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Vespa 150 Super VBC Bj. 74 - Blinkerpflicht?

  • Markus75
  • January 3, 2017 at 09:09
  • Markus75
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    • January 3, 2017 at 09:09
    • #1

    Hallo,
    ich bin Besitzer einer Vespa 150 Super VBC Bj. 74.
    Stehe gerade vor der Frage, ob ich für den TÜV Blinker montieren muss, oder nicht?
    Ich habe die Vespa ohne Blinker übernommen und sie war auch ohne Blinker zugelassen (steht allerdings nicht in den Papieren).
    Das Baujahr der Vespa (1974) spricht jedoch gegen eine Blinkerbefreiung.
    Mir hat jedoch mal jemand erzählt, dass es eine Ausnahmeregelung gibt für Fahrzeuge, die so in Deutschlang niemals in den Verkehr gekommen sind.
    Kann es sein, dass die Regelung bei mir zieht?

  • Tanatos
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    • January 3, 2017 at 09:32
    • #2

    Also soviel ich weiss müssen über 150ccm sowieso Blinker montiert werden (in der Schweiz nicht ;) )
    Es gibt Sonderfreigaben - das steht aber normalerweise in den Papieren!

    Du musst ja auch bei einer italienischen 50ccm den Tacho nachrüsten um deutsche Papiere zu bekommen,
    obwohl in Italien kein Tache nötig war!

    Wer nach den Sternen greifen will, sollte keine Höhenangst haben! ;)

  • rassmo
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    • January 3, 2017 at 09:47
    • #3

    Blinker sind ab 125ccm Pflicht.
    Ausnahme: Fahrzeuge die bereits vor der Blinkerpflicht in D zugelassen wurden. Oder Fahrzeuge bei denen eine Nachrüstung nur schwierig möglich ist, was bei den heutigen technischen Möglichkeiten immer weniger wird, und die Blinker in den Papieren explizit ausgetragen wurden.

    Zitat von Markus75

    Mir hat jedoch mal jemand erzählt, dass es eine Ausnahmeregelung gibt für Fahrzeuge, die so in Deutschlang niemals in den Verkehr gekommen sind.

    Kann ich mir nicht vorstellen, warum sollte das auch so sein. Wenn sie in D nie in den Verkehr gekommen sind müssen sie den, bei erstmaligem Indenverkehrbringen geltenden, Zulassungsbedingungen entsprechen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • aarwespe
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    • January 3, 2017 at 09:52
    • #4

    Du meinst so etwas?

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    • January 3, 2017 at 10:25
    • #5
    Zitat von aarwespe

    Du meinst so etwas?

    Genau so, nur das es von der Zulassungsstelle, die in ihrer Entscheidung frei ist, abgestempelt werden sollte.
    Und da dein Gutachten 1996 ausgestellt wurde ist die Frage ob der technische Material- und Arbeitsaufwand immer noch als erheblich eingestuft wird.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Markus75
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    • January 3, 2017 at 10:38
    • #6
    Zitat von aarwespe

    Du meinst so etwas?

    Ja, genau! Ich werde damit mal bei meinem TÜV vorstellig werden und schauen, ob ich dann weiterhin ohne Blinker fahre...

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