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V50: Bekomme keine neuen Papiere !

  • Blechnase
  • March 4, 2015 at 12:45
  • Blechnase
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    • March 4, 2015 at 12:45
    • #1

    Hallo zusammen.

    Ich will mich langsam um die neuen papiere meiner v50 bj.70 kümmern. Scheinbar ist es unmöglich neue papiere zu erhalten. Das problem ist, das ich selber keine unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen kann. Das kann nur der vorherige halter. Dieser liegt leider ca. 3 meter unter der erde. Ich habe die vespa von seinem neffen gekauft und dieser kann auch keine eidesstattliche erklärung abgeben da er nie der halter war und im testament nichts davon steht das er der erbe ist. Eine polizeiliche Bescheinigung bringt nichts. Nur wie soll man dann jemals auf legalem wege an papiere kommen ??? das ich die vespa trotzdem ohne papiere anmelden kann weis ich, habe ich auch schonmal mit einem moped gemacht, trotzdem möchte ich gerne papiere haben. Weis jemand rat oder hatte mal das selbe problem ? hab in der suche nichts in der art gefunden.

    Würde mich um hilfreiche antworten freuen.

    Vg julian

  • rassmo
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    • March 4, 2015 at 12:54
    • #2

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann der Besitzer beantragen. Halter in dem Sinne gibt es sowieso nicht da das Fahrzeug zulassungsfrei ist. D.h. wenn du einen Kaufvertrag hast gehst du zur Zulassungsstelle oder Polizei, je nachdem wer bei euch zuständig ist, und holst dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das der Roller nicht als gestohlen gemeldet ist.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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    • March 4, 2015 at 13:15
    • #3

    indem das du eidesstattlich erklärst, dass DU die Papiere verschustert hast und diesen Sachverhalt mit deiner Unterschrift bestätigst
    ....ob du das allerdings mit dir ins Reine bekommst, obliegt ganz alleine deiner Entscheidung.
    Den Rest macht dann eh die Zulassungsstelle und fragt ab, ob bei gegenständlichen Fahrzeug etwas neg. aufliegt.

    ...wenn allerdings an der Geschichte mit Opa und Neffen was faul ist, dann hast erweiterten Erklärungsbedarf

    aber ganz ehrlich, ich dem Falle würde ich den Ball an den Neffen retour spielen, denn schlussendlich hat er dir
    die Vespa verkauft, wäre eigentlich sein Part (denn weist du, ob er die überhaupt verkaufen durfte und die
    Verlassenschaftsansprüche auch abgeklärt sind?)

    2 Mal editiert, zuletzt von 125vnb6 (March 4, 2015 at 14:26)

  • Blechnase
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    • March 4, 2015 at 15:10
    • #4
    Zitat von rassmo

    eine unbedenklichkeitsbescheinigung kann der besitzer beantragen. halter in dem sinne gibt es sowieso nicht da das fahrzeug zulassungsfrei ist. d.h. wenn du einen kaufvertrag hast gehst du zur zulassungsstelle oder polizei, je nachdem wer bei euch zuständig ist, und holst dir eine unbedenklichkeitsbescheinigung das der roller nicht als gestohlen gemeldet ist.

    wenn das so einfach wäre dann hätte ich ja kein problem. ich dachte immer das es ganz genau so abläuft wie du es beschrieben hast. aber vielleicht hat sich irgendein hirnakrobat wieder was neues ausgedacht um im schönen bürokratendeutschland für noch mehr verwirrung zu sorgen.

  • Blechnase
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    • March 4, 2015 at 15:14
    • #5
    Zitat von 125vnb6

    indem das du eidesstattlich erklärst, dass du die papiere verschustert hast und diesen sachverhalt mit deiner unterschrift bestätigst
    ....ob du das allerdings mit dir ins reine bekommst, obliegt ganz alleine deiner entscheidung.
    den rest macht dann eh die zulassungsstelle und fragt ab, ob bei gegenständlichen fahrzeug etwas neg. aufliegt.

    ...wenn allerdings an der geschichte mit opa und neffen was faul ist, dann hast erweiterten erklärungsbedarf

    aber ganz ehrlich, ich dem falle würde ich den ball an den neffen retour spielen, denn schlussendlich hat er dir
    die vespa verkauft, wäre eigentlich sein part (denn weist du, ob er die überhaupt verkaufen durfte und die
    verlassenschaftsansprüche auch abgeklärt sind?)

    eben das ist das problem. wenn da wirklich was faul ist und die sache rauskommt kann ich mich dafür setzen gehen. die eidesstattliche erklärung ist vergleichbar mit einer aussage vor gericht. der verkäufer (ein polizist) will diese erklärung auch nicht geben, da er selber nie papiere von der vespa gesehen hat. somit weis er ja auch nicht wirklich was sache ist.

