im Golf 6 !!! Und mal ehrlich blos weil es nen Fahrschulwagen ist , wer baut da die Kupplung aus und baut ne verstärkte ein ? Den Aufwand würd keine Fahrschule zahlen ...

    Dein Problem liegt jetzt darin zu beweisen das der Mangel von Anfang an vorhanden war !
    Wurde der Wagen denn bereits zerlegt ? Falls ja mist , ich würde dort hinfahren wo Du den Wagen auch gekauft hast , denn alle wollen verdienen an dem Schaden ! Wäre besser du liest mal das kleingedruckte im Kaufvertrag . Es gibt ja noch die Kulanz und Gewährleistung , ich frage gern nochmal bei unseren Verkäufern nach ...Allerdings bräuchte ich dazu die Fahrgestellnummer .

    Ist das ein Diesel oder Benziner ? Haste mal den Motorkennbuschstaben aus dem Serviceheft ? ( sollte 3oder 4 stellig sein zb BSE oder CBCD ) bestimmt ein Diesel ! Oder ?
    Wieso bei der Versicherung freigabe holen ? Ist das ein Leasing Auto ? Kenne das nur das dort die Freigabe eingeholt werden muß für Rep. arbeiten ...

    Gruß cardoc

    Aus Gelben Säcken werden Plastikroller gebaut ...
    Lieber Sehnenscheidenentzündung vom Schalten als nen krummen Daumen vom Starten...
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    Einmal editiert, zuletzt von CARDOC2001 (July 24, 2012 at 17:54)

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    • July 24, 2012 at 18:04
    • #3

    Danke für die fixe Hilfe, werde schauen, was ich zusammentragen kann.
    Zerlegt ist noch nix - davon hat der Meister beim örtlichen Händler mir abgeraten.

    Also ist ein Diesel, ja 2 Liter (die Variante mit 81? KW).
    Motorkennbuchstaben: CBDC (kann das sein?)
    Also eine Zusätzliche Garantie ist nicht abgeschlossen, allerdings steht im Kaufvertrag unten:
    "Besondere Vereinbarung: Der Verkäufer leistet dem Besteller eine Garantie gemäß separat ausgehändigten Garantiebedingungen."

    Die hier aufzuschreiben würde dauern, aber ich kann die einscannen, wenn das hilft..
    Der Wagen wird finanziert über die VW-Bank, ich mein, aber irgendwo hätte gestanden, dass die Fahrschule den geleast hat - find ich nur grad nicht.

    Die Fahrgestellnummer ist: WVWZZZ1KZ9W489190

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    • July 24, 2012 at 18:12
    • #4

    Vor 4 Monaten beim Händler gekauft? Sachmängelhaftung?

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Dr.Milf
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    • July 24, 2012 at 18:39
    • #5

    Danke, das hatte ich zwar vor dem Kauf schon gelesen, aber vergessen.

    "Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
    Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur in einigen Fällen auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann.
    Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden. Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.
    "

    Heißt, das jetzt, dass wenn der Schaden in den ersten 6 Monaten auftritt (und dem Zufolge davon ausgegangen wird, dass er von Anfang an war - und das war er anscheinend), der Verkäufer die Reparatur zu 100% trägt?

    Mir wurde telefonisch gesagt, dass ich es ab einer Entfernung von 50 Km (es sind 70) in einer anderen Werkstatt machen lassen kann.
    Das wurde mir in einem zweiten Telefonat auch nochmal bestätigt.
    Reicht das aus für "Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!".
    Ich wurde beim zweiten Anruf auch ein wenig unfreundlich abgewimmelt, sie hätten ja schon gesagt, die Werkstatt soll sich die Freigabe holen.

    Mir ist das jetzt ein wenig unsicher - sollte ich das schriftlich einfordern?
    "Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur in einigen Fällen auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann. "
    Es handelt sich dann ja hier nicht um eine Garantiereparatur - sehe ich das richtig?

    Gruß

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  • FreakyAngel
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    • July 24, 2012 at 19:03
    • #6

    ich hatte das jetzt so verstanden das sich die werkstatt bei dir eine freigabe von der verkäuferwerkstatt holen soll...oder von wo ist gemeint?

