Blinker eingetragen? weglassen?

  • howdy.


    ich möchte bei meiner 50N die hässlichen lenkerblinker absäbeln, weil die laut § 54 StvzO nicht zwingend sind. ich habe trotzdem noch leise zweifel an der bullenkompatibilität der ganzen angelegenheit.


    ich habe den wisch vom TÜV-gutachter ziffer für ziffer abgegrast, ob da blinker eingetragen sind, nichts gefunden. die werkstatt, die ich angerufen habe hat gesagt, dass ich die teile in den eimer keulen kann, wenn nichts davon in den papieren steht. nun möchte ich doch nochmal auf nummer sicher gehen und das geballte wissen des forums einholen bevor ich die stangen in den griffen mit der stahlsäge bekannt mache und mir neue griffe zulege.


    meine fragen lauten:


    1.: unter welcher ziffer sind blinker eingetragen? (um ganz sicher zu gehen.)


    2.: muss ich eintragen lassen, wenn ich keine blinker habe? (in der StvzO § 54 abs. 5 (4) steht nix davon, im forum habe ich aber so was gelesen)


    ich danke euch.

  • nabend
    unter welcher ziffer die eingetragen sin weiß ich net!!!
    du muss die nur eintragen lassen wenn se keine allgemeine betriebserlaubniss haben (ABE)!!!

  • oh sry hab kleine blinker gelesen!!! ;)
    nee en kleinkraftrad darf man auch ohne blinker fahren!! dann müssen aber auch ALLE ab sein du kanns nich nur mit 2 fahren........


    MfG

  • Ich find die teile cool, warum willst du die loswerden? Sicherlich eine Geschmacksfrage, aber ich hätte sowas an meiner auch gerne. Oder sind sie nachgerüstet und etwas klobig?

    Einmal editiert, zuletzt von Stewie ()

  • Wenn Blinker dran sind, müssen die gehen, sonst glaub auch vor oder bis 89 geht ohne Blinker. P.s ich finde die Lenkerblinker extrem geil, nur mal so am Rande. =)

  • Meines Wissens nach kannst du die Teile definitiv weghauen wenn sie nicht eingetragen sind. Bei 'ner Zulassung die auch Autobahnfahrten erlaubt entfällt diese Option allerdings meines Wissens nach. Wenn du ohne Blinker fährst mußt du allerdings ersatzweise Handzeichen geben!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch

  • Zitat

    Original von Nick50XL
    Meines Wissens nach kannst du die Teile definitiv weghauen wenn sie nicht eingetragen sind. Bei 'ner Zulassung die auch Autobahnfahrten erlaubt entfällt diese Option allerdings meines Wissens nach. Wenn du ohne Blinker fährst mußt du allerdings ersatzweise Handzeichen geben!


    richtig :D
    wie du deinen spuren/richtungswechsel angibts ist dir überlassen, ob per hand, fuß oder ähmliches.
    meine wurden auch zugeschweisst. habe mehrfach nachgefragt unter anderem auch bei der polizei.
    blinker sind nichtmal bei neueren modellen (2000) eingetragen....
    aber es gilt, entweder 4 (die auch gehen müssen) oder keine.

  • vielen dank für eure antworten.


    ich werde die dinger jetzt am samstag "stutzen".
    ja. das mit den blinkern ist halt geschmackssache. mir gefallen sie nicht und wo ich sowieso schon unsummen in die restauration gesteckt habe und das teil komplett zerlegt und wieder aufgebaut habe möchte ich es auch so wieder aufbauen, wie es mir gefällt und der rechtliche rahmen das zulässt. (sehen wir mal vom 75 polini ab, den ich brauche, um die höhenzüge des wunderschönen odenwalds zu meistern.. ich bin mir über die eventuellen folgen bewusst)


    mögen eure züge niemals reißen und hoffen wir, dass das ein höllensommer wird.


    danke nochmals.


    nic