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Händlergarantie - rechtliche Lage?

  • Schlafmützchen
  • July 28, 2010 at 23:08
  • Schlafmützchen
    Gast
    • July 28, 2010 at 23:08
    • #1

    Hallo!

    Hab mal eine generelle Frage bzgl. der Garantie von Gebrauchtfahrzeughändlern.

    - Müssen alle, die gewerblich gebrauchte Fahrzeuge verkaufen, eine Garantie gewähren, oder gibt es da Ausnahmen?
    - Wie lange ist die Garantie?

    Und konkret gefragt: Kennt jemand die Oldiefundgrube () und weiß, wie das dort mit Garantie ist? Hab nämlich auf der Homepage nichts dazu gefunden...

    Grüßle, :sleeping:

  • rassmo
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    • July 28, 2010 at 23:18
    • #2
    Zitat von Schlafmützchen

    - Müssen alle, die gewerblich gebrauchte Fahrzeuge verkaufen, eine Garantie gewähren, oder gibt es da Ausnahmen?
    - Wie lange ist die Garantie?

    Ja gewerbliche Händer müssen eine Gewährleistung geben allerdings können sie diese bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr begrenzen. Ausnahmen gibt es nur bei Geschäften zwischen Händlern.
    Allerdings nützt dir das, soweit ich die Angebote angesehen habe, nicht da die Fahrzeuge als Teileträger oder Restaurationsobjekte verkauft werden und deshalb praktisch nichts funktionieren muß auf das eine Gewährleistung angewandt werden kann. Die laufenden Fahrzeuge sind Kommisionsverkäufe d.h. werden im Auftrag und Namen eines Privatmannes verkauft so das auch da keine Gewährleistung gilt.
    Ohne rechtliche Verbindlichkeit würde ich sagen das praktisch alle Verkäufe ohne das die Gewährleistung was nützt getätigt werden.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Schlafmützchen
    Gast
    • July 28, 2010 at 23:23
    • #3

    Okay, soweit klar.
    Die haben allerdings auch 'ne PK50 (), die wohl läuft und soweit okay ist.

    Wie siehst Du das in diesem Fall?

  • rassmo
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    • July 28, 2010 at 23:27
    • #4
    Zitat von Schlafmützchen

    Wie siehst Du das in diesem Fall?

    Unabhängig ob gewerblich oder nicht gilt in dem Fall die einjährige Gewährleistung da sie nicht expliziet augeschlossen wird.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Vechs
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    • July 28, 2010 at 23:53
    • #5

    Na aber mal ehrlich, bei einem alten Roller ne Garantie anfordern ist wie abgelaufene Lebensmittel kaufen und wegen Schimmel zurück bringen.
    sofern der Roller nicht komplett neu aufgebaut wurde ist das mit der Garantie eh seeehr schwierig ...

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

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    • July 29, 2010 at 01:10
    • #6

    Tja, Vechs, prinzipiell richtig, aber:
    Selbst wenn der Händler das Teil als Teilelieferant verscheuern möchte, so lange es ein vollständiges Fahrzeug ist ist er auch in der Garantieklemme. Deswegen sind ältere Fahrzeuge ja beim Händler so relativ teuer (nicht nur Vespa) oder meist nur noch schwer zu kriegen. Als Käufer kannst du den Teil mit dem gekauft-wie-gesehen -Quatsch nämlich getrost vergessen. Vor jedem Gericht in D hätte der Händler keine Chance!

    Ich als Händler würde es wahrscheinlich gar nicht mehr riskieren...

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • Vechs
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    • July 29, 2010 at 08:53
    • #7

    Na das meine ich ja, den Endverbraucher zu schützen ist ja eine löbliche Einstellung aber ein Oldie-Betrieb hat dann doch schon arge Probleme seine Fahrzeuge verkaufen zu können :thumbdown:

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

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  • rassmo
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    • July 29, 2010 at 09:09
    • #8
    Zitat von Nick50XL

    Selbst wenn der Händler das Teil als Teilelieferant verscheuern möchte, so lange es ein vollständiges Fahrzeug ist ist er auch in der Garantieklemme. Deswegen sind ältere Fahrzeuge ja beim Händler so relativ teuer (nicht nur Vespa) oder meist nur noch schwer zu kriegen.


    Sehe ich nicht ganz so. Wenn der Händler als Teilelieferant verkauft sagt er nichts über die Funktionsfähigkeit aus. er Verkauf bezieht sich auf zu besichtigende Dinge. Wenn er einen Roller als fahrfähiges Fahrzeug verkauft muß er eben auch für den fahrfähigen Zustand geradestehen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Nick50XL
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    • July 29, 2010 at 12:38
    • #9

    Vechs: Stimmt leider!

    rassmo: Ich hatte ein Beispiel mal in der Glotze gesehen. Selbst wenn im Vertrag deutlich ein Haftungsausschluss eingebaut wird ist dieser in einer Gerichtsverhandlung nichtig wenn der Verkäufer den Kram gewerblich macht!

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  • rassmo
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    • July 29, 2010 at 12:45
    • #10
    Zitat von Nick50XL

    Selbst wenn im Vertrag deutlich ein Haftungsausschluss eingebaut wird ist dieser in einer Gerichtsverhandlung nichtig wenn der Verkäufer den Kram gewerblich macht!

    Stimmt, Haftungsausschluß ist nicht möglich. Aber er haftet natürlich nur für zugesagte Dinge und Eigenschaften. Und wenn er dir einen Roller als Teileträger verkauft kannst du nicht auf Gewährleistung pochen und eine Reparatur verlangen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Nick50XL
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    • July 29, 2010 at 13:11
    • #11

    Das werde ich so akzeptieren!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

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