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Schweiz Vespa in Deutschland zuslassen: Wie bekomme ich Papiere?

  • Stephan P7
  • January 12, 2013 at 20:12
  • Stephan P7
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    • January 12, 2013 at 20:12
    • #1

    Hallo.

    Ich ziehe demnächst wieder von der Schweiz nach Deutschland, und nehme meine PK 50SS mit nach Deutschland. Soviel ich weiss, gabs den Roller nur für Österreich oder der Schweiz. Und halt nicht für Deutschland.Kann mir jemand sagen oder helfen, wie ich Deutsche Papiere bekomme. Er läuft 65, und wird dann wohl auch ein grosses Kennzeichen bekommen.

    Gruss Stephan

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    • January 14, 2013 at 14:30
    • #2

    Zum TÜV fahren Abnahme machen und als Kleinkraftrad anmelden, is das die Ösi Version mit mehr als 50 km/h Vmax ?

    ESC # 582

  • lost
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    • January 14, 2013 at 14:45
    • #3

    Zum Thema Tüv Süd:

    Ich habe meine Vespa umschreiben lassen (Mofa -> Kleinkraftrad). Es war eine Begutachtung notwendig die 80 € gekostet hat !!! Tüv beim Auto kostet 55 € ....
    Beim eintragen auf Kleinkraftrad darauf achten das sie nicht auf Betreibstemperatur ist ^^, in Deutschland bekommst du max 50 kmH eingetragen je nach BJ.
    Meine is ne 1985, hab grade so 50 kmH eingetragen bekommen. Normalerweise läuft sie auch an die 65 :thumbup:

    Anscheinend kann man ne Vespa mit max 60 kmh eintragen lassen. Wurde mir auch von dem Tüv Beamten gesagt, einzigstes Problem: es kommt ganz auf den Prüfer an !
    Einer hat mir gesagt es geht, der andere hat gefragt wer des war & der dritte hätte meine Vespa fast noch zerstört, weil er zu blöd war ne Schaltung zu fahren :evil:

    Den hätt ich am liebestn eine aufgestrichen (sry wg OT)

    style does not hurry

  • rassmo
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    • January 14, 2013 at 14:58
    • #4

    Wie dark_vespa geschrieben hat geht der Weg über den TÜV.

    Zitat von Stephan P7

    Er läuft 65, und wird dann wohl auch ein grosses Kennzeichen bekommen

    Wenn er 65 km/h läuft mit Sicherheit da es sich um ein Leichtkraftrad handelt.

    Zitat von djlostwave

    Ich habe meine Vespa umschreiben lassen (Mofa -> Kleinkraftrad). Es war eine Begutachtung notwendig die 80 € gekostet hat !!!

    Er hat ein Leichtkraftrad das im Gegensatz zum Kleinkraftrad schneller fahren darf.

    Zitat von djlostwave

    Beim eintragen auf Kleinkraftrad darauf achten das sie nicht auf Betreibstemperatur ist ^^, in Deutschland bekommst du max 50 kmH eingetragen je nach BJ.

    In bestimmten Fällen zwar bis 60km/h aber grundsätzlich ist das richtig. Allerdings bringt es dir nichts nur am Prüfungstag die Leistung, wie auch immer, zu drosseln.

    Zitat von djlostwave

    Meine is ne 1985, hab grade so 50 kmH eingetragen bekommen. Normalerweise läuft sie auch an die 65 :thumbup:

    Für die Einhaltung der eingetragenen Werte bist du bzw. der Halter zuständig. Es ist ein Irrglauben zu meinen wenn man mit 50km/h zugelassen ist dürfte man 65km/h fahren.
    Selbst wenn alles so ist wie am Prüfungstag bist du dafür verantwortlich das die zugelassene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden kann. Und das macht durchaus Sinn. Ansonsten müßte der Prüfer nämlich den Roller auf Betriebstemperatur bringen, den Vergaser einstellen, schauen ob der Auspuff vorübergehend verengt wurde, prüfen ob der Gasschieberanschlag begrenzt wurde etc. Und dann würdest du dich über die Kosten wundern, abgesehen davon das die meisten Prüfer dein Ansinnen von vornherein ablehnen dürften.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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    • January 14, 2013 at 15:04
    • #5

