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frage zum Führerschein!

  • Karl Lagerfeuer
  • March 18, 2009 at 10:05
  • Karl Lagerfeuer
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    • March 18, 2009 at 10:05
    • #1

    mich wurmt schon seit einer woche ein gedanke:

    ich wohne ein paar kilometer von frankreich weg und kann ganz gut französisch und bin auch in F geboren. in F darf man bekanntlich mit dem autoführerschein zweiräder bis zu 125 ccm fahren. habe aber den autoführerschein in D gemacht.
    jetzt ist die frage, ob man das ganze nun umschreiben kann, sodass ich mit dem französischen lappen hier in D fahren kann und bis zu 125 ccm
    fahren darf...

    gesendet von einem meiner 4 ipads.

  • Esti
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    • April 5, 2009 at 20:04
    • #2

    Wenn ich richtig gesehen habe bist du relativ alt. Sorry wenn ich zu direkt bin. wenn du den alten deutschen Führerschein hast, also weder den rosanen noch die plastikkarte, sondern ich glaub der ist grau und steht nur vorne mit schreibmaschine die Führerscheinklasse drauf, dann darfst du in deutschland bis 125ccm fahren.

    einfacher ausgedrückt: hast du deinen Autoführerschein vor dem 1.April 1980 erhalten darfst du bis 125ccm fahren!

    --)

    Einmal editiert, zuletzt von Esti (April 5, 2009 at 20:14)

  • Vespa Max
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    • April 5, 2009 at 20:10
    • #3

    achja der ist ja 88 jahre alt 2-) klatschen-)

    ... ja das sowieso schonmal nicht !

    Anerkannter Stehbolzen Mörder ! ... ich krieg se alle klein

    http://www.rprt.de

  • Esti
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    • April 5, 2009 at 20:15
    • #4

    mal sehen ob der wirklich so alt ist.

    ich wäre froh, wenn ich meine pappe vor dem 1.4.1980 gekriegt hätte. :(

  • old N°7
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    • April 5, 2009 at 20:24
    • #5

    Stimmt, wurde der Führerschein der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt, dürfen Leichtkrafträder bis 125ccm und einer Nennleistung von max 11kw. bewegt werden!
    Schade,.... :S

    Status: es ist nicht leicht........ ;)

    Einmal editiert, zuletzt von old N°7 (April 5, 2009 at 20:48)

  • Esti
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    • April 5, 2009 at 20:31
    • #6

    ja das hätten meine Eltern machen müssen

  • Karl Lagerfeuer
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    • April 6, 2009 at 03:25
    • #7

    nene, bin dann doch keine 88....meinen führerschein habe ich 96´ gemacht, das mit dieser "1980 klausel" hab ich gewusst.
    dann müsste ich mir einen französischen pass machen lassen oder so - gut, da hab ich aber immernoch den deutschen-rosa-lappen.....

    echt schade, vielleicht ändert sich das ja noch.....irgendwann ;(;(;(;(;(;(;(

    gesendet von einem meiner 4 ipads.

  • Esti
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    • April 7, 2009 at 11:14
    • #8

    Frag doch mal bei den französischen Behörden nach, wie es ist wenn du deinen Wohnsitz in Frankreich hättest und dort dir den Plastikführerschein holst.

  • kasonova
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    • April 7, 2009 at 11:24
    • #9

    Hi, nutzt das denn was ? darf man mit nem Plastikführerschein Blechvespas fahren ?

    klaus

  • Karl Lagerfeuer
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    • April 7, 2009 at 13:48
    • #10
    Zitat von kasonova

    Hi, nutzt das denn was ? darf man mit nem Plastikführerschein Blechvespas fahren ?

    klaus

    :thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup::thumbup:

    gesendet von einem meiner 4 ipads.

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