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Nimmt das OLG Hamburg der Forenhaftung den Schrecken?

  • mono
  • January 22, 2009 at 14:32
  • mono
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    VO Gruppenduscher
    • January 22, 2009 at 14:32
    • #1

    Sehr lesenswerter Artikel. Warten wir mal das Urteil ab.

    "Gericht steckt Rahmen der Forenhaftung ab

    Das OLG Hamburg hat der Rechtsprechung des LG Hamburg in Sachen "Störerhaftung" von Forenbetreibern eine deutliche Abfuhr erteilt. Im konkreten Fall ging es um zwei Klagen des Kochbuch-Betreibers Folkert Knieper.

    "

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    Schrauberhilfe nach Postleitzahlen sortiert

  • runatthesun
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    • January 22, 2009 at 15:36
    • #2

    finde das urteil richtig und überfällig.
    wobei eigentlich "nur" der kostenerstattungsanspruch für die erste abmahnung als nichtig bestätigt wurde.
    handeln muss man bei kenntniserlangung immernoch und auch die bloße beseitigung eines rechtsverstoßes reciht nicht unbedingt aus um sich einer haftung zu entziehen.

    das ganze ist aber, wie von mono angekündigt vorläufig und noch nicht rechtsgültig.

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

  • pkracer
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    • January 22, 2009 at 15:48
    • #3

    Außerdem behandelt dieses Urteil nur einen Einzelfall. Solange es keine BGH-Entscheidung zum Thema gibt, würde ich mich da nicht in Sicherheit wiegen. Dafür gibts viel zu viele arme Anwälte, die nach Einnahmequellen gieren.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Nick50XL
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    • January 22, 2009 at 20:19
    • #4

    Aber zumindest könnte das die Klagewut ein wenig eindämmen! Das man reagiert wenn man auf den verstoß hingewiesen wird gehört ja nun zum guten Ton, aber würde dieses Urteil vom BGH bestätigt verschwände zumindest die Bedrohung durch größere Geldstrafen. Das Urheberrecht ist ja damit nicht aufgehoben, aber immerhin würde man Forenbetreibern eine vernünftige Zeitspanne zum reagieren einräumen!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

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    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

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  • runatthesun
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    • January 23, 2009 at 09:52
    • #5

    der vorteil, wenn es so durch geht ist, das dadurch das die erste abmahung, vereinfacht gesagt, kostenlos erfolgen muss, es einfach uninteressant wird massenhaft kleinigkeiten über anwälte abzumahnen, da man die kosten erstmal selber voll tragen muss und meistens darauf sitzen bleiben wird. meiner meinung nach wird es die gängige abmahnpraxis extrem eindämmen.
    hoffentlich kommt das auch so.

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