    Sorry ich meinte natürlich Leichtkraftrad, nicht Kleinkraftrad, die werf ich auch immer durcheinander. rotwerd-)

    ESC # 582

  • lost
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    • January 14, 2013 at 15:20
    • #6

    Wer sagt das ich glaub das ich wenn ich 50 eingetragen hab 65 fahren darf ?! ;) Meine geht so schnell im OZustand & ich kann sie nicht drosseln, was soll mir bitte wer anhaben ? (sie geht gute 60)
    & in Deutschland darf ne Vespa im OZustand 60 fahren wenn sie das kann da kann dir keiner was anhaben!

    Ich war noch nie auf dem Prüfstand, hab aber auch gehört das bestimmtes BJ nicht auf den Prüfstand muss & nicht darf wg Wiederstand, weil sie sich zu tot drehen würde!
    (Halte aber daran nicht fest, hat mir nur ein Vespa Fahrer gesagt, der das der Pol verklickert hat & sie ihn hat gehen lassen) Sie dürfen meine Vespa auch nicht fahren :D

    Ich werde nur aufgehalten zur Alkkontrolle oder allgemeinen Fz Kontrolle. Immer heißts nur "schöne Vespa, welches Bj, wie lange hast die schon, usw usw usw"
    kmh hat noch nie jmd Interessiert, selbst als die Pol bei uns im Schulhof damals Stand mit Prüfstand & alle Rollerfahrer rausgezogen hat wg Kontrolle.

    Drei Vespen haben sie nicht beachtet, darunter meine mit dabei. Jedoch neuere haben sie unter die Lupe genommen.
    Berichtigt mich falls ich falsch liege mit dem Prüfstand wurde mir so gesagt, würde mich aber interessieren ob das stimmt.

    style does not hurry

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    • January 14, 2013 at 15:25
    • #7

    lost: Du weisst aber schon, dass die Vespa-Tachos alle lügen, oder? :D

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • Stephan P7
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    • January 14, 2013 at 15:28
    • #8

    Hallo.

    ist ein Schweizer Modell. Sie läuft 65km.

    Gruss Stephan

  • lost
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    • January 14, 2013 at 15:32
    • #9
    Zitat von hedgebang

    lost: Du weisst aber schon, dass die Vespa-Tachos alle lügen, oder? :D

    Jap, meiner geht z.Z. eh nicht :D Tüv ergebnis brachte laut GPS Messung 55 kmh & bin mal an so nem Schild vorbei gefahren das "Sie fahren ... kmh", war da bei 65 kmh.
    Deswegen kann ich von meinen 60 ausgehen ;P

    style does not hurry

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    • January 14, 2013 at 15:37
    • #10
    Zitat von djlostwave

    Wer sagt das ich glaub das ich wenn ich 50 eingetragen hab 65 fahren darf ?! ;) Meine geht so schnell im OZustand & ich kann sie nicht drosseln, was soll mir bitte wer anhaben ? (sie geht gute 60)
    & in Deutschland darf ne Vespa im OZustand 60 fahren wenn sie das kann da kann dir keiner was anhaben!

    da liegst du leider falsch - das war aber nicht die frage des TE

    Zitat von djlostwave

    Ich werde nur aufgehalten zur Alkkontrolle oder allgemeinen Fz Kontrolle. Immer heißts nur "schöne Vespa, welches Bj, wie lange hast die schon, usw usw usw"
    kmh hat noch nie jmd Interessiert,

    das kann ich bestätigen

    ESC # 582

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    • January 14, 2013 at 15:37
    • #11

    An den TE: das nachfolgende hat mit deiner Frage nichts zu tun. Du brauchst es also nicht zu beachten.

