Blinker, ab wann pflicht?

  • so. hier meine letzte frage für heute: ab welchen baujahr müssen die fahrzeuge mit blinkern ausgestattet sein?! und wenn man die blinker braucht, kann ich dann legal meine bj 85 auf lenkerendenbl. umrüsten?!
    so long greetz

  • §54 der StVzo sagt ganz klar das bis 125cm³ keine Blinker erforderlich sind.


    Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
    1. einachsigen Zugmaschinen,
    2 .einachsigen Arbeitsmaschinen,
    3. offenen Krankenfahrstühlen,
    4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
    5.folgenden Arten von Anhängern:
    1.eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
    2.angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
    3. einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
    4.Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).


    Der Witz ist aber sind die Dinger einmal wie bei PX ABE Mäßig eingetragen mußt du sie per Ausnahmegenehmigung austragen lassen.
    Für ne ander Form der Ausnahmegenehmigung siehe Dateianhang
    [Blockierte Grafik: http://auf-der-wei.de/gsf/briefkopien/Ausnahmegenehmigung_Spiegel.jpg]


    Eine andere Möglichkeit die Löcher zuschweißen ,lackieren und bei is 125cm³ ganz kahl behaupten an dem ital. importmodell waren nie welche