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Beiträge von pkracer

    Es geht halt darum, dass der Verkäufer sich bei einem mängelbehafteten Fahrzeug vor u. U. ruinösen Gewährleistungsansprüchen im Falle des Verkaufs an eine Privatperson schützen will. Das wird umgangen durch die Exportklausel, weil der Neubesitzer Ali im Irak oder Afghanistan keine Ansprüche nach BGB geltend machen kann. Bei Geschäften unter Gewerbetreibenden kann man die Gewährleistung ebenfalls ausschließen.

    Wenn du den Wagen im Wissen um ggf. erhebliche Mängel von deinem Kumpel als Strohmann kaufen lässt, kann diesem nichts passieren, solange du ihn nicht selbst für die Mängel haftbar machen willst. Wovon ich in diesem Fall naturgemäß nicht ausgehe.

    Der Schriftzug aus dem Link ist für PK XL (1), der Topiceröffner hat aber eine XL 2 und da gehört ein anderer Schriftzug auf den Seitendeckel, nämlich "vespa 50" aus Plastik. Keine Ahnung, ob und wo der neu lieferbar ist. Aber irgendein XL 2-auf-tollen-klassischen-Retro-Look-Umbauer hat sowas bestimmt noch gebraucht übrig.

    Eigentlich ist das Thema ja jetzt einigermaßen durch. Übrigens hat der TE im GSF die gleiche Frage gstellt und dort entgegen anderer Meinungen dafür lange nicht so albern virtuell auf die Fresse gekriegt wie hier. Fraglich ist einfach mal, welcher Auspuff montiert ist. Nach Klärung dieser Frage kann man dann ggf. weitersehen.

    Nein, die Überströmer sind bei 50er und 125er Gehäusen exakt gleich groß.

    Alles weitere zum geplanten Umbau inkl. etwaiger geplanter Legalisierung findest du mit Hilfe der Suchfunktion, weil exakt dieses Thema schon zig mal behandelt wurde.

    @ Rassmo: Dann stünde Aussage gegen Aussage (Topiceröffner behauptet, die Gewährleistung ausgeschlossen zu haben, der Käufer das Gegenteil).

    Dann steht aber immer noch der Zeitablauf im Raum. Jetzt ist der Käufer in der Pflicht, nachzuweisen, dass die Mängel schon beim Kauf vorlagen und er diese nicht sogar wissentlich in Kauf genommen hat. Das halte ich für praktisch unmöglich und bleibe deshalb dabei, dass er keinerlei Erfolgsaussichten hat, seinen Wunsch auf Rücknahme rechtlich durchzusetzen.

    Schätze, dass ihm das wohl bewusst ist und er deshalb die Moralschiene versucht.

    Privatleute können die Gewährleistung ausschließen. Da kein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt, wird es für den Käufer unmöglich sein, nachzuweisen, dass du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast. Damit hat er eindeutig den Zonk und du bist rechtlich weder zur Rücknahme noch sonst irgendeinem Entgegenkommen verpflichtet. Ich würde den Typen ab sofort ignorieren.

    Unter der Mutter, die das Ritzel befestigt, sitzt wie eine große dünne Unterlegscheibe das Sicherungsblech. Die Mutter wird damit gesichert, indem es gegen eine der 6 Flanken der Mutter hochgebogen wird.

    Und die Kollegen mit den "leisen" Rollern haben alle die Gummidinger drauf?

    Falls nicht, wäre das in deinem Falle ja nur der Versuch des Rumdoktorns an den Symptomen, aber nicht an der Ursache.

    Willst du die Gabel lassen? So rein vom Fahrverhalten ein Downgrade im Vergleich zur ursprünglich vorhandenen Gabel...

    Ich hätte bei Bedarf auch noch eine Lenkkopfabdeckung in champagner O-Lack abzugeben, allerdings nicht zu verschenken. PK Gabel müsste auch noch eine rumliegen. Das ganze sogar in abholtauglicher Nähe zu dir.

    Wenn du die [lexicon='Bremstrommel',''][/lexicon] abgenommen hast, ist es völlig normal, dass dann Öl ausläuft, wenn der Motor nach links gekippt wird. Da ist NICHTS defekt, dicht wird diese Stelle erst durch die montierte [lexicon='Bremstrommel',''][/lexicon]. Exakt dieses Thema hatten wir diese Woche schon zig Mal in diversen Topics. Warum das Öl (oder was auch immer in deinem Motor ist) grün ist, weiß ich nicht. Üblicherweise ist das gebräuchliche Getriebeöl in frischem Zustand klar und goldgelb, gebraucht halt dunkelbraun bis schwarz.