    Zitat von djlostwave

    Ich war noch nie auf dem Prüfstand, hab aber auch gehört das bestimmtes BJ nicht auf den Prüfstand muss & nicht darf wg Wiederstand, weil sie sich zu tot drehen würde!

    Zitat von djlostwave

    Wer sagt das ich glaub das ich wenn ich 50 eingetragen hab 65 fahren darf ?! ;) Meine geht so schnell im OZustand & ich kann sie nicht drosseln, was soll mir bitte wer anhaben ? (sie geht gute 60)
    & in Deutschland darf ne Vespa im OZustand 60 fahren wenn sie das kann da kann dir keiner was anhaben!

    Eine Vespa in Deutschland durfte erst nur 40km/h, dann 50km/h und heutzutage 45km/h fahren. Dabei zählt die gesetzliche Bestimmung des Zulassungsjahres da man Bestandschutz genießt. Zusätzlich kann man die 40km/h Vespae mit 16/16Vergaser und ungedrosseltem Auspuff auf 48km/h eintragen lassen. Die 60km/h-Regelung die du offensichtlich kennst, Quelle bitte, ist mir unbekannt. Sicher mag es ein paar Roller geben die etwas schnelller fahren, aber 60km/h läuft eine Orginalvespa m.E.n. höchstens bergab mit Rückenwind. Ansonsten gäbe es nicht ständig die Threads: Ich brauche einen größeren Zylinder um in der Stadt mitschwimmen zu können.
    Bei den Prüfständen gibt es verschiedene. Die mobilen Prüfstände sind für eine Vespa zum Großteil ungeeignet da damit über die Drehzahl geprüft wird . Im Gegensatz zu Automatikrollern ist bei der Vespa die Drehzahl aber nicht der geschwindigkeitslimitierende Faktor sondern das Gesamtsystem aus Luftwiderstand, Gewicht und Minderleistung der Motoren.
    Das heißt aber nicht das es nicht Kontrolleure gibt die es probieren würden und deinen Roller, da auffällig, zur genaueren Begutachtung zum Prüfdienst schicken. Und spätestens dort gibt es jemanden der sich damit auskennt und die Höchstgeschwindigkeit prüfen kann.
    Ohne deine Erlaubnis wird wahrscheinlich kein Polizist bei einer Kontrolle deinen Roller fahren. Allerdings dürfte er dann davon ausgehen das es dafür einen Grund gibt. Und auf Verdacht zur Prüfung einbehalten darf er.

    Stephan P7: Geh mit den Schweizer Papieren zum TÜV. Dann haben sie die gesamten Daten.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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    • January 14, 2013 at 15:38
    • #12
    Zitat von Stephan P7

    Hallo.

    ist ein Schweizer Modell. Sie läuft 65km.

    Gruss Stephan

    viel interessanter ist, was in deinen aktuellen papieren steht ..

    ESC # 582

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    • January 14, 2013 at 15:39
    • #13
    Zitat von rassmo

    Ohne deine Erlaubnis wird wahrscheinlich kein Polizist bei einer Kontrolle deinen Roller fahren. Allerdings dürfte er dann davon ausgehen das es dafür einen Grund gibt. Und auf Verdacht zur Prüfung einbehalten darf er.

    die wenigen mir bekannten Kontrollen, bei denen der Prüfer wirklich damit fahren wollte, hatten sich erledigt als er "handschaltung" gehört hat :D

    ESC # 582

  • Stephan P7
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    • January 14, 2013 at 15:43
    • #14

    so in den Schweizer Papieren steht. Motorrad Vespa Piaggio Vespa PK 50SS. Erstzulassung ist 05.08.83. Fahrgestelnummerl V5S 1T3 000 290.

