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entdrosselt - und erwischt: die folgen?

  • red eye
  • October 22, 2008 at 18:42
  • red eye
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    Vespa Typ
    lx50
    • October 22, 2008 at 18:42
    • #1

    Hallo! (ist viel zu lesen, aber bestimmt interessant:also Zeit nehmen..)

    Bin mir jetzt zwar nicht sicher ob das Thema hier am richtigen Ort ist, aber ich denke es werden einige aufmerksam werden.
    Meine Frage: (kommt auch schon in der Diskussion LX 50 Speed / legales Tuning? vor...)
    Was passiert genau, wenn man mit einem entdrosselten 50ccm-Roller erwischt wird, und nur den Autoführerschein hat.
    Ich bin mir sicher, dass hier einige dabei sind, die mir was von ihren Erfahrungen erzählen können.
    Der Fall: Gestern und heute hatte ich einen Leihroller aus meiner Werkstatt, und beim Losfahren hab ich sofort gemerkt, dass das Teil offen ist. (Was ich auch schon deswegen krass fand, weil ich im Laden mit keinem einzigen Wort drauf aufmerksam gemacht wurde oder gefragt wurde)- da es ja theoretisch und auch praktisch Fahren ohne Führerscheins usw war!!!
    Klar hats Spass gemacht und interessant zu wissen wie schnell die Dinger fahrenkönnen, aber so ganz wohl war mir dann doch nicht dabei..
    Hab dann heute mal die Leute im Laden drauf angesprochen, und mir auch bestätigt, dass die ABE erlischt, und man sich "halt nicht erwischen lassen darf"....
    Ääää hallo?? Was soll ich machen, wenn ich mit 60 die Straße lang fahr, und mich dann ein Streifenwagen überholt und bittet anzuhalten, klar, dann drück ich nochmal richtig auf die Tube und hau ab. Sicher. Totaler Quatsch.
    So. Nun zum Thema. Gibt es Leute, die mir sagen können, was passiert wenn man kontrolliert wird, (ich habe schon viel davon gehört, dass die Streifen mit Mobilen Testgeräten aufwarten und sofort herausfinden wie schnell der Roller fährt.) - und dann ein Blick auf den Führerschein, aha, nur B, na dann viel Spass.
    Also. Was sind die Konsequenzen???

    (Ich will nochmal daran erinnern, dass im Falle eines Unfalls -wobei das Unfallrisiko mit höherer Geschwindigkeit auch zunimmt- die ABE erlischt, der Versicherungsschutz womöglich erlischt, fahren ohne den nötigen Führerschein (bei Auto-Kandidaten) ist, und falls die Versicherung so entgegenkommend ist und den entstandenen Schaden übernimmt, und herausfindet dass der Roller gar nicht mehr die Betriebserlaubnis hat, ich mir durchaus vorstellen kann, dass sie die Schadenszahlung zurückfordert! Und dann gute Nacht, bei den ganzen Nobelschlitten die heutzutage unterwegs sind, oder Kinder auf Fahrrädern, Lebenslanger Pflegefall (worst case!)....

    Ich will jetzt hier keine Panik verbreiten, sonder nur einmal die Folgen die ich mir vorstellen kann erläutern.
    Ich bin gespannt auf die Antworten (ist ja alles weitestgehend anonym... -.- )

    Grüße aus dem Norden!
    red eye

  • Rita
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    • October 22, 2008 at 18:54
    • #2

    einen unserer kunden hat so ne Nummer knapp 2.000 DM gekostet


    Rita

  • Nick50XL
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    • October 22, 2008 at 19:18
    • #3

    Hängt insgesamt aber von Art und Umfang der Anklagepunkte ab. Da kann schon was zusammenkommen:
    1. Fahren ohne Führerschein
    2. Fahren ohne gültige Versicherung
    und die zweifelhaften Sachen
    3. Fahrerflucht oder
    4. Verkehrsgefährdung

    Wenn du vorher schon mal auffällig geworden bist wird das natürlich auch berücksichtigt!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • Trojan
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    • October 22, 2008 at 19:38
    • #4

    Hab gehört man muss so um die 200 Euronen zahlen, paar Sozialstunden und die Versicherung erlischt.

    PS: Fals ich mich vertan habe bitte korrigieren. ;)

  • pkracer
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    • October 23, 2008 at 09:11
    • #5

    Das Thema "Roller frisiert/entdrosselt - was kann passieren?" wurde hier schon x-mal in verschiedensten Variationen durchgekaut, deshalb könnte die Nutzung der Suchfunktion nicht schaden.