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    • March 4, 2015 at 15:57
    • #6
    Zitat von white_pride_corsa

    ich dachte immer das es ganz genau so abläuft wie du es beschrieben hast. aber vielleicht hat sich irgendein hirnakrobat wieder was neues ausgedacht um im schönen bürokratendeutschland für noch mehr verwirrung zu sorgen.

    dann wäre ja jeder scheunenfund zur verschrottung reif. der verkäufer kann dir doch bestätigen das die papiere für den roller nicht mehr auffindbar sind. das besagt nicht das er sie verloren hat, was er ja nicht hat, sondern nur das nach dem todesfall die papiere nicht auffindbar waren.
    abeer was steht den nun über die papiere im kaufvertrag?

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    • March 4, 2015 at 16:07
    • #7

    Ich versteh den ganzen hantier selber nicht und weis nicht wie die leute sich das vorstellen.....hatten damals auch ein mofa ohne papiere, sind zum stva, unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen, fertig.

    Und jetzt auf einmal drehen die die welt auf links.

    Im kaufvertrag steht nur: "verkaufe bla bla bla....ohne papiere."

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    • March 4, 2015 at 16:20
    • #8

    gerade ein Polizist sollte wissen, was er da verdreht.....da hängt er dann genauso mit drinnen (noch dazu als
    Beamter). bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kannst ja auch du erwirken (KBA, Zulassungsstelle etc.) bei
    einem reinen Ankaufsinteresse . Kosten gehen halt zu deinen Lasten, dann wäre es ja auch schwarz
    auf weiß was Fakt ist bei dem Roller

    ...wenn der Weg über die Zweitschrift nicht geht, bleibt halt noch der dornige Weg des Scheunenfundes mit Vollabnahme und allen
    Schikanen und der ist sicher unangenehmer und um einiges teurer, weil da auch genau abgeklärt sein muss, wie man "gezielt"
    vorgeht..

  • Blechnase
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    • March 4, 2015 at 16:36
    • #9

    Die unbedenklichkeitsbescheinigung kann ich selber eben nicht beantragen. Mit dem tüv habe ich virhin auch telefoniert und die sagen mir ohne die Bescheinigung können die auch keine vollabnahme machen, das ist ja das witzige an der ganzen sache.

  • rassmo
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    • March 4, 2015 at 16:39
    • #10

    M.M.n. gehört erstmal geklärt wem die Vespa lt. Erbe gehört. Dann kann derjenige versichern das keine Papiere im Nachlaß auffindbar waren. Und dann dürfte der Neuerteilung doch nichts im Wege stehen.
    @125vnb6 Ob Zweitschrift oder Vollabnahme ist unabhängig davon ob die Papiere verloren sind oder die Vespa ein Scheunenfund. Wenn die Nr. einer in Deutschland ausgelieferten Vespa gehört, dann kann man eine Zweitschrift beantragen

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Blechnase
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    • March 4, 2015 at 17:00
    • #11

    In meinem Kaufvertrag steht:

    "§4 Übereignung und Ummeldung

    Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass das Eigentum an dem Motorroller mit Abschluss dieses Vertrages auf den Käufer übergeht."

    Und zusätzlich habe ich dann noch die Polizeiliche Bescheinigung, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.

    Ich kapier diesen hickhack nicht, sobald ich zeit hab fahre ich zum Strassenverkehrsamt und dann soll mir einer von den Knallköpfen mal erklären was ich sonst noch machen soll.

  • 125vnb6
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    • March 4, 2015 at 18:10
    • #12

    @rassmo ...aber ob das die FahrgestellNr. einer nicht zulassungspflichtigen "deutschen Vespa" ist, weiß die Zulassungsstelle nicht, sondern nur Piaggio Deutschland.....von daher der Ansatz mit der Vollabnahme

    das Problem ist halt, dass die Zulassungsstelle wem braucht, der die Papiere verloren hat und dies auch bestätigt, da ja in
    Deutschland diese Fahrzeuge keiner Zulassung bedürfen und somit ja auch Fahrzeug und Papiere getrennt verkauft sein könnten.
    ...und da halt auch jede Menge Blödsinn betrieben werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von 125vnb6 (March 4, 2015 at 18:31)

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    • March 4, 2015 at 20:57
    • #13

    Ich geh zum Strassenverkehrsamt und sag das ich die papiere verloren habe und neue brauche, aus ende basta. Könnte mich den ganzen tag über das stumpfen gesülze von denen aufregen.
    Habe eben mit meinem vater gesprochen, der damals für ein altes mofa aus unserem familienbesitz neue papiere beantragt hat. Er hat die unbedenklichkeitsbescheinigung auch ohne wenn und aber bekommen, deshalb versteh ich das nicht.
    Ein kumpel von mir konnte sogar im internet auf der KBA Seite für seine DDR Simson ohne irgend einen schnickschnack neue papiere ordern. Für gerade mal 25 euro. Wahrscheinlich Nur bei DDR mopeds so...

