Es geht halt darum, dass der Verkäufer sich bei einem mängelbehafteten Fahrzeug vor u. U. ruinösen Gewährleistungsansprüchen im Falle des Verkaufs an eine Privatperson schützen will. Das wird umgangen durch die Exportklausel, weil der Neubesitzer Ali im Irak oder Afghanistan keine Ansprüche nach BGB geltend machen kann. Bei Geschäften unter Gewerbetreibenden kann man die Gewährleistung ebenfalls ausschließen.
Wenn du den Wagen im Wissen um ggf. erhebliche Mängel von deinem Kumpel als Strohmann kaufen lässt, kann diesem nichts passieren, solange du ihn nicht selbst für die Mängel haftbar machen willst. Wovon ich in diesem Fall naturgemäß nicht ausgehe.