    Es ist übrigens eine sich absolut hartnäckig haltende Legende, dass die Versicherung nicht zahlt oder zwar zahlt, sich dann aber das Geld vom Unfallverursacher (Fahrer des nicht ABE-konformen Rollers) zurückholt und dieser dann lebenslang Schulden abzuzahlen hat. Das ist schlichtweg falsch, der Regress ist in solchen Fällen auf max. 5.000 Euro begrenzt, lediglich bei Zusammentreffen mehrerer schwerwiegender und vorsätzlicher Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer kann die Regressforderung auf maximal (!!!!) 10.000 Euro und damit immer noch ein durchaus überschaubares Maß erhöht werden.

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  • kasonova
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    • October 23, 2008 at 09:30
    • #6

    Hi, eins ist aber noch nicht geschrieben worden, es gibt zwischenzeitlich ein Urteil, in dem der Richter vefügt hat, das der sichegestellte Roller verschrottet werden muß. Weil nich sichergestellt werden kann, daß der wieder friesiert wird.

    klaus

  • pkracer
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    • October 23, 2008 at 09:50
    • #7

    Mit Sicherheit dürfen nicht generell alle frisierten Roller sichergestellt und verschrottet werden. Da steht immer noch das Grundrecht auf Eigentum im Raum, wo -wie bei allen Grundrechten- im Einzelfall besonders zu prüfende Legitimationen für einen Eingriff in dieses Grundrecht vorliegen müssen.

    Schätze, dass das Urteil sich auf einen krassen Einzelfall bezog, der mehrfach aufgefallen ist und man daher mit Wiederholungsgefahr rechnen musste. Auch dürfte der Roller "unrückrüstbar" (wahrscheinlich auch mit Änderungen am Rahmen etc.) getunt gewesen sein, sodass damit keine legale Teilnahme am Straßenverkehr mehr möglich war.

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  • kasonova
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    • October 23, 2008 at 09:55
    • #8

    ich würde Dir da nicht unbedingt folgen, auf dem 5-Mark Stück steht "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" daraus folgt, die Sicherheit der Allgemeinhei hat Vorrang. Weiter sagt eine alte Volksweisheit "vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand". Wenn sich der Richte über einen Rollerfahrer geärgert hat, der andauernd vor seinem Haus krach macht, kann das schon einen Einfluss auf das Urteil haben.

  • pkracer
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    • October 23, 2008 at 09:56
    • #9

    Wenn er sich davon maßgeblich beeinflussen ließe, sollte der Richter seine Berufswahl überdenken, Stichwort "Befangenheit".

    Im übrigen unterscheidet sich unsere Auffassung nicht so sehr: Eine von dem Roller ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung kann einen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum rechtfertigen, nur eben nicht generell bei allen getunten Rollern, weil da auch eine Güterabwägung stattzufinden hat. Wenn der Rollertuner sich vor Gericht einsichtig zeigt und den Roller aufgrund einer Mängelkarte vorführen musste, dabei aber wieder der Originalzustand festgestellt wurde, wäre es absolut unverhältnismäßig, den Roller sicherzustellen und zu verschrotten.

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  • kasonova
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    • October 23, 2008 at 10:03
    • #10

    das hat er schon, "Gottseidank binn ich in der Lage demeins auszuwischen" Und nochmal das Urteil, das der Roller EINGEZOGEN wurde ist klar, es ging für den Besitzer nicht um Zurückrüsten, es war nicht mehr sein Eigentum.

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    • October 23, 2008 at 10:13
    • #11

    Naja, wenn du dir die Pressemitteilung des urteilenden VG Mainz ansiehst, lässt der Sachverhalt doch schon einige Besonderheiten erkennen, die keinesfalls eine generelle Verschrottung aller getunten Roller rechtfertigen würden. Den Wortlaut kopiere ich jetzt aufgrund entsprechenden Hinweises auf der Seite hier nicht rein, nachlesen kann aber jeder selbst unter diesem Link.

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  • Nick50XL
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    • October 25, 2008 at 08:40
    • #12

    Aber auch über das fragliche Urteil und die besonderen Umstände ist hier schon diskutiert worden. Deshalb PKRacers Link genau lesen und die SuFu benutzen!

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