1. Vespa Forum
    1. Unerledigte Themen
  2. Dashboard
  3. Galerie
    1. Alben
    2. Karte
  4. Lexikon
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Galerie
  • Lexikon
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. VespaOnline Forum: Entdecke die Welt der klassischen Vespa-Roller und teile deine Leidenschaft
  2. Vespa Smallframe / Largeframe / Wideframe Roller
  3. Restaurationen, Lack & Optik

Blinker, ab wann pflicht?

  • Bloodhound
  • February 25, 2007 at 13:11
  • Bloodhound
    Anfänger
    Punkte
    60
    Beiträge
    8
    Wohnort
    Uelzen
    Vespa Typ
    2x PX 80
    • February 25, 2007 at 13:11
    • #1

    so. hier meine letzte frage für heute: ab welchen baujahr müssen die fahrzeuge mit blinkern ausgestattet sein?! und wenn man die blinker braucht, kann ich dann legal meine bj 85 auf lenkerendenbl. umrüsten?!
    so long greetz

  • frank123
    Schüler
    Punkte
    585
    Trophäen
    1
    Beiträge
    93
    Vespa Typ
    PK 50 XL
    • February 25, 2007 at 17:11
    • #2

    meine ist bj 86 oder 88 weis jeztt garnet genau =) und da sind keine verbaut.

  • Fettkimme
    DER Vorbesitzer
    Reaktionen
    7
    Punkte
    16,842
    Trophäen
    1
    Beiträge
    3,352
    Einträge
    2
    Vespa Typ
    Sprint 208/Px 223 /T5 223/Cosa 208
    • February 25, 2007 at 18:08
    • #3

    §54 der StVzo sagt ganz klar das bis 125cm³ keine Blinker erforderlich sind.

    Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
    1. einachsigen Zugmaschinen,
    2 .einachsigen Arbeitsmaschinen,
    3. offenen Krankenfahrstühlen,
    4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
    5.folgenden Arten von Anhängern:
    1.eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
    2.angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
    3. einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
    4.Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

    Der Witz ist aber sind die Dinger einmal wie bei PX ABE Mäßig eingetragen mußt du sie per Ausnahmegenehmigung austragen lassen.
    Für ne ander Form der Ausnahmegenehmigung siehe Dateianhang
    [Blockierte Grafik: http://auf-der-wei.de/gsf/briefkopien/Ausnahmegenehmigung_Spiegel.jpg]

    Eine andere Möglichkeit die Löcher zuschweißen ,lackieren und bei is 125cm³ ganz kahl behaupten an dem ital. importmodell waren nie welche

    Bilder

    • BlinkerausnahmeMV.jpg
      • 89.11 kB
      • 827 × 1,170
      • 856

    Weapons of Mass Destruction

  • schwabenandy
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    1
    Punkte
    2,346
    Trophäen
    1
    Beiträge
    467
    Wohnort
    Esslingen
    Vespa Typ
    PX200/PK50XL2/Cosa/ 150SprintVeloce/V50N
    • February 26, 2007 at 09:15
    • #4

    Bei Lenkerendenblinkern ist das Problem, daß ab EZ83 hintere Blinker an Krafträdern NICHT mehr beweglich angebracht werden dürfen. D.h. Lenkerendenblinker sind dann nur mit zusätzlichen hinteren Blinkern erlaubt.

Tags

  • Vespa Blinker
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Kontakt
  4. Geschichte der Vespa bei Wikipedia
  5. Nutzungsbedingungen
Made with ♥ in Bavaria
Community-Software: WoltLab Suite™