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Beiträge von rassmo

    das ist ja clar aber wenn es zufelligerweise, beide bietagenten das gleiche maximal betrag hat


    Dann gewinnt der welcher das Gebot früher abgibt. Also wenn der Bietagent mit eingestellter Endzeit arbeitet derjenige der die frühere Zeit eingestellt hat. Oder wenn, was sicher deine nächste Frage ist, beide die gleiche Zeit haben derjenige mit der schnelleren Internetverbindung. Wenn der Biet-Agent ohne den User-Computer arbeitet dann entscheidet das Glück. Es gewinnt bei gleichem Gebot in jedem Fall das zuerst Eingehende.

    HEy leute meine 50 n spezial hat an der ölmessschraube öl verloren ich habe eine neue dichtung besorgt und sie gewechselt, jetzt war der motor einige tage in einer kiste gelagert und jetzt ist öl entwichen, was kann ich nun tun sie lässt sich auch nicht mehr komplett festschrauben!!!


    Wo bitte ist die Ölmeßschraube? Ich nehme mal an du meinst entweder die Öl-Ablaßschraube oder Öl-Einfüllschraube. Wenn die sich nicht mehr festschrauben lassen ist entweder das Schraubengewinde kaputt, dann reicht eine neue Schraube. Oder das Gewinde im Motorblock ist kaputt, dann muß da ein neues rein was mehr Arbeit bedeutet.
    Die letzte und einfachste Möglichkeit wäre das das Öl durch die Entlüftung entwichen ist, dann mußt du gar nichts machen.
    Am besten du zeigst anhand eines Fotos wo das Öl rauskommt.

    Rein theoretisch hat alex_hauck recht, auch wenn er es offensichtlich ironisch gemeint hat.

    Zitat

    Internet.recht - Urteile - E-Commerce: Fernabsatzrecht, Auktionsrecht u.a.
    • Onlineauktion/Sniper-Software/Wettbewerbswidrigkeit/LG Hamburg(v)
    Der Einsatz von Sniper-Software verstößt gegen die Regeln der gängigen Onlineauktionshäuser, da der Teilnehmer die Identifikationsdaten an ein automatisches System weitergeben muss. Zugleich wird der übliche ordnungsgemäße Ablauf der Online-Auktion behindert. Es ist daher wettbewerbswidrig eine solche Sniper-Software zu vertreiben.
    Urteil vom 16. Juli 2002 – 312 O 271/02; rechtskräftig
    CoR 10/02, 763

    Zitat

    Nach den eBay-Nutzungsbedingungen ist die Verwendung von Sniper-Software nicht gestattet. In der Rechtsprechung wird die Frage der Zulässigkeit der Sniper-Software allerdings unterschiedlich gehandhabt. Nach dem Landgericht Hamburg darf die Sniper-Software nicht verwendet werden, das Landgericht Berlin dagegen hielt sie für zulässig. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

    Praktisch hat natürlich pkracer recht. Wo kein Kläger da kein Richter. Und von sich aus wird sicher keine Behörde Ermittlungen anstellen.

    Ich geb ja zu das ich in dieser Hinsicht keinerlei technische Ahnung habe und deshalb, vielleicht zu, vorsichtig bin. Wenn ich was wirklich haben will versuche ich das Ende der Auktion zu verfolgen. Ansonsten kann und muß ich eben damit leben das es nicht geklappt hat.
    Meine Frau meint eh das ich viel zu viel Kram habe.

    Nicht lustig.


    Aber rein theoretisch richtig.
    Aber eine andere Frage:
    Alle Bietagenten funktionieren doch nur wenn ich entweder
    meine ebay-Zugangsdaten beim Agent hinterlege oder
    mein Computer mit geöffnetem ebay-Account online ist.
    Ich würde, vielleicht bin ich zu ängstlich, weder meine Zugangsdaten an jemanden weitergeben noch den Account geöffnet lassen wenn ich nicht in der Nähe bin.

    Wenn die PX, wie von Rassmo vermutet, tatsächlich einen E-Choke hat, hat sie auch einen E-Starter und sie sollte mit "längerem Orgeln" auch bei bereits geschlossenem E-Choke wieder anspringen (wie bei der Cosa).


    Ich hätte jetzt eher vermutet das der E-Choke nicht schließt und die Cosa deshalb wenn sie warm wird ausgeht. Und dann erst wieder anspringt wenn sie kalt ist. Praktisch wie bei einem verklemmten Choke bei der SF.

    so, hexenjagd beendet...
    der besitzer soll die vespa zurückbekommen....also alles gut, hab ihm den sachverhalt beschrieben...
    werde die vespa so wie sie ist zurückführen...bin halt auf en mitarbeiter des schrottis reingefallen....
    war eh ne komische sache....also immer locker bleiben. hab hier nix geklaut usw...war quasi ein kauf von hehlerware...
    was ich ja nun nicht wissen konnte...weil bis dahin waren die jungs vom schrott immer zuverlässig und legal...soweit ich das beurteilen konnte...


    Schön das Cowboy seine Vespa wieder in die Arme schließen kann. :D Und du bekommst hoffentlich zumindest dein Geld wieder. Wenn du die Lust an Vespae nicht verloren hast weißt du ja inzwischen wo du Hilfe finden kansnst. :rolleyes:

    Hi!
    Du bist leider im falschen Forum gelandet. Hier geht´s nur um klassische Blechroller....
    Dein Roller bzgl. Deine Fragen gehören hierhin:


    Außer der Tatsache das es sich wahrscheinlich um eine Vespa S50 handelt und du unter der Sitzbank normalerweise die Rahmennummer zu finden ist, ist dem nichts mehr hinzuzufügen. Deshalb mache ich jetzt zu.

    Tjo, nichtsdesto trotz gehört er nicht ihm.
    Sollte er ihn wirklich vom Schrott haben würd ich dennoch Anzeige gegen Unbekannt erstatten.


    1. Stimmt.
    2. Natürlich soll er Anzeige erstatten und kann auch mitteilen das er die Vespa schon im Internet gefunden hat. Schließlich wurde sie geklaut völlig egal von wem.

    Ich mein beim Schalten ist man doch die ganze zeit am schalten doer nicht ??
    Wird das nicht total nervig oder geht das?!


    Da im Orginalzustand die Höchstgeschwindigkeit ca. 45 km/h ist und du im höchsten Gang auch weniger fahren kannst hält sich der Aufwand in Grenzen. Aber wie Transformer schon geschrieben hat ist das Schalten ein Teil des Vespagefühls.

    Habe das drüben mal angesprochen, mal gespannt wie die Reaktion ist.
    Also aufgrund der Anmeldezeit drüben würde ich denken, dass er seriös ist.


    Würde ich auch vermuten zumal er offensichtlich nicht viel Ahnung vom Thema hat.
    koeser316: Der vernünftigste Weg ist du setzt dich mit dem User aus dem GSF in Verbindung und wenn er der rechtmäßige Besitzer ist gibst du ihm seinen Roller zurück. Anhand der Papiere und Restaurationsfotos dürfte das ja festzustellen sein.