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Was brauche ich alles für den neuen Brief

  • snoogle
  • July 24, 2006 at 17:27
  • snoogle
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    • July 24, 2006 at 17:27
    • #1

    ...und noch eine Frage...

    Bei dem von mir gekauften Roller ist eine Vollabnahme fällig. Weil er bereits 1998 abgemeldet wurde, existiert auch kein Brief mehr. Dafür habe ich folgendes erhalten:

    - Original Garantieheft (ausgestellt in Deutschland)
    - Schreiben von Piaggio Deutschland vom 7.11.2002 in dem die ursprünglichen Fahrzeugdaten des Rollers genannt werden (Datenblatt)
    - ABE für Anbauteile
    - diverse Rechnungen

    reicht das für die Ausstellung eines neuen Briefs?

  • Dr.Vespa
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    • July 24, 2006 at 17:31
    • #2

    du brauchst bei nem 50er keine vollabnahme
    such mal bisschen rum gibt schon einige themen dazu
    aber was du noch brauchst ist ne unbedecklichkeitsbescheinigung von den grünnen das der nicht geklaut wurde

    Die die ihr am Berg und in der Ebene mit eurer XL2 Automatik strauchelt, auch euch kann geholfen werden --> ich hab immernoch Tuningvariorollen für die PK50XL2 Automatik

  • Alexis69
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    • July 26, 2006 at 21:30
    • #3

    Das was du genannt hast, plus die Unbedenklichkeitsbescheinigung und ab zum TÜV...

  • Didi
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    • July 27, 2006 at 16:36
    • #4

    Du brauchst eigentlich keinen Brief, sondern eine Betriebserlaubnis.
    Ich hab für meine Schwalbe, ach 50er, ans KBA geschriebn, mit allen Daten(Rahmennummer, Bj...) und hab dann per Nachn ahme ne neue Betriebserlaubnis bekommen.
    Sollte bei ner Vespa einfacher sein, da es da ja noch ein Werk gibt.
    Ich würd mal beim Händler nachfragen, ob die das besorgen können.
    Der Weg mit TÜV wird wohl recht teuer sein.

    Das steht auf der Website

    Woher bekomme ich eine ABE?
    von Prof

    Wie die meisten von uns wissen, dürfen Kraftfahrzeuge in Deutschland nur mit gültigen Papieren durch den Straßenverkehr bewegt werden. Doch da taucht für manchen Simsonfahrer ein Problem auf: Er hat keine. Denn oftmals sind diese über die Jahre verschollen oder es es hat nie welche gegeben (Ja, auch das gab es!). Aber ohne Papiere is der Fahrspaß ja illegal. Was nun?
    Ganz einfach: Man kann die Papiere beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg neu anfertigen lassen. Und das geht wie folgt:

    Du schreibst eine Mail an das KBA, in der folgende Angaben stehen:

    * genaue Typenbezeichung (z.B. KR 51/1 K)
    Sollte der letzte Buchstabe fehlen, sind weitere Angaben zum Fahrzeug nötig. Dazu gehören: Art der Zündung, Leistung des Scheinwerfers und Zahl der Gänge.
    * Fahrgestellnummer (steht auf dem Typenschild und ist auch im Rahmen eingeschlagen)
    * Baujahr
    * evtl. Telefonnr. (für Rückfragen)
    * und natürlich die Adresse, wohin die ABE geschickt werden soll :o)

    Das Ganze schickst du an: Heidi Häuser-Hilbig (mopedabe_beitrittsgebiet@kba.de ).
    Die Bearbeitung geht wirklich zügig (was nicht selbstverständlich für eine Behörde ist), und innerhalb weniger Tage kommt die ABE per Post zu dir. Der Spaß kostet 22,75 EUR. Kein Pappenstiel, aber dann hast du auch nie wieder Stress mit meckernden Ordungshütern. Das sollte es wert sein... :o)

    P.S.: Wer versuchen will, auf diese Weise ein gestohlenes Fahrzeug in die Legalität zu überführen, wird (zum Glück) Pech haben. Denn natürlich wird vor der Ausstellung der ABE bei der Polizei nachgefragt, ob das betreffende Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Didi (July 27, 2006 at 16:37)

  • snoogle
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    • July 28, 2006 at 09:40
    • #5

    Ganz kurz zur Vorgeschichte:

    Vespa PK 80 S wurde ohne TÜV über Ebay gekauft. Fahrzeug ist seit 1997 abgemeldet. Der Vorbesitzer hatte den Roller damals für seine Mutter gekauft und nie selbst angemeldet. Im Laufe der Jahre gingen Abmeldebescheinigung, Brief und Betriebserlaubnis verloren.

    Roller wurde von mir abgeholt. Es wurde ein Kaufvertrag gemacht. Ich habe gestern beim TÜV ein §21 Gutachten machen lassen und ohne Probleme bestanden. Der TüV hat mir einen Wisch für die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis und eines neuen Fahrzeugbriefs gegeben.

    Danach war ich noch wegen dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Polizei. Die stellt die Bescheinigung aber gar nicht aus und meinte, daß müsse per Eidesstattlicher Erklärung gemacht werden.

    Soweit so gut.

    Nun bin ich heute morgen also mit folgenden Unterlagen zur Zulassungsstelle:
    + Kaufvertrag
    + Ausdruck der Ebay-Auktion
    + Original Datenblatt von Piaggio
    + ABE für Anbauteile
    + Tüv-Bescheinigung
    + Bescheinigung für die Ausstellung eines neuen Briefs und einer Betreibserlaubnis
    + Doppelkarte

    Bei der Zulassungsstelle verweigerte man mir aber die Zulassung mit der Begründung, daß die original Betriebserlaubnis fehlt. Auf den Hinweis auf den Schein vom Tüv kam nur "...der Tüv ist privat. Dessen Bescheinigung interessiert nicht bei der Zulassung..."

    Desweiteren wollte der Beamte eine Abmeldebescheinigung sehen sowie eine Bescheinigung des Vorbesitzers, der den Roller zuletzt angemeldet hatte, daß der Roller verkauft wurde. Problem ist nämlich, daß der letzte Vorbesitzer das Teil nie selbst angemeldet hatte.

    Dann wollte der Beamte alternativ noch eine Versicherungsnachweis des letzten Versicherers.

    Auf die Frage, ob er das nicht beim Kraftfahrtbundesamt erfragen könne, entgegnete er "...die haben nur Daten von Fahrzeugen, die weniger als 5 Jahre abgemeldet waren..."

    Ergebnis: keine Zulassung

    Nun Frage ich mich, was ich machen soll, den der vorletzte Besitzer ist wahrscheinlich schwer auszumachen (ist schließlich schon 8 Jahre her). Eine Betriebserlaubnis oder sonstige Dokumente existieren nicht. Muss ich den Roller jetzt verschrotten, oder was?

    Eigentlich müßte es doch möglich sein, an einen neuen Brief zu kommen? Schließlich geht das ja auch mit importierten Fahrzeugen oder mit Oldies, die schon Jahre nicht mehr zugelassen waren.

  • Didi
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    • July 28, 2006 at 20:45
    • #6

    Starte doch mal eine Anfrage an Vespa Deutschland, oder geh zu deinem örtlichen Händler.
    Die kennen oft TÜV Menschen und dann geht das immer besser.

  • snoogle
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    • July 29, 2006 at 19:33
    • #7

    ...den TÜV habe ich ja bekommen; inkl. einer neuen Betriebserlaubnis. Die Zulassungsstelle München erkennt es aber trotzdem nicht an...

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