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Wieviele Spiegel sind wirklich Vorschrift?

  • xplosion58
  • March 22, 2007 at 15:30
  • xplosion58
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    • March 22, 2007 at 15:30
    • #1

    Hallo,
    bei der letzten TÜV Prüfung hatte ich nur einen Spiegel am Lenker (links). Der Prüfer hatte nichts zu bemängeln ausser das mir der rechte
    Spiegel fehlt. Er hat irgendwo nachgeschaut als ich sagte es bräuchte
    nur einen und meinte es sind zwei vorgeschrieben.

    Ist das vielleicht vom Baujahr oder ccm abhängig o. ä.?

    Wo kann ich das genau! nachlesen oder wer weiss es genau?

    Grüße Andreas

    Noch zwei mal Tanken dann kommt Peter Zwegat

  • Likedeeler
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    • March 22, 2007 at 16:37
    • #2

    Vor dem 01.01.1990 ein Rückspiegel.

    "
    Mit der ÄndVO vom 23.03.2000 wurde der § 56 StVZO neu gefasst.
    Die bis dahin in Absatz 2 Nr. 5 und 6 aufgeführten Kräder, wurden nun im neuen Abs. 2 Nr. 5 aufgeführt.
    Nachteilig für den Leser ist, dass hier nur noch auf Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 StVZO verwiesen wird.

    In § 30a Abs. 3 wiederum, wird nur auf auf Kraftfahrzeuge nach Artikel 1 der Rili 2002/24/EG (alt 92/61/EWG) verwiesen.
    Nach Artikel 1 der Rili 2002/24/EG handelt es sich um (kurz gesagt!!!) zweirädrige Kraftfahrzeuge.

    Richtig verwirrend wird es erst, wenn man sich nun die Übergangsbestimmungen des § 72 StVZO anschaut.

    Der von @HC Gordon am 25.03.2005, 17:19 Uhr erfolgte Hinweis auf die Übergangsbestimmung des § 72 zu § 56 Abs. 2 Nr. 2
    (Außenspiegel auf der rechten Seite) "...ist spätestens ab 1. Januar 1990 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Auf Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 56 Abs. 1 Nr. 2 in der vor dem 1. Juli 1988 geltenden Fassung anzuwenden."

    bezieht sich natürlich nicht auf Kräder!

    Der § 72 enthält für diese Fahrzeugart zwei Übergangsbestimmungen.

    1. Für Kräder i. S. d. § 30a Abs. 3 StVZO (siehe o. g. Rili 2002/24/EG) gelten diese Vorschriften erst ab 17.06.2003

    davor sind die Vorschriften der bis zum 1. April 2000 geltenden Fassung anzuwenden.

    In dieser alten Fassung wurden die Vorschriften hinsichtlich von Rückspiegeln an Krädern in § 56 Abs. 2 Nr. 5 und 6 StVZO geregelt.

    Hier wurde bestimmt:

    Nr. 5
    bei Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchtsgeschwindigkeit von nicht mehr als 100 km/h ein Rückspiegel auf der linken Seite,

    Nr. 6
    bei Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h zwei Rückspiegel - jeweils einer an jeder Seite-.

    2. Für Kräder nach der alten Fassung (vor 23.03.2000)

    In der Übergangsbestimmung des § 72 zu § 56 Abs. 2 Nr. 6 (zweiter Rückspiegel), wurde bereits vor der ÄndVO vom 23.03.2000 ausgeführt:
    ... ist spätestens ab 1. Januar 1990 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Krafträder anzuwenden. Bei Krafträdern, die vor dem 1. Januar 1990 erstmals in den Verkehr gekommen sind, genügt ein Rückspiegel.

    Diese Übergangsbestimmung wurde selbstverständlich beibehalten.

    Problematisch ist nur, dass der Leser in StVZO Texten ab 23.03.2000 den Abs. 2 Nr. 6 und die alte Nr. 5 nicht finden wird.

    Dies kann mitunter zu falschen Schlussfolgerungen führen.
    ..."

    Quelle: Verkehrsportal

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

    Einmal editiert, zuletzt von Likedeeler (March 22, 2007 at 16:42)

  • xplosion58
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    • March 22, 2007 at 18:13
    • #3

    AHA.

    Also da meine PX im Schein 105 KM Höchstgeschwindigkeit und EZ 1992 hat war die Aussage richtig und ich muss zwei Spiegel haben.

    Stimmt das so?

    Danke für die sehr genaue Info.. :)

    Noch zwei mal Tanken dann kommt Peter Zwegat

  • Rita
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    • March 22, 2007 at 21:37
    • #4

    joh ist richtig

    Rita

  • xplosion58
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    • June 13, 2007 at 14:55
    • #5

    So, habe hier noch was dazu in einfachen Worten gefunden:

    Zwei Spiegel müssen an einem Roller sein , wenn er

    - schneller als 100 km/h fährt
    - mehr als 125 cm³ hat
    - nach dem 01.01.2003 erstmalig in Betrieb genommen wurde


    Grüße Andreas

    Noch zwei mal Tanken dann kommt Peter Zwegat

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