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Vollabnahme und zulassung, klär mich mal bitte wer auf

  • moflo
  • December 4, 2008 at 17:44
  • moflo
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    • December 4, 2008 at 17:44
    • #1

    Tach,

    besitze seit kurzem ne Cosa, die braucht allerdings ne vollabnahme... daher die Frage:

    kann ich das ding erst zulassen um dann damit ohne plakette zum tüv zu eiern?

    oder muss ich erst zum tüv?

    würd mir gerne den anhänger und unnötige rennerei sparen...

    gruß...

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    • December 4, 2008 at 17:52
    • #2

    Ohne TÜV bekommst du keine Zulassung.
    Kannst aber mit ner roten Nummer zum TÜV fahren und danach richtig zulassen.

    Biete nix mehr an...

  • Likedeeler
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    • December 4, 2008 at 17:52
    • #3

    Erst §21 (Vollabnahme), dann zur Zulassung.

    Wenn sich aber nicht´s geändert hat kannst Du mit altem Kennzeichen (auch entwertet) und Doppelkarte bzw. der Nummer von der Versicherung auf direktem Weg zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle...

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

  • moflo
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    • December 4, 2008 at 18:04
    • #4

    hm, rotes kennzeichen müsst ich erstmal woher kriegen... wird schwer...

    die kiste hat ein paar jahre gestanden, das alte kennzeichen von damals war natürlich auch nicht dabei...

    sind vor nen paar jahren mit nicht zugelassenen motorrädern und alten kennzeichen die wir rumliegen hatten mal ne runde gefahren... kann aber richtig ärger geben son mist... wird evtl. aber darauf hinaus laufen müssen :(

  • highfly
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    • December 4, 2008 at 18:28
    • #5

    wat man auch noch machen kann ist, sich ein Kurzzeitkennzeichen machenzulassen. Dat is zwar eigentlich schweineteuer aber mann kann mit der Versicherung einen Deal machen, dass man die Kosten erlassen bekommt, wenn man später dann dort die Versicherung für das Fahrzeug abschliesst. Hab das vor zwei Monaten auch so gemacht, da ich ja auch erstmal gucken musste, ob die Mühle auch etwas fährt bevor ich sie zum TÜV bring. Die "Vollabnahme" in diesem Sinne gibt es ja zum Glück nicht mehr. Kannst da einfach hinfahren und ne normale TÜV Untersuchung machen lassen; Das geht sogar auch bei der Dekra. Wenn du das richtige Baujahr hast, dann brauchst du noch nicht mal ne ASU.

    Mit der TÜV Bescheinigung gehst dann zum STVA und lässt dir nen neuen Brief ausstellen, mit dem du das Fahrzeug dann auch gleich anmeldest. Ist eigentlich alles sehr unkompliziert..

    Gruß

  • Rita
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    • December 4, 2008 at 18:48
    • #6
    Zitat von highfly

    wat man auch noch machen kann ist, sich ein Kurzzeitkennzeichen machenzulassen. Dat is zwar eigentlich schweineteuer aber mann kann mit der Versicherung einen Deal machen, dass man die Kosten erlassen bekommt, wenn man später dann dort die Versicherung für das Fahrzeug abschliesst.Gruß

    das ist völlig normale Vorgehensweise.... und kein besonderes verhandlungsgeschick deinerseits......
    auch wenn du mit regulärer Zulassung nur kurzfristig anmeldest..... berechnet die Versicherung sogenannten "Kurzzeittarif", der grade beim Roller schnell mal ne Jahreprämie erreicht

    Kosten für Kurzzeitkennzeichen zuteilen und prägen lassen = ca 20.-€

    bei der versicherung gleich 2 Deckungskarten aushändigen lassen..... eine fürs Kurzzeitkennzeichen ...eine für die anschließende zulassung

    Zitat von highfly

    Die "Vollabnahme" in diesem Sinne gibt es ja zum Glück nicht mehr.

    Kannst da einfach hinfahren und ne normale TÜV Untersuchung machen lassen; Das geht sogar auch bei der Dekra. Wenn du das richtige Baujahr hast, dann brauchst du noch nicht mal ne ASU.

    Gruß

    FALSCH die Vollabnahme gibt es sehr wohl noch.... nur muß jetzt nicht jedes Fahrzeug hin, nur weils länger als 18 monate stillgelegt war

    und alle Zweiräder bis EZ 31.12.88 brauchen keine AU


    Rita

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    • December 4, 2008 at 18:59
    • #7

    klaro kannst du die karre auch ohne tüv zulassen!
    doppelkarte und papiere, ab zur zulassung. dann zum tüv, danach wieder zur zulassung für papiere/ stempel.
    vergiss den quatsch mit kurzzeitkennzeichen.

    du bekommst nur keine stempel auf dein schild drauf und musst innerhalb 14 tagen tüv nachreichen. das wars!

  • Rita
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    • December 4, 2008 at 19:06
    • #8
    Zitat von Oldie-Garage

    klaro kannst du die karre auch ohne tüv zulassen!
    doppelkarte und papiere, ab zur zulassung. dann zum tüv, danach wieder zur zulassung für papiere/ stempel.
    vergiss den quatsch mit kurzzeitkennzeichen.

    du bekommst nur keine stempel auf dein schild drauf und musst innerhalb 14 tagen tüv nachreichen. das wars!

    wenn Die Zulassungsstelle bei Dir im Dorf das so Kundenfreundlich handhabt..... heißt das noch nich, daß die Zulassung drei Käffer weiter das auch tut....

    bei den meisten zulassungsstellen gibts bei abgelaufenem Tüv keine zulassung.....

    und wenn der Tüv älter als 6 Monate ist...darfste den roller auch nochmal bei der zulassung vorfahren

    Rita

  • highfly
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    • December 4, 2008 at 19:17
    • #9

    Meine Güte, dann hab ich mich da eben falsch ausgedrückt.. wollte hier nicht auf mein verhandlungsgeschick hinweisen sondern, auf die Möglichkeit das mit einer anschliessenden Versicherung zu verrechnen..

    Und mit "Vollabnahme" in diesem Sinne, meinte ich dann halt die bei Wiederzulassung..

  • bims
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    • December 4, 2008 at 19:57
    • #10

    Meine PX war auch neun Jahre abgemeldet,solange Du einen deutschen Brief hast brauchst Du keine Vollabnahme mehr,einfach nur zum Tüv u. dann anmelden. Evtl. hast Du ja einen Bekannten mit Anhänger od. Transporter mit dem das Mopped zum Tüv kann.

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    • December 4, 2008 at 20:29
    • #11
    Zitat von Rita

    wenn Die Zulassungsstelle bei Dir im Dorf das so Kundenfreundlich handhabt..... heißt das noch nich, daß die Zulassung drei Käffer weiter das auch tut....

    bei den meisten zulassungsstellen gibts bei abgelaufenem Tüv keine zulassung.....

    und wenn der Tüv älter als 6 Monate ist...darfste den roller auch nochmal bei der zulassung vorfahren

    Rita

    ... na hier kann man ja noch was lernen klatschen-)

    5 Mal editiert, zuletzt von RASAWAY.de (December 5, 2008 at 06:12)

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