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Logo Tachoabdeckung der 50n erste Serie

  • dirtymac
  • January 12, 2009 at 14:22
  • dirtymac
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    • January 12, 2009 at 14:22
    • #1

    Hallo Zusammen,

    kann mir jemand sagen welches Logo orginal auf der Tachoabdeckung einer V50n erste Serie (Bj. Jan 65/ Rundlenker) war? Sechseck Logo oder gab es auch "Rechteck" Logo auf den Adeckungen? Habe nur die Sechseck Version gefunden...

    Danke und Gruß

    Marc

  • Rita
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    • January 12, 2009 at 19:33
    • #2

    gabs meines wissens in hellbeige mit altem Logo(haben wir glaub ich noch eins da??) und in schwarz mit neuem....

    Rita

  • Maxi66
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    • January 12, 2009 at 19:39
    • #3

    hat ne 4eckiges Logo drauf....für was willste das denn...musst in D doch eh nen Tacho haben...

    Maximilian

  • dirtymac
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    • January 15, 2009 at 10:54
    • #4

    Hallo,

    danke für die Antworten.

    Rita: kannst du mir so einen mit altem Logo besorgen? Das wäre spitze? Was kostet der denn dann?
    Maximilian: ich möchte sie orginalgetreu restaurieren und in Italien hatten sie ja keinen Tacho. Gibt es Ausnahmen für den Paragraphen? Werden dann auch Blinker verlangt?

    Gruß

    Marc

  • Paichi
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    • January 15, 2009 at 11:10
    • #5

    Blinker brauchste keine, Tacho im Normalfall schon. Gibt aber Leute hier im Forum (oder wars im GSF?!), die ne neue ABE (§21) auch ohne Tacho bekommen haben. Viellt. vorher mal mit deinem Prüfer reden, das wirkt oft Wunder.

    Gruß

  • dark_vespa
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    • January 15, 2009 at 11:29
    • #6

    Brauchst keinen Tacho.

    Zitat

    Nach der VO (EWG) 561/06 müssen oben genannte Kraftfahrzeuge mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sein. Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge:

    * die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendet werden, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt;
    * mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
    * die für nicht gewerbliche Transporte für humanitäre oder medizinische Hilfe verwendet werden
    * die Eigentum der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte sind oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden, sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht unterliegen
    * die speziell zur Pannenhilfe innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden;
    * mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind
    * oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden

    für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten gem. § 18 Abs. 1 Fahrpersonalverordnung für folgende Fahrzeuge weitere Befreiungen von den VO (EWG) 561/06 und 3821/85, wie für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, Behördenfahrzeuge allgemein, Fahrzeuge des Schaustellergewerbes, Fahrzeuge im kombinierten Verkehr etc.

    Alles anzeigen


    Blinker brauchst du erst ab 125ccm, außer das Fahrzeug hatte im Auslieferungszustand Blinker montiert, was bei dir aber nicht der Fall ist.

    ESC # 582

  • dirtymac
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    • January 15, 2009 at 13:55
    • #7

    Hallo dark_vespa,

    gute Idee, jedoch lautet die einleitende Bestimmung der Verordnung:

    Artikel 1
    Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten,
    Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer
    im Straßengüter- und ‑personenverkehr festgelegt, um die
    Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern,
    insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen
    und die Arbeitsbedingungen sowie die
    Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Ziel dieser Verordnung
    ist es ferner, zu einer besseren Kontrolle und Durchsetzung
    durch die Mitgliedstaaten sowie zu einer besseren
    Arbeitspraxis innerhalb des Straßenverkehrsgewerbes beizutragen.
    Artikel 2
    (1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im
    Straßenverkehr:
    a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige
    Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger
    3,5 t übersteigt, oder
    b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung
    von mehr als neun Personen
    einschließlich des
    Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu
    diesem Zweck bestimmt sind.

    sch.....ade. Hoffe es gibt noch eine andere Möglichkeit / Ausnahme. ?(

    Wenn aber jemand einen Tacho mit viereckigem Emblem verkaufen kann, bitte anbieten. Ich bin mir bewusst das diese selten sind. Aber eher so, wie irgendeiner der gar nicht dazu passt.

    2 Mal editiert, zuletzt von dirtymac (January 15, 2009 at 14:18)

  • p-890
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    • January 19, 2009 at 11:13
    • #8

    also wegen dem tacho, von meinen kumpels haben die wenigsten einen tacho drin...
    da ich in einer ländlichen gegend wohne haben die schnittlauchs bei uns nicht gerade viel zu zun auser arme 2rad fahrer zu schickanieren aber wegen fehlendem tacho hat noch nie einer was gesagt..

    brot macht hässssssssssssslich...

    ps:rechtschreibfehler könnt ihr behalten

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  • Vespa 50n
  • Vespa Tacho
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