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Lenkerendenblinker, wie hat die E-Nummer auszusehen - was ist erlaubt?

  • Butch
  • June 19, 2008 at 20:36
  • Butch
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    • June 19, 2008 at 20:36
    • #1

    Ich möchte bei meiner 82ér PX Lenkerendenblinker von Hella verbauen (keine Ochsenaugen!) - eben die Teile die ursprünglich auch an meiner V50 Special saßen und offensichtlich von Vespa serienmäßig bei einigen älteren Modellen zu finden sind.
    Das Problem:
    1. Laut Händler findet sich eine E-Nummer auf den Gläser - also Eintragung ohne ABE kein Problem!
    Zwar steht auf den Gläsern geschrieben ´Made in Germany` sowie die Nummer K22609(A)2168 (in Klammern soll eingekreistes A bedeuten), doch sehen alle anderen E-Nummern die ich bislang an Beleuchtungen gefunden habe anders aus - Länderkennung etc.
    2. Reichen diese Blinker alleine aus?

    In der Hoffnung auf rege Antworten
    Butch 8o

  • Brauni67
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    • June 19, 2008 at 20:55
    • #2

    Ja, die Lenkerendblinker reichen aus, wenn die PX vor 1987 zugelassen wurde. Die K...-Kennung auf den Blinkern ist dabei ausschlaggebend. In NRW können die Blinker im Rahmen einer 21er Untersuchung nach regionaler Vorgabe (was auch immer das bedeutet) eingetragen werden.

    Habe mich grade erst letzte Woche darüber beim TÜV schlau gemacht. Ansprechpartner beim TÜV Bottrop ist Herr Gehrmann.

    Auf meine 82er PX soll nämlich auch ein Trapezlenker mit genau diesen Blinkern.

    Gruss Brauni 8)

  • Butch
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    • June 19, 2008 at 21:54
    • #3

    Na, das hört sich ja schon mal sehr vielversprechend an Brauni67!
    Hast Du auch Infos zu der Sache mit den Beweglichen Teilen - sprich Gasgriff & Schaltgriff, habe gerade mit Erschrecken gelesen, dass sich die Blinkgläser wohl nicht mitdrehen dürfen!?!


    UNSERTÜVONKELISTEINKLEINERCHOLERIKER :cursing:

  • Diabolo
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    • June 19, 2008 at 23:06
    • #4

    TRAPEZLENKER !!!

  • Brauni67
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    • June 20, 2008 at 07:10
    • #5
    Zitat von Butch

    Na, das hört sich ja schon mal sehr vielversprechend an Brauni67!
    Hast Du auch Infos zu der Sache mit den Beweglichen Teilen - sprich Gasgriff & Schaltgriff, habe gerade mit Erschrecken gelesen, dass sich die Blinkgläser wohl nicht mitdrehen dürfen!?!
    UNSERTÜVONKELISTEINKLEINERCHOLERIKER :cursing:

    Jepp, dürfen sich nicht mitdrehen.
    Also dünnwandiges Rohr besorgen, das in die orginal Schalt/Gasrohre passt. Ggf. Schlitze für Züge in das Rohr machen, nach innen überstehen lassen, und im Mittelteil des Lenkers eine Fixierung aus Blech oder Ähnlichem bauen.

    Gruss Brauni 8)

  • pkracer
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    • June 20, 2008 at 08:48
    • #6

    Es soll Gardinenstangen von Ikea geben, die vom Durchmesser her genau ins Gas/Schaltrohr passen und so für die nichtmitdrehende Befestigung der Lenkerendenblinker genutzt werden können. Ansonsten gibts sowas bestimmt auch im örtlichen Baumarkt.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Fettkimme
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    • June 20, 2008 at 21:15
    • #7

    Klick Klack ..zeigt ganz gut welche Teile wo arbeiten.

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  • boogiecha
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    • June 20, 2008 at 23:48
    • #8

    bis 87, nicht incl. 87???? ?( :(

  • Fettkimme
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    • June 21, 2008 at 10:07
    • #9
    Zitat

    bis 87, nicht incl. 87????

    Ist wie immer Einzelfall und Prüfer abhängig Pauschalaussage aus diesem Link.

    Zitat

    Blinker Abstand hinten zueinander mind. 240 mm, vorn mind. 340 mm bei je mind. 100 mm Abstand zum Scheinwerfer. Mindesthöhe 350 mm. Lenkerendenblinker : Mindestabstand 560 mm. Wichtig: Anbaulage am Griffende, s. Gutachten zum jeweiligen Blinker. Lenkerendenblinker können an Lenkern mit starker Kröpfung nach hinten nicht eingetragen werden, da sie von hinten (besonders mit Beifahrer) nicht mehr sichtbar wären. Bei Erstzulassung des Fahrzeug ab Bj. 1985 fordert der TÜV häufig ein zusätzliches hinteres Blinkerpaar.

    Deshalb lieber im Vorfeld mit DEINEM Prüfer abklären,bringt mehr als Internetspekulation...müßen tun die nämlich garnichts ;)

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  • thabeda
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    • June 22, 2008 at 12:16
    • #10

    Wobei die Sache mit dem Mitdrehen auch wieder ganz vom Prüfer abhängt ...mir war die sache mit gardinenstange zu aufwändig und ich hab sie auch eingetragen bekommen...trotz Bj 89...

    andere Frage: Hat schon mal wer versucht auf den Lenkerendenblinkern weiße Blinkergläser mit ensprechend lackierten Soffiten eingetragenzu bekommen? weil die haben ja überhaupt keine Nummer?

    Einzelabnahme?...in etwa wirkung nachgewiesen? briefkopien hab ich dazu nämlich nicht gefunden... :rolleyes:

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