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Wie ist das mit den PX80ern mit 100ccm?

  • Moin,

    habe gerade in dem Thread mit der zweifarbigen 80er die Diskussion mit den 100 cm³ gelesen.

    Klärt ihr mich mal auf?

    Meine P80X, EZ1982, hat eingetragene 98ccm und 80km/h

    Fahrzeugart ist KRAD, Roller m. LB. (mit Leistungsbeschränkung)

    Was geht wann verloren?


    Ich zahle bei 35% SF8 20,68€ Haftpflicht im Jahr.

  • Krad/Roller mit LB. heißt, in dem Fall, das das Leistung/Leergewichtsverhältnis unter 0,1 liegt und daher mit FS A1 von 16jährigen bewegt werden darf.
    Inzwischen gibt es eigentlich zwei LBs. Einmal 0,1 für A1 und 0,2 Für A2.
    Als Leichtkraftrad gilt es nicht mehr bei mehr als 125ccm oder über 11kW Leistung. Die LB ist weg wenn die Leistung so hoch ist das die Verhältniszahlen überschritten werden.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.