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V50N Spezial, neue Betriebserlaubnis - was ist mit der alten?

  • Hallo zusammen,

    ich hab mir ja eine V50N Spezial von 1975 zugelegt... Version 40kmh. Wenn ich die umtragen lasse (mit dem bekannten Gutachten) auf 48kmh (also keine Frage DAZU! Unterstellt mal, dass alle Bedingungen erfüllt sind und auch kein Thema, WARUM willst Du da machen!) - was ist dann mit meiner alten originalen BE von 1975?? Muss ich die beim Ausstellen der neuen BE zurück geben oder kann ich die behalten? Wird die "entwertet"? Oder MUSS die eingezogen werden?

    Hintergrund der Frage: Ich möchte die natürlich behalten, weil sie eben original ist und für mich zum Moped - das auch komplett original ist - als Dokument dazu gehört. Will Sie also wegen so einer Aktion nicht opfern. Würde also eher auf die Aktion verzichten, wenn ich sie zurück geben muss. Dann geht mir die Orginalität vor.

    Weiss das jemand? Gefunden hab ich zur BE immer nur was zu Zweitschriften/Neubeantragung aufgrund Verlust.

  • Es wird keine neue BE ausgestellt. Eigentlich gibt es mehrere Varianten.
    1. Du fährst mit ABE und Gutachtem zum TÜV. Der kontrolliert und bescheinigt alles bevor du zur Zulassungsstelle gehst. Diese kann nun
    1a. die TÜV-Bescheinigung abstempeln und deine alte ABE einziehen oder entwerten. TÜV-Bescheinigung ist nun neue BE.
    1b. deine ABE mit einem abgestempelten Zettel versehen der die ordnungsgemäße Ziehung neue Höchstgeschwindigkeit bescheinigt.
    Was davon passiert kannst du m.E.n. nicht bestimmen allerdings dürfte es in jedem Fall möglich sein die alte ABE entwertet wieder mitzubekommen wenn du deinen Wunsch vorbringst.
    2. Du gehst gleich ohne Papiere zum TÜV, vorher brauchst du dann eine Unbedenktlichkeitsbescheinigung, läßt eine Vollabnahme machen. dabei legst du das Gutachten vor und bittest um Eintragung von 48km/h. Dann auf der Zulassungsstelle abstempeln lassen und als BE verwenden.
    Imzweiten Fall mußt du allerdings versichern das die Orginal-ABE nicht auffindbar ist und bei Wiederauffinden vernichtet wird.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • 2. zieht im Regelfall aber erhöhte TÜVGebühren nach sich, weil der Prüfer noch "recherchieren" muss.

    ESC # 582

  • Heute Morgen war ich mit der Vespa in der Werkstatt eines Bekannten, der Freitags immer den TÜV im Haus hat...

    Der Prüfer hat sich die Vespa angeschaut (ist wirklich ganz original) und sich dann das 48kmh Gutachten angeschaut, ob das auf meine zu trifft (tut es). Dann meinte er, das sei kein Problem... in sein Laptop eingegeben und 36 Euro berechnet.

    Er meinte, es würde reichen, wenn ich das mit führe. Zum Strassenverkehrsant müßte ich seines Erachtens damit nicht (?). Sei ja nur eine Betriebserlaubnis und keine "Fahrzeugpapiere". Tja... lass ich das jetzt so? Ich dachte, das ich einen neue BE brauche... auf der anderen Seite steht ja alles auf dem Prüfbericht drauf... Was meint ihr?

  • habe selbiges gestern gemacht, mein tüv mensch meinte, dass ich schon zur zulassungsstelle muss. wie die das dann handhaben, liegt aber wohl in deren ermessungsspielraum (antackern, etc..)
    mei mir lief es aber so, dass die entsprechenden schlüssel aus dem tüv dokument samt zusatztext mit hauptdüse und auspuff in meine betriebserlaubnis (zweitschrift) gedruckt wurden, ein siegel drauf geklebt wurde, stempel und unterschrift drauf geknallt - fertig. bei mir steht nun also alles in der BE...

    edit: 10,50 € inkl. siegelgebühr und sonstigen tollen gebühren hat der spaß bei der zulassungsstelle gekostet.

  • Also - als Information:

    Ich war eben auf der Zulassungsstelle... die meinten, sie würden mir außer einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gar nichts aus stellen... und ne neue/geänderte BE gäb´s sowieso nur beim TÜV. Da der direkt gegenüber ist, bin ich da nochmal hin. Die meinten, eine geänderte/neue BE wäre unnötig, da ich die alte originale ja habe und die Änderung sich auf eine technische Änderung beschränkt, die sie ja bescheinigen und es hätte sich ja auch nichts an der Art der Zulassung geändert. Ich soll lediglich die Änderungsbescheinigung zusätzlich zur alten BE mitführen. Mehr nicht und mehr würden sie auch nicht machen.
    Ich begnüg mich jetzt damit... werd ja sehen, was ist, wenn ich mal angehalten werde... so behalte ich ja auch meine originale BE - was mir ja wichtig war... vielleicht ist das ja auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich... ich bin hier in NRW.

  • beim landratsamt münchen gibt's die eingedruckte version. ist mir irgendwie lieber, auch wenn ich die BE eigentlich so wie so nie dabei habe.
    und ob ich jetzt BE und tüv dokument oder BE mit eintragung nicht dabei habe, ist ja auch egal... ;)