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ebay / Käufer abgesprungen

  • shova50
  • November 20, 2008 at 23:07
  • shova50
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    • November 20, 2008 at 23:07
    • #1

    Ich habe etwas verkauft (<30€). Der Käufer hat sich dann nach mehrfachem Anschreiben nach einer Woche gemeldet und meinte dass ihm aufgefallen sei dass er für das Teil keine Verwendung hätte.
    Ich hatte ihn darauf hingewiesen dass er sich durch die Abgabe des Gebots verpflichtet hat den Artikel zu kaufen.

    Was kann ich da machen?

  • WilliamBoney
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    • November 20, 2008 at 23:23
    • #2

    Bei egay melden unstimmigkeiten klären oder so heißt das. Da bescheid geben musste auf jeden Fall wenn er nicht zahlt sonst mußt Du ( glaube ich ) Gebühren zahlen ohne was zu bekommen. Und dann wieder einstellen. Alles andere ist für 30 € übertrieben.

    Nur Hub, bringt Schub.


    Bevor hier Fragen aufkommen. Orginal 50ccm.


    Small Weiner Racing Team

  • alexhauck
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    • November 21, 2008 at 07:44
    • #3

    Unstimmigkeit melden...wie schon geschrieben und dann kannst an "Angebot an unterlegene Bieter" machn. Nun kann der "zweithöchstbietende" den Artikel zu seinem Maximalgebot kaufen - wenn er denn möchte.

    • Primavera 125
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    • November 21, 2008 at 07:46
    • #4

    Wenn du es trotz des geringen Betrages hart durchziehen willst, schickst du ihm eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung (Einschreiben/Rückschein). Wenn er dann nicht zahlt, kannst du bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Wenn er dem nach Erhalt nicht fristgerecht widerspricht, bekommt er einen Vollstreckungsbescheid (du auch für deine Unterlagen). Dem kann er auch widersprechen, dann geht das ganze vor das Amtsgericht. Wenn er nicht widerspricht, kannst du einen Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsbescheid (sog. Titel) losschicken. Die bisher aufgelaufenen Verfahrenskosten und Zinsen kommen auf die Ursprungsforderung obendrauf. Wenn momentan nix zu holen ist, kannst du 30 Jahre lang aus dem Titel vollstrecken. Die Kosten bemessen sich nach dem Streitwert, wird also nicht die Welt kosten.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • 2phace
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    • November 21, 2008 at 09:13
    • #5

    Man kann auch mit Kanonen auf Spatzen schießen!^^

    Wer reitet so spät durch Nacht und Wind...?

  • pkracer
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    • November 21, 2008 at 09:44
    • #6

    Für 30 Euro würde ich natürlich auch nicht so ein Faß aufmachen, ging auch mehr um die Aufzeigung der theoretisch bestehenden Möglichkeit, die offene Forderung im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend zu machen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • 2phace
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    • November 21, 2008 at 09:47
    • #7

    Hätte ich auch nicht gedacht...;)

    In diesem Fall ist es wohl zeitlich, als auch monetär das Sinnvollste, einem unterlegenen Bieter eine Chance zu geben...

    Wer reitet so spät durch Nacht und Wind...?

  • shova50
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    • November 21, 2008 at 09:48
    • #8
    Zitat von pkracer

    Für 30 Euro würde ich natürlich auch nicht so ein Faß aufmachen, ging auch mehr um die Aufzeigung der theoretisch bestehenden Möglichkeit, die offene Forderung im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend zu machen.

    danke, genau darum ging es mir.
    Ist doch klar dass der Streitwert nicht den Aufwand eines Gerichtsgangs rechtfertigt

    :thumbup:

    PS: leider Sofort-Kauf

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    • November 21, 2008 at 10:48
    • #9

    Ihr könnt euch einigen den Kauf nicht abzuschließen, ist dann alles wieder rückgängig gemacht.
    Ich hab mir sagenlassen das die Kaufverträge über eBay eh nichts wert sind,
    kann nicht mal ein Anwalt was machen.

    LG
    Mark

  • pkracer
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    • November 21, 2008 at 10:55
    • #10

    Das sehe ich aber deutlich anders. Beispiel ist der berühmt gewordene Fall mit dem weit unter Wert verkauften Passat, den der Anbieter auch nicht herausgeben wollte, letztlich aber doch dazu verurteilt wurde.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • 2phace
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    • November 21, 2008 at 10:59
    • #11

    und selbst wenn es diesen Bsp. nicht gäbe, sind Verträge doch Verträge soöange sie nciht gegen die guten Sitten verstoßen, was man ausschließen kann...

    Das Kaufverträge über ebay ncihts wert sein sollen, kann man wohl ins Reich der Legenden verbannen...

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  • harple
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    • November 21, 2008 at 11:41
    • #12

    ...ich hatte das auch schon öfters. Das einfachste ist wie schon beschrieben die Unstimmigkeit über das Formular bei ebay melden, dann muss der Käufer zustimmen das er den Kauf nicht abschließen möchte und dann bekommst Du Deine gesamten Gebühren zurück. Alles andere führt eh meist zu nix außer das man(n) sich noch mehr darüber aufregt...

    Manchmal sind die nicht zahlenden Käufer aber auch bereit für die entstandenen Kosten aufzukommen, ich hatte jetzt schon 1-2 Male den Fall das der Käufer froh war das ich nicht auf die Einhaltung des Vertrags gepocht habe, dafür hat er dann einmal 5,- und das andere Mal 10,- Euro überwiesen weil ich so kulant war (...da gings aber auch um Teile die mehr als 100 Euro gekostet hatten). Aber das setzt natürlich auch faire Umgangsformen vorraus, die hat nicht jeder Käufer bei Ebay.

    PS: Immer dran denken das Du als Verkäufer seit kurzem keine negative Bewertung mehr abgeben kannst - der verärgerte Käufer aber schon!

    Gruss, Harald

    "Earth is full - go home!"

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