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Vespa gekauft - Welcher Papierkram muss erledigt werden?

  • FloM
  • October 20, 2009 at 14:17
  • FloM
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    • October 20, 2009 at 14:17
    • #1

    Werde meine Vespa sehr bald abholen.
    Natürlich möchte ich so schnell wie möglich damit fahren.
    Welcher Papierkram muss dafür erledigt werden damit ich LEGAL fahren darf?
    Roller ist noch versichert bis zum Ende des Jahres. Wie lass ich die Versicherung auf mich umschreiben?
    Muss ich mir vom bisherigen Eigentümer eine Eigentumsabtrittserklärung geben lassen?
    Muss ich sonst noch an etwas denken?

  • pkracer
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    • October 20, 2009 at 14:21
    • #2

    Hilfreich wäre es, wenn du den Fahrzeugtyp angeben würdest, d. h. nicht zulassungspflichtig (50er mit Versicherungskennzeichen) oder zulassungspflichtig (mit "richtigem" Kennzeichen).

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • FloM
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    • October 20, 2009 at 14:23
    • #3

    hast recht ganz vergessen. ist ne pk 50 xl

  • Ulmi
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    • October 20, 2009 at 14:33
    • #4
    Zitat von FloM

    Muss ich sonst noch an etwas denken?

    Ja, dass du darauf achtest was du kaufst und dir das Ding genau ansiehst. Wenn du viel wert auf legales Fahren legtst, dann um so mehr. Ah wie ich sehe ist das Ding schon gekauft.

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


    Deloraz@chup4:
    du gehts mi in letzter zeit sowas von aufm sack! (und bevor da noch ne blöde meldung von dir kommt: ICH HAB SCHON HAARE DRAN!)

  • pkracer
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    • October 20, 2009 at 14:38
    • #5

    Die Versicherung für Mokicks läuft IMMER automatisch bis einschließlich zum 28. (oder 29. in Schaltjahren) Februar des Folgejahres. D. h. der Roller ist bis 28.02.2010, 24:00 Uhr versichert, der Versicherungsvertrag endet dann automatisch ohne besondere Kündigung. Um ab 01.03.2010 mit dem Roller legal auf deutschen Straßen fahren zu dürfen, musst du dir rechtzeitig ein neues Versicherungskennzeichen besorgen. Gibts bei den meisten Versicherungen online zum bestellen oder du holst es persönlich bei einem Versicherungsvertreter ab.

    Als Käufer übernimmst du den laufenden Versicherungsvertrag. Dazu muss der Verkäufer dir neben den Fahrzeugpapieren (Betriebserlaubnis) den Versicherungsschein und das zugehörige Kennzeichen überlassen. Schadenfreiheitsrabatte o. ä. gibts bei den Mokickversicherungen nicht, d. h. keiner muss Angst um "seine Prozente" haben, wenn du mit der auf den Namen des Verkäufers laufenden Versicherung einen Unfall haben solltest. Der Verkäufer als Versicherungsnehmer muss der Versicherung den Verkauf und die Daten des Käufers mitteilen. Du kannst aber sofort legal mit dem Roller fahren.

    Wenn du trotzdem eine andere Versicherung nehmen möchtest, behält der Verkäufer das Kennzeichen und die Versicherungsbestätigung und bekommt den Beitrag anteilig für die Restmonate bis Februar 2010 von seiner Versicherung erstattet.

    Natürlich solltest du einen schriftlichen Kaufvertrag mit dem Verkäufer machen, damit du deine Eigenschaft als neuer Eigentümer belegen kannst. Wenn noch eins der hierfür vorgesehenen Felder in der Betriebserlaubnis frei ist, kannst du dort deine Daten als Eigentümer eintragen. Wenn nicht, ist das auch nicht schlimm, weil alleine der Besitz der Betriebserlaubnis dich schon als rechtmäßigen Besitzer des Fahrzeugs ausweist und die Eintragungen sowieso "nichtamtlich" sind.

    Ansonsten hier mal lesen: Klick

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • FloM
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    • October 20, 2009 at 14:39
    • #6

    ja des is schon alles in ordnung papiere sind alle da.
    mir gehts eben um die versicherung wie die auf mich übergeschrieben wird fürs laufende jahr noch.
    und ob des alles ist oder sonst noch was von mir organisiert werden muss.

  • FloM
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    • October 20, 2009 at 14:41
    • #7

    danke pkracer genauso stell ich mir ne antwort für ne absolute laie vor :thumbup: ;)

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