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Führerscheinvoraussetzungen einer zu schnellen LX50

  • andru_d
  • April 9, 2007 at 20:35
  • andru_d
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    • April 9, 2007 at 20:35
    • #1

    Hallo Zusammen,
    ich habe seit ein paar Monaten eine LX50, die mir seitdem treue Dienste leistet. Nach der Entfernung des D-Ringes fährt meine Vespa natürlich entsprechend schneller. Ist die Entfernung des D-Ringes ein allgemeiner Verstoß, eine Gesetzeswidrigkeit?
    Ich bin im Besitz eines Führerscheins der Klasse A und ich wäre sehr daran interessiert zu wissen, ob man mit legalen Mitteln meine zu schnelle LX50 auf die Straßen lassen kann!? Wenn möglich, was ist zu tun (mal abgesehen vom wiederaufsetzen des Ringes)?

  • woeinie
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    • April 9, 2007 at 21:05
    • #2

    Sorry kann dir leider keine Antwort drauf geben, fahre selbst eine 50 Spezial, mich hätte nur interressiert wie schnell die LX jetzt geht, möchte mir nämlich eine als Alltagsroller zulegen.
    Greets Max

  • robsig12
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    • April 9, 2007 at 21:49
    • #3

    Der Roller darf nicht schneller wie 50 gehen. Sollte er das, und Du hast den Schein für mehr, hast Du wenigstens kein Fahren ohne Erlaubnis an dem Hals. Versicherungsschutz hast Du natürlich nicht.

  • Nick50XL
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    • April 10, 2007 at 01:59
    • #4

    Nicht ganz: Eigentlich darf die LX nicht schneller als 45km/h sein. Solltest du erwischt werden und man stellt die Modifikation fest gibt's 'ne Mängelkarte. Da du außerdem auch noch ohne Führerschein (zumindest wahrscheinlich) unterwegs bist darfst du deinen Hobel dann nach Hause schieben!

    Edit: Link zum Vespa Forum für LX 50

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • andru_d
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    • April 10, 2007 at 08:59
    • #5
    Zitat

    Original von Nick50XL
    Nicht ganz: Eigentlich darf die LX nicht schneller als 45km/h sein. Solltest du erwischt werden und man stellt die Modifikation fest gibt's 'ne Mängelkarte. Da du außerdem auch noch ohne Führerschein (zumindest wahrscheinlich) unterwegs bist darfst du deinen Hobel dann nach Hause schieben!

    Da muss ich noch mal nachhacken. Drohen mir dabei keine Punkte und/oder Bußgeld? Lediglich eine Mängelkarte?

    Um das ganze für mein Verständnis noch mal abzurunden:
    Für meine LX 50 ohne D-Ring bräuchte ich demnach eine neue Betriebserlaubnis, die mir beim TÜV sowieso nicht abgenommen wird. Dadurch bin ich gezwungen, offiziell stets 45 km/h zu fahren!?

  • andru_d
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    • April 10, 2007 at 09:02
    • #6
    Zitat

    Original von woeinie
    Sorry kann dir leider keine Antwort drauf geben, fahre selbst eine 50 Spezial, mich hätte nur interressiert wie schnell die LX jetzt geht, möchte mir nämlich eine als Alltagsroller zulegen.
    Greets Max

    Die Vespa liegt ohne Ring bei garantierten 60 km/h.

    Gruss

    Einmal editiert, zuletzt von andru_d (April 10, 2007 at 09:04)

  • RWBrf
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    • April 10, 2007 at 17:49
    • #7

    Nach meiner - sicher nicht amtlichen - Meinung erlischt bei jeder derartigen Änderung am Fahrzeug die Betriebserlaubnis, da das Fahrzeug dann nicht mehr mit den ursprünglichen Angaben, die zur Zulassung geführt haben, übereinstimmt.
    Damit bist Du mit einem nicht mehr für den Verkehr zugelassenen Fahrzeug unterwegs.
    Außerdem erlischt damit auch der Versicherungsschutz, da ja die Versicherung auf Basis der ursprünglichen Zulassung = Betriebserlaubnis abgeschlossen wurde.