  • 125vnb6
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    • March 4, 2015 at 21:06
    • #14

    ...nö, auch bei NSU Moperln, da macht´s die Audi Tradition um €25 ;)

  • rassmo
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    • March 4, 2015 at 21:19
    • #15
    Zitat von white_pride_corsa

    ein kumpel von mir konnte sogar im internet auf der kba seite für seine ddr simson ohne irgend einen schnickschnack neue papiere ordern. für gerade mal 25 euro. wahrscheinlich nur bei ddr mopeds so...

    da kontrolliert das kba direkt ob das fahrzeug als gestohlen gemeldet ist. wie kompliziert sich das ganze gestaltet ist scheinbar auch von zulassungsstelle zu zulassungsstelle unterschiedlich.

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  • Blechnase
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    • March 5, 2015 at 13:08
    • #16

    Rassmo: genau das ist es. musste damals mit meinem corsa a bis hinter Saarbrücken (komme aus aachen) für die motoreintragung fahren. Tüv rheinland und tüv süd sind zwei andere welten.

    Jetzt habe ich eben bei einem anderen strassenverkehrsamt in unserer gegend angerufen und gesagt das ich von MEINEM roller die papiere verloren hab und neue brauche. Kein problem, polizeiliche Bescheinigung und perso mitbringen und fertig. Bin mal gespannt, vielleicht schaffe ich es heute noch. Fragt sich nur ob es dann trotzdem alles so rechtens ist? Aber wieso nicht? Falls nicht, soll es mir wurst sein.

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    • March 5, 2015 at 13:10
    • #17

    Drücke dir die Daumen. Mir wär das egal: Wenn die Karre nicht als geklaut gemeldet ist, ist es doch latte, ob DU oder der Vorbesitzer die Papiere verloren hat. Würde mir da keinen Kopf drum machen.

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • 125vnb6
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    • March 5, 2015 at 13:36
    • #18

    ...einen schnell aufgesetzten schlüssigen Kaufvertrag würde ich mir zur Sicherheit trotzdem mitnehmen, nicht das du wegen dem dann nochmals
    antreten darfst!......und nicht wundern wenn du dort was unterschreiben musst, weilst du angeblich was verloren hast ;)

    ...das Antragsformular zur Ausstellung einer Zweitschrift von Piaggio Deutschland hast hoffentlich eh auch ausgefüllt mit?
    und auch dort nicht wundern, was man alles per Unterschrift eidesstattlich erklärt!

    ABE_VESPA.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von 125vnb6 (March 5, 2015 at 13:54)

  • chup4
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    • March 7, 2015 at 10:11
    • #19

    klär mit der rahmennummer bei der polizei ob ds ding gestohlen ist, wenn nein, attacke.

    Aufbau eines Rennrollers für die European Scooter Challenge

    ESC seit 2013 K5


    BaB-Race-Meister 2015+2016

    K5 Pechvogel

    http://www.eurochallenge.de

  • Blechnase
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    • March 7, 2015 at 11:02
    • #20
    Zitat von chup4

    klär mit der rahmennummer bei der polizei ob ds ding gestohlen ist, wenn nein, attacke.

    die bescheinigung der polizei habe ich schon. fahre am montag oder dienstag zum stva. schreibe dann was es gegeben hat. also wenn ich das richtig verstanden hab: 1.) wenn man einen roller ohne papiere kauft und bei amt angibt das der vorbesitzer sie verschludert hat, hat man die mega probleme die ich beschrieben habe (eidesstattliche erklärung usw.)

    2.) kauft man einen roller ohne papiere und sagt beim amt einfach nur das man sie nicht mehr hat, ist es garkein problem.

    also wollen die einfsch nur belogen werden. bzw. ich habe ja nicht gelogen. hab am telefon nur gesagt ich hab keine, wurde ja nicht gefragt ob ich oder der vorbesitzer sie verloren hat.

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