Alles anzeigenDa ich mich gerade im Rahmen der freiwilligen Zulassung meiner Fuffi mit dem Thema auch auseinandersetze:
Fahrzeugklassen und deren Systematisierung findet sich in diesem Verzeichnis des KBA:
https://www.kba.de/DE/Statistik/V….html?nn=664622
(Interessant sind auch die Erläuterungen auf S. 101/102: die alten auslaufenden Fahrzeugklassen gelten weiterhin und sind zu verwenden, falls das Fahrzeug schonmal im Verkehr gebracht war. Umschlüsselung vermutlich auf Antrag ggfls möglich, vermutlich nach Begutachtung, weiß ich aber nicht, da für mich nicht aktuell)
Die Richtlinien zur ZB:
https://www.kba.de/DE/ZentraleReg…eil_II_pdf.html
Der darin genannte Leitfaden:
https://www.kba.de/DE/ZentraleReg…cationFile&v=14
Die Steuerpflichtigkeit und -Nichtpflcihtigkeit der einzelen Kfz-Arten ergibt sich aus dem KraftStG 2002:
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/BJNR005090927.html
Das wie für die Steuererklärung und das Zusammenspiel mit den Zulassungsbehörden aus der KraftStDV:
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstdv_2017/BJNR237400017.htmlHU-Pflichten ergeben sich aus der StVZO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html
Soweit mal auf die Schnelle die Rechtsgrundlagen, die ich in dem Zusammenhang zusammengetragen habe.
Ergänzend noch der Link zur FZV:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html
Und daraus ergibt sich:
LKRs sind von der Zulassungspflicht befreit, ihnen wird lediglich ein Kennzeichen zugeteilt.
(Sie können aber auf Antrag freiwillige zugelassen werden.)
Entscheidend für die Steuer-Pflicht sind die Fahrzeugklasse und die Aufbauart (Felder J und (4)) im Schein / ZB I. Welches es gibt, steht im oben von mir schon verlinkten Verzeichnis des KBA.