    Falls woanders gemeint ist würd ich mir das alles auf alle fälle schriftlich geben...reicht ja per mail oder fax

  • Dr.Milf
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    • July 24, 2012 at 19:44
    • #7

    Es ging um die Freigabe von der Versicherung? oder was auch immer, über die die Garantie läuft "Meneks" heißt der Laden

    ↑
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  • ironalexander
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    • July 24, 2012 at 20:29
    • #8

    Cardoc2001 Du solltest dich bei euch auf der Arbeit mal bei einem Serviceberater unterhalten. Selbstverständlich muss man sich auch bei einer Gebrauchtwagengarantie ,bei denen eine Freigabe zur Reparatur einholen.

  • CARDOC2001
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    • July 24, 2012 at 22:43
    • #9
    Zitat von ironalexander

    Cardoc2001 Du solltest dich bei euch auf der Arbeit mal bei einem Serviceberater unterhalten. Selbstverständlich muss man sich auch bei einer Gebrauchtwagengarantie ,bei denen eine Freigabe zur Reparatur einholen.


    Ja da haste recht allerdings trifft das nur zu wenn auch eine sog Car-Garantie abgeschlossen ist . Kann mich gern mit unseren Service breater unterhalten , kommt aber nix bei rum ... ist ne hohle Frucht !!!

    Denn die Werkstatt wird jetzt versuchen über die Gebrauchtwagen Garantie den Schaden abzurechnen ! Dann wird der Vertrag zurückdatiert und fertig ! (dann liegt das Risiko beim Autohaus ) Sollte man dir sowas anbieten würd ich den Vertrag unterschreiben .
    Dann mußte nur aufpassen wie abgerechnet wird . Soll heißen 60% Teile Kunde , rest Garantievertrag ! Oder gar 100% Garantievertrag ... da gibts verschiedene möglichkeiten .
    Würde an Diener Stelle auch gleich mit nen Anwalt drohen , ne Rechtschutz haste doch hoffentlich ....
    Wenns ein korrektes Autohaus ist werden sie den Schaden regulieren ...
    Aber was lernste daraus ? Kauf nie ein Fahrschulwagen oder Leasingrückläufer mit hoher Kilometerzahl !! ( wo 1000 Fahranfänger draufrumjockeln )

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  • ironalexander
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    • July 24, 2012 at 22:51
    • #10

    Jo solche Serviceberater haben wir auch!

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    • July 24, 2012 at 22:58
    • #11

    [quote='ironalexander','/forum/?postID=731781#post731781']Jo solche Serviceberater haben wir auch![/quote
    Welche Funktion haste denn im Autohaus ? ( Marke ) ?

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  • ironalexander
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    • July 24, 2012 at 23:10
    • #12

    Werkstattleiter,VST,VNE,Audi Diagnosetechniker,und noch nen paar mehr Sachen,wir sind halt nicht so Gros .

  • hedgebang
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    • July 25, 2012 at 10:28
    • #13

    Dr.Milf:

    Kläre das erstmal mit der Garantie ab und schaue Dir die Garantiebedingungen genau an, wie Du es Deinem letzten Post ja selbst schon zitiert hattest, zumal diesbezüglich ja wohl auch was im Kaufvertrag aufgenommen wurde.

    Unabhängig von einem solchen Garantieversprechen bestehen daneben noch die Sachmängelgewährleistungsrechte. Das mit den 6 Monaten ab Gefahrübergang bzw. Übergabe der Kaufsache an den Käufer bedeutet zugunsten des Käufers eine erleichterte Beweislastumkehr. D.H. eben, dass nicht Du innerhalb der 6 Monate beweisen musst, dass der Mangel vor oder bei Übergage der Kaufsache schon vorhanden war, sondern der Verkäufer beweisen muss, dass dieser jetzt zu Tage gekommene Mangel nicht vorhanden war, was sehr schwierig für ihn ist (außer im Kaufvertrag wurde ausdrücklich auf diesen Mangel hingewiesen=> dann Sachmangelhaftung ausgeschlossen).

    Auf die telefonische Zusage bei etwaiger Sachmängelhaftung des Verkäufers, würde ich mich nicht verlassen. Wenn das mit der Garantie nicht klappt, musst Du, damit Du später überhaupt Ansprüche aus Sachmängelrecht geltend machen kannst, den Verkäufer nachweisbar zu einer sog. Nachbesserung auf seine Kosten mit Fristsetzung auffordern, also am besten immer alles schriftlich mit Rückschein machen.

