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Fernlicht und Abblendlicht gleichzeitig schalten

  • DaManu
  • March 15, 2007 at 15:03
  • DaManu
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    • March 15, 2007 at 15:03
    • #1

    Ich habe vor mein Lichtschalter so umzulöten, dass bei Fernlicht Schalterstellung Abblendlicht und Fernlicht leuchten. Die Frage ist ob so was illegal ist und ob das meine Lichtmaschien überhaupt packt. (Hab ne PK50 XL mit Elektrostarter)

  • Likedeeler
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    • March 15, 2007 at 15:22
    • #2

    Nein das ist überhaupt nicht illegal, solange man auf dem Mond lebt.
    Meinst du wozu es eine Möglichkeit gibt das Fernlicht abzublenden? Bestimmt nicht damit Du schlechter sehen kannst, sondern damit die Leute, die Dir entgegenkommen auch noch was sehen können. Und jetzt stell Dir mal beide Birnen zusammen vor und beantworte Deine Frage... *Kopfgegenwandhau

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

    Einmal editiert, zuletzt von Likedeeler (March 15, 2007 at 15:23)

  • eletroretard
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    • March 15, 2007 at 15:43
    • #3

    vielleicht zuerst mal zum optiker gehen, bevor du sowas probierst?

  • Rita
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    T5
    • March 15, 2007 at 17:05
    • #4

    es ist durchaus legal beim Fernlicht das Abblendlicht mitbrennen zu haben.... aber bei ner PK50 nicht wirklich sinnvoll, da nur bei hohen Drehzahlen bissl heller... bei niedrigen Drehzahlen bricht Dir die Spannung ein...und es ist weniger hell als nur das Fernlicht....

    kannst ja einfach mal das braune Kabel am Scheinwerfer abziehen
    und den freien Anschluß mit gelb-schwarz verbinden( Kabel für Rücklicht und Tachobelleuchtung)

    Rita

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