Ist ein Bremslicht eigentlich pflicht ?

  • Hab an meiner V50 ein kleines Rücklicht ohne Bremslicht angebaut, weil es einfach besser aussieht, original war ein Rücklicht mit Bremslicht dran.
    Ist ein Bremslicht pflicht? Das ein Bremslicht sicherer ist, weiss ich.

  • gute Frage, du meinst bestimmt das kleine, eckige in weißer Fassung, was an den italienische V 50s verbaut ist. Das find ich nämlich auch wunderschön und würde gern wissen ob man das fahren darf... Ich glaube aber nicht...

    gruß


    Vespaholiker


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  • sehr gute frage, die mich auch betrifft. hab ne PK50 (ital. modell)
    da ist ab werk auch kein bremslicht dran - nur rücklicht...


    eigentlich sollte es ja wenn serie zulässig sein, is zumindest meine meinung.

  • aber der Punkt ist ja dass es in deutschland nie Serie war sondern nur im Strandkorbland.

    gruß


    Vespaholiker


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  • bin ich mir nicht so sicher, hier ein auszug der metall-bg(berufsgenossenschaften:"Zweiräder regelmäßig prüfen


    * Bremsen:
    Vorder- und Hinterradbremsen müssen einwandfrei funktionieren; Bowdenzüge dürfen keine Schad- oder Knickstellen aufweisen.
    * Beleuchtung:
    Funktionskontrolle von Scheinwerfer, Rücklicht, Katzenauge, Tretstrahler (bei motorisierten Zweirädern Bremslicht).
    * Reifen:
    Ausreichend Profil, richtiger Luftdruck; Felgen und Reifen dürfen keine Schadstellen haben.
    * Lenkung:
    Lenker muss festsitzen (Schrauben kontrollieren) und darf nicht verbogen oder schräg sein.
    * Kette:
    Muss richtige Spannung haben, Kettenschutz muss vorhanden sein.
    * Auspuff (motorisierte Zweiräder):
    Auspuffanlage muss festsitzen und im vorschriftsmäßigen Zustand sein.
    * Sonstiges:
    Alle Schrauben (besonders an Kotflügeln und Rahmen) müssen festgezogen sein."()


    aber beim tüv die sollten es ja wissen :)

  • Hab mir das da mal durchgelesen und folgendes gefunden:


    §53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler


    (2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigung eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlußleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an
    1. Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
    2. Krankenfahrstühlen,
    3. Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
    4. Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.


    ich denke damit ist die Frage beantwortet

  • es gab ja auch die Vespa 50N ohne Bremslicht in Deutschland...


    also ist ne 50er ohne Bremslicht legal...


    allerdings...wenns dran ist muß es auch funktionieren...


    Du kannst aber auch in das kleine eine 2te Birne reinbasteln...
    dann hast Du die schöne Optik und die Sicherheit.


    Rita

  • So werd ich das auch rigentwie machen. Mal schauen wie mans zusammengefrickelt bekommt. Aber erst Im Mai.... Falls es jmd. vorher macht kann er es ja in Tipps & Tricks veröffentlichen.


    gruß

    gruß


    Vespaholiker


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  • hat es wer hinbekommen
    bitte mit Bilden vom innenleben
    danke Tbone

  • Wenn man weiß, was das für ne Birnenfassung ist, kann man ja auch sonne Birne mit 2 Drähten reinbauen, die gibt es meine ich auch fürs Rücklicht, also Fahr und Bremslicht in eins.
    Ansonsten n paar ultrahelle LED's, die tuns immer :)