  • lost
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    • January 14, 2013 at 15:43
    • #15

    sorry für erneuten OT:
    mir wurde das so von dem Tüv Beamten gesagt, das Ältere Vespas sehrwohl 60 kmH laufen dürfen & keiner was sagt ! alles im OZustand versteht sich! & meine ist im OZustand & meine 55 kmH schaff ich ;)

    Zitat von dark_vespa

    Zitat von »rassmo«



    Ohne deine Erlaubnis wird wahrscheinlich kein Polizist bei einer Kontrolle deinen Roller fahren. Allerdings dürfte er dann davon ausgehen das es dafür einen Grund gibt. Und auf Verdacht zur Prüfung einbehalten darf er.


    die wenigen mir bekannten Kontrollen, bei denen der Prüfer wirklich damit fahren wollte, hatten sich erledigt als er "handschaltung" gehört hat :D

    normale Polizisten dürfen sie nicht fahren ! Sie dürfen sie aber ohne weiteres bei Verdacht in gewahrsam nehmen, deswegen nicht drauf anlegen ^^ sonst ist sie schnell weg ..

    style does not hurry

  • dark_vespa
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    • January 14, 2013 at 15:51
    • #16
    Zitat von djlostwave

    sorry für erneuten OT:
    mir wurde das so von dem Tüv Beamten gesagt, das Ältere Vespas sehrwohl 60 kmH laufen dürfen & keiner was sagt ! alles im OZustand versteht sich! & meine ist im OZustand & meine 55 kmH schaff ich ;)

    mühsam das zum xten mal zu erörtern.

    die kiste darf genau das fahren:

    1. was in den papieren steht
    2. + die persönliche toleranzquelle, der dich in diesem moment überprüft.

    bei 60 km/h gibts wohl den ein oder anderen der dir da nen strick draus dreht.

    was da irgendwer mal irgendwann gesagt hat ist dann eher zweitrangig.

    wenn die kiste schneller fährt is irgendetwas nicht original, lässt sich bei den plastomaten gut erläutern:

    ein verschlissener varioanschalgring is auch "original" lässt die karre aber deutlich schneller werden - muss also von dir als halter repariert werden.

    ESC # 582

  • Stephan P7
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    • January 14, 2013 at 15:53
    • #17

    laut Schweizer Tüv fährt er 65km. Ich musste auch so einen Aufkleber draufmachen. Ist für die Polizei.

  • dark_vespa
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    • January 14, 2013 at 15:59
    • #18

    Dann ganz normal zum TÜV (Vollabhnahme gibts ja nicht mehr) anschließend mit Doppelkarte/Nummer zur Zulassungstelle und 125er Schild abholen.

    ESC # 582

  • lost
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    • January 14, 2013 at 16:03
    • #19

    Also ich geb auf, hatte nie Probleme ;) Mir wurde das gesagt, meine läuft so schnell, mich interessierts ned ;P

    Zum Thema:
    Wieso 125er ? Lieber Geld für Leistungstunen reinstecken mehr eintragen lassen, als wie mehr Versicherung zu zahlen?
    Jedenfalls ist bei uns die 125er Versicherung total überteuert ...

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    • January 14, 2013 at 16:12
    • #20
    Zitat von djlostwave

    Also ich geb auf, hatte nie Probleme ;) Mir wurde das gesagt, meine läuft so schnell, mich interessierts ned ;P

    nicht aufgeben, sondern verstehen und sich bewusstsein

    sagst z.b. bei ner kontrolle : " Aber mir wurde gesagt, die darf 60 fahren" könnte ein Polizist dir Vorsatz unterstellen.

    Deswegen heisst das korrekt: " Waaaas ? So schnell fährt die ?" ;)

    Zitat von djlostwave


    Wieso 125er ? Lieber Geld für Leistungstunen reinstecken mehr eintragen lassen, als wie mehr Versicherung zu zahlen?
    Jedenfalls ist bei uns die 125er Versicherung total überteuert ...

    Rassmo hat oben die Kleinkraftradregelung in D schon deutlich ausgeführt kurzum:
    Original 65km/h is in D nicht merh zulassungsbefreit. Und da unter 125ccm fällt es nunmal in diese Klasse.
    Mit der Versicherung hängt stark:

    1. von deinem Alter
    2. von deinem Verischerungsheini ab

    ESC # 582

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