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • Dr.Milf
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    • July 25, 2012 at 10:40
    • #14

    Danke!
    Darauf hab ich zumindest ein Bisschen gewartet :D

    Ich hab vorhin mal beim ADAC angerufen udn die melden sich wohl gleich zurück und sagen mir noch was dazu. (zum Glück ist meine Freundin im Verein :rolleyes: )

    Mhh, kann ich denn jetzt davon ausgehen, dass ich die 60% eh tragen muss oder nicht?
    Hab ich jetzt leider noch nicht so ganz verstanden.

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  • pkracer
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    • July 25, 2012 at 10:55
    • #15

    Du hast aufgrund der gesetzlichen Sachmängelhaftung grundsätzlich Anspruch auf die für dich kostenlose Beseitigung der Mängel innerhalb eines Jahres ab Kauf.

    Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf liegt die Beweislast beim Händler, d. h. um nicht zahlen zu müssen, muss er beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestand. Das dürfte für ihn fast unmöglich sein, so dass du sehr gute Chancen auf eine für dich völlig kostenlose Reparatur hast.

    Da du aber dem Händler die Möglichkeit zur Reparatur des Fehlers geben musst, würde ich ihn schriftlich (Rückschein) auffordern, dir ebenso schriftlich einen Reparaturtermin in seiner Werkstatt zu benennen oder alternativ schriftlich eine Freigabe für die Reparatur in einer anderen Werkstatt zu geben.

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  • Dr.Milf
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    • July 25, 2012 at 11:02
    • #16

    ok, das habe ich mir gedacht - puuh :wacko:

    Das werde ich dann tun, vorher aber nochmal abwarten, was die Herren vom AD/AC dazu meinen.

    Gruß
    Flo

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  • Grenzgänger
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    • July 30, 2012 at 15:45
    • #17

    Primär muss der Händler in den ersten 6 Monaten alles zahlen, was anfällt ( Beweislast liegt beim Händler= quasi unmöglich ). Mit einer GW Garantie
    zahlst Du in der Regel für die Absicherung des Verkäufers.

    Ich hatte mal einen Fall, wo Turbo, LMM, Traggelenke getauscht werden mussten, hatte eine GW Garantie abgeschlossen und gezahlt, auf Anruf dort hieß es, dass der Händler schon seit Jahren nicht mehr mit denen zusammenarbeitet und dann habe ich direkt mal Anzeige wegen Betrug erstattet...letztendlich alles repariert und bezahlt bekommen....aber Augen auf bei Kiesplatzhändlern...

  • Vechs
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    • July 30, 2012 at 16:13
    • #18

    Ja aber nicht auf Gebrauchtteile wirkt die Garantie die der Händler gibt.
    Da könnstest du genauso gut abgefahrene Reifen oder verschlissene Bremsen deklarieren.

    Ich denke du wirst sogar alles zahlen müssen da es sich um ein Verschleissteil handelt.

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • Dr.Milf
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    • September 11, 2012 at 18:17
    • #19

    Ich bin hier wohl noch ne kurze Rückmeldung schuldig :D
    Nachdem wir - wie angeraten - ein bisschen die Anwaltskeule geschwungen haben hat es - wie von Zauberhand - plötzlich geklappt.
    Der Schaden wurde ohne Murren beseitigt und der Werkstattleiter hat auch noch selber gesagt, dass der Chef (Er wusste vorher nicht, dass er es war) uns da anscheinend verarschen wollte (hat es aber anders ausgedrückt :D).
    Jedenfalls wurde nicht nur das Zweimassenschwungrad getauscht (oder was auch immer damit gemacht wurde - jedenfalls is das Problem weg) - das war es wohl tatsächlich, sondern es gab auch komplett neue Kupplungsbeläge, weil die anscheinend völlig runter waren (man mag es schleifenden Fahrschülern in die Schuhe schieben :P).
    Danke nochmal :)
    Gruß
    Flo

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  • hedgebang
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    • September 11, 2012 at 18:26
    • #20

    Freut mich zu hören, dass das für Dich ingesamt ein gutes Ende gefunden hat. :thumbup:

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

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