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PK50 auf 125 (und zurück)

  • Hallo zusammen,

    ich bin grad dabei, meine PK50 mit dem großen VMX5M Motor zur 125er umschreiben zu lassen.

    Jetzt stellt sich mir die Frage: Eines Tages werd ich das ganze für meine Kinder wahrscheinlich rückgängig machen wollen. Das heißt wieder zur Zulassung, "große" BE ungültig stempeln lassen, und wieder ne "kleine" ABE fürs Versicherungskennzeichen beantragen.

    Da das ja alles mit Aufwand und nicht zuletzt Kosten verbunden ist, wäre es schön, wenn man die kleine ABE behalten könnte... Aber legal wird da nichts zu machen sein, oder? Klar würde eine Zweitschrift wegen verlorenener Original-ABE das Problem lösen. Aber naja...

    Viele Grüße!

  • Seid ihr sicher, dass die ABE bei Umtypisierung auf L-Krad mit Zulassungsbescheinigung nach §21-TÜV einbehalten oder für ungültig erklärt wird?

    Frage mich das nur, weil ich die ABE bei meinen zwei Kisten (PK 50 S auf 125er XL1-Motor und V50 auf 125er PV-Motor) damals so und auch nicht als ungültig abgestempelt behalten habe. :-3

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • Frage mich das nur, weil ich die ABE bei meinen zwei Kisten (PK 50 S auf 125er XL1-Motor und V50 auf 125er PV-Motor) damals so und auch nicht als ungültig abgestempelt behalten habe.

    Sicher bin ich nicht, wäre m.M.n. aber ungewöhnlich weil es dann für das gleiche Fahrzeug unterschiedliche Papiere geben würde.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.