    Wenn Du den entsprechenden Führerschein hast, wie Du schreibst, dann bleibt Dir wenigstens das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis erspart.

    Viele Grüße aus Süddeutschland
    RWBrf
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    Der Kluge läßt sich belehren, der Unkluge weiß alles besser.

  • robsig12
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    • April 10, 2007 at 21:17
    • #8

    RWBrf

    so sehe ich das auch!

  • DaManu
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    • April 18, 2007 at 21:50
    • #9

    Hat er vollkommen recht. Aber wenn die Vespa 55 lauft dann wird dir keiner was wollen. Kommt halt auf den Polizist an! Anderst siehts natürlich bei einem Unfall aus. Da zahlt die Versicherung wahrscheinlich ix, aber das kann man ja bei ner kleinen Beule auch ohne Polizei regeln.

  • RWBrf
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    • April 18, 2007 at 21:56
    • #10
    Zitat

    Original von Diamond89
    Hat er vollkommen recht. Aber wenn die Vespa 55 lauft dann wird dir keiner was wollen. Kommt halt auf den Polizist an! Anderst siehts natürlich bei einem Unfall aus. Da zahlt die Versicherung wahrscheinlich ix, aber das kann man ja bei ner kleinen Beule auch ohne Polizei regeln.


    So lange die Beule nicht an einem Menschen ist :)

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  • DaManu
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    • April 18, 2007 at 22:06
    • #11

    Dann hat man allerdings ein Problem!

  • meister0023
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    • July 13, 2007 at 18:42
    • #12

    hier muss ich mal meinen senf dazugeben,da das mit die Versicherung zahlt nicht einfach so nicht stimmt.
    Was stimmt ist das die Versicherung sich auf alle Fälle versuchen wird zu drücken wenn was passiert,was du deswegen benötigst ist am besten eine gute rechtsschutzversicherung von einen anderen anbieter als deiner KFZ versicherung.
    Die Versicherung MUSS nämlich zahlen,auch wenn sie sich gern drücken..darum guten Anwalt besorgen und ne gute Rechtsschutzversicherung.
    Weiters es ist nicht legal am Fahrzeug veränderungen durchzuführen,das kann bestraft werden , ! ABER ! bei einen kleinen Unfall ohne Personenschaden,wird kein Mensch deine Vespa überprüfen wenn sie halbwegs neu und normal aussieht,selbst bei einen Unfall mit geringen Personenschaden vermutlich nicht.

    Bei Unfall mit schweren Personenschaden oder gar einen Toten sieht die Sache anders aus,da wird deine Vespa bis ins kleinste Detail gecheckt.

    Zurück zum zahlen,rechtlich sieht die Sache soviel Ich weiss so aus,
    DIE VERSICHERUNG MUSS DANN NICHT ZAHLEN,WENN EIN SACHVERSTÄNDIGER BEWEISEN KANN DAS DER UNFALL AUF DIE VERÄNDERUNG AM FAHRZEUG ZURÜCKZUFÜHREN IST !

    in der Praxis sieht das so aus ,machst du deine Vespa sagen wir auf 70kmh auf und der Unfall passiert mit 45 kmh MUSS die Verischerung zahlen und wird sie auch nach dem die rechtsstreitgkeiten vorbei sind,machst du den Unfall mit 50 oder gar 70kmh steigt die Versicherung aus und du bist fällig.

    grüsse meister

    ps:am besten ist natürlich vorher noch bei einen Anwalt nachzufragen.

  • Rita
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    • July 13, 2007 at 20:14
    • #13

    durch die Veränderung ist die Betriebserlaubnis erloschen... damit kein Versicherungsschutz.... der Geschädigte bekommt sein Geld....und die Versicherung nimmt Dich mit 5.000€ in Regreß

    Rita

  • robsig12
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    • July 13, 2007 at 21:57
    • #14

    Ich wünsche es ja echt keinem, aber im schlimmsten Fall mit Personenschaden, kann das sehr blöd ausgehen.
    Die Frage muss jeder selbst mit sich ausmachen. Wer einen Führerschein hat, muss reif dafür sein, mit den Konsequenzen zu leben.

