Hallo allerseits,
kann mir netterweise jemand von Euch die Kopie eines e4 Passes für den PX Scorpion Auspuff zukommen lassen?
...hoppla - hatte den Beitrag aus Versehen vorher im falschen Forum eingestellt.
Vielen Dank & schönes Wochenende!
Hallo allerseits,
kann mir netterweise jemand von Euch die Kopie eines e4 Passes für den PX Scorpion Auspuff zukommen lassen?
...hoppla - hatte den Beitrag aus Versehen vorher im falschen Forum eingestellt.
Vielen Dank & schönes Wochenende!
Mit der eingelaserten E Norm auf dem Dämpfer hast du doch alles was du brauchst.
Hier kannst du dir ein Schreiben des KBA betreff E-Norm runterladen.
Habe ich auch immer dabei falls die ausführenden Organe mal wieder nicht up 2 Date sind.
Inhalt steht im Zitat
ZitatAlles anzeigenAustausch-Schalldämpfer mit internationalem Genehmigungszeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach den Vorschriften des § 21a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden im Verfahren
der Erteilung von Betriebserlaubnissen Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die
nach den international harmonisierten Vorschriften der EG oder ECE erteilt wurden.
Diese Grundlage findet auch im § 19 Abs. 3 Nr. 2 Anwendung. Danach erlischt die Betreiebserlaubnis
eines Fahrzeugs nicht, wenn bei einer Änderung oder dem Anbau von Teilen für diese
eine der o.g. internationalen Genehmigungen erteilt wurde und eventuelle Einschränkungen oder
Anbauanweisungen beachtet sind.
Nach den für die Erteilung von EG-Typgenehmigungen für Austausch-Schalldämpfer anzuwendenden
EG-Richtlinien müssen die Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung
dauerhaft versehen sein. Das Mitliefern einer besonderen Übereinstimmungsbescheinigung ist in
diesen Fällen nicht gefordert.
Nach § 19 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 StVZO ist nicht gefordert, dass eine Kopie der Genehmigung
mitzuführen ist, wenn der Austausch-Schalldämpfer nach einer EG-Richtlinie genehmigt
wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass Austausch-Schalldämpfer nur im Rahmen des genehmigten
Verwendungsbereichs verwendet werden dürfen. Ein entsprechender Nachweis durch
den Fahrzeughalter gegenüber den mit der Verkehrsüberwachung zuständigen Stellen ist nach
der Vorschriftenlage nicht gefordert.
Astrein - besten Dank.
Habs´s mir soeben ausgedruckt!
Schönes WE,
Christian