  • Tolho
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    • July 13, 2007 at 22:35
    • #15
    Zitat

    Original von meister0023
    hier muss ich mal meinen senf dazugeben,da das mit die Versicherung zahlt nicht einfach so nicht stimmt.
    Was stimmt ist das die Versicherung sich auf alle Fälle versuchen wird zu drücken wenn was passiert,was du deswegen benötigst ist am besten eine gute rechtsschutzversicherung von einen anderen anbieter als deiner KFZ versicherung.
    Die Versicherung MUSS nämlich zahlen,auch wenn sie sich gern drücken..darum guten Anwalt besorgen und ne gute Rechtsschutzversicherung.
    Weiters es ist nicht legal am Fahrzeug veränderungen durchzuführen,das kann bestraft werden , ! ABER ! bei einen kleinen Unfall ohne Personenschaden,wird kein Mensch deine Vespa überprüfen wenn sie halbwegs neu und normal aussieht,selbst bei einen Unfall mit geringen Personenschaden vermutlich nicht.

    Bei Unfall mit schweren Personenschaden oder gar einen Toten sieht die Sache anders aus,da wird deine Vespa bis ins kleinste Detail gecheckt.

    Zurück zum zahlen,rechtlich sieht die Sache soviel Ich weiss so aus,
    DIE VERSICHERUNG MUSS DANN NICHT ZAHLEN,WENN EIN SACHVERSTÄNDIGER BEWEISEN KANN DAS DER UNFALL AUF DIE VERÄNDERUNG AM FAHRZEUG ZURÜCKZUFÜHREN IST !

    in der Praxis sieht das so aus ,machst du deine Vespa sagen wir auf 70kmh auf und der Unfall passiert mit 45 kmh MUSS die Verischerung zahlen und wird sie auch nach dem die rechtsstreitgkeiten vorbei sind,machst du den Unfall mit 50 oder gar 70kmh steigt die Versicherung aus und du bist fällig.

    grüsse meister

    ps:am besten ist natürlich vorher noch bei einen Anwalt nachzufragen.

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    Coole Lebensauffassung - wenn man Scheiße baut, braucht man nur eine "gute" Rechtsschutzversicherung.

    P.S.: Frag' doch 'mal Deinen Anwalt! Was der zu Deiner geplanten Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat sagt, würde mich doch sehr interessieren.

    "Woanders is' auch scheiße!"

    "Abseits is', wenn dat lange Arschloch zu spät abspielt." (Hennes Weisweiler)

  • Nick50XL
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    • July 14, 2007 at 00:41
    • #16

    Tolho:
    1. Wie kommst du darauf das diese Darstellung der Fakten auch gleichzietig eine Lebensauffassung ist?
    2. Was lässt dich annehmen das man einem Anwalt keine hypothetischen Fragen stellen kann?

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

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    M. Uthoff

  • Tolho
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    • July 14, 2007 at 01:16
    • #17

    Zum einen finde ich es hirnrissig darauf zu vertrauen, dass der nächste Unfall unter 45 km/h passiert...sehr unwahrscheinlich!

    Die Jungs werden bei größeren Schäden (z.B. Personenschäden) immer einen Schuldigen suchen...warum nicht den Rollerfahrer?

    Natürlich wird die Versicherung zahlen...warte mal auf den Regress (die haben auch Anwälte!).

    Nur 'mal 'ne Frage: Wie rechnen Anwälte eigentlich hypothetische Fragen ab?

    Die Annahme, dass die Rechtsschutzversicherung alle richtet halte ich für absolut falsch!

    Gruß Horst

    P.S.: Ich habe auch das eine oder andere Teil noch nicht eintragen lassen (Stoßdämpfer z.B.) ....shame on me! ;)

    "Woanders is' auch scheiße!"

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  • vespapaulianer
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    • July 14, 2007 at 11:26
    • #18

    Anwälte rechnen hypothetische Fragen nach Vereinbarung ab, da das eine Gutachtertätigkeit (Rechtsgutachten) ist. Gehört hier zwar nicht her, wurde aber gefragt.
    Gruß, vespapaulianer

    Hessisch by nature

  • mono February 1, 2020 